Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 3 über die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 04.02.2026
- 2.Mitteilungen der Verwaltung
- 3.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Bericht Nr. 2 der EWG, „Ansiedlung klimafreundlicher Unternehmen“Zur Vorlage · 0171/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft (EWG) hat den zweiten Zwischenbericht zur Ansiedlung klimafreundlicher Unternehmen im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) vorgelegt. Ziel des Programms ist es, Essen als Standort für internationale Greentech-Unternehmen aus den Bereichen Energie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu positionieren.
Das mehrstufige Programm umfasst die gezielte Akquise internationaler Firmen sowie die Unterstützung beim Markteintritt in den deutschen Markt. Bei einer erfolgreichen Ansiedlung können Unternehmen finanzielle Vergünstigungen in Form eines „Welcome Packages“ von bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Kosten für Konzeption, Akquise und Begleitung belaufen sich bis zum Jahr 2029 auf etwa 856.250 Euro und werden haushaltsneutral über das SECAP-Budget sowie die Grüne Hauptstadt Agentur finanziert.
Nach der Schaffung organisatorischer Grundlagen im ersten Berichtszeitraum (Mai 2024 bis Mai 2025), in dem eine Datenbank mit rund 1.900 Kontakten aufgebaut wurde, lag der Schwerpunkt im Zeitraum von Juni bis Dezember 2025 auf der internationalen Netzwerkpflege. Durch Kooperationen mit Partnern aus Japan, den USA und Großbritannien konnte eine Bewerberpipeline entwickelt werden. Bisher gingen 23 internationale Bewerbungen ein, wobei sich drei Unternehmen derzeit in der Phase des Strategie-Checks befinden. Finanzielle Förderungen wurden bislang noch nicht ausgezahlt, da deren Vergabe an eine verbindliche Ansiedlungsentscheidung gekoppelt ist. Die zuständigen Ausschüsse sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Bericht Nr. 2 der EWG, "Inkubator Energie und Klimaschutz"Zur Vorlage · 0242/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft (EWG) hat den zweiten Zwischenbericht zum Projekt „Inkubator Energie und Klimaschutz“ vorgelegt. Das Vorhaben ist Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) und zielt darauf ab, Essen als Standort für Start-ups im Bereich Climate Tech zu stärken. Durch Maßnahmen wie Coaching, die Bereitstellung von Infrastruktur und den Zugang zu Netzwerken soll die Gründung klimafreundlicher Unternehmen gefördert werden.
Die Umsetzung erfolgt unter Federführung der EWG in Kooperation mit Partnern wie dem Innovation-Hub BRYCK und der Universität Duisburg-Essen. Das Projekt ist bis 2029 angelegt, mit rund 1,6 Millionen Euro veranschlagt und wird über das SECAP-Budget sowie Mittel der Grünen Hauptstadt Agentur finanziert.
Im Berichtszeitraum von Juni bis Dezember 2025 wurden unter anderem ein Kooperationsvertrag mit BRYCK abgeschlossen und das Stipendienprogramm „Upscaler Academy“ gestartet, durch welches vier Gründerteams gefördert werden. Für das Jahr 2026 sind die Evaluation der bisherigen Aktivitäten sowie der Ausbau der Inkubationsangebote geplant. Die Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Haupt-, Finanz- und Wirtschaft sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Bericht Nr. 2 der EWG, Gewerbegebietsmanagement für Klimaschutz in bestehenden und neuen Gewerbegebieten“Zur Vorlage · 0169/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, für Stadtentwicklung, Planung und Bauen sowie für Haupt-, Finanz- und Wirtschaft werden den zweiten Bericht der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft (EWG) zum Gewerbegebietsmanagement zur Kenntnis nehmen. Das Projekt ist Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) und verfolgt das Ziel, Klimaschutz sowie Energie- und Ressourceneffizienz in bestehenden und neuen Gewerbegebieten dauerhaft zu verankern.
Im Rahmen eines Pilotprojekts im Gewerbegebiet Essen-West wurden bereits Datengrundlagen geschaffen, die unter anderem die Analyse von etwa 200 Unternehmen und die Ermittlung von Photovoltaikpotenzialen umfassen. Für das zweite Projektjahr ab Juli 2025 stehen der Aufbau eines Partnernetzwerks sowie die Bereitstellung von Informationen im Fokus. Für das Jahr 2026 sind themenspezifische Workshops, Beratungen und die Erarbeitung eines Klimaschutzteilkonzepts für Essen-West vorgesehen.
Hinsichtlich der weiteren Gebietsausweitung wurde entschieden, das Gewerbegebiet „Ernestine“ im Stadtteil Frillendorf als nächstes Projekt einzubeziehen, da dort aufgrund der Unternehmensstruktur und des Gebäudebestands ein hoher Steuerungsbedarf besteht. Eine Ausweitung auf die Gebiete „Im Teelbruch“ oder den Stadthafen ist derzeit nicht vorgesehen. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich über einen Zeitraum von fünf Jahren auf circa 1,54 Millionen Euro und werden aus dem SECAP-Budget der Grünen Hauptstadt Agentur finanziert.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.1Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Bericht Nr. 2 der EWG, „Gewerbegebietsmanagement für Klimaschutz in bestehenden und neuen Gewerbegebieten" hier: Ganzheitliches Management von Gewerbegebieten und GewerbeimmobilienZur Vorlage · 0556/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Essener Rat einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0556/2026 eingebracht. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert, das bestehende Gewerbegebietsmanagement in Zusammenarbeit mit der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft (EWG) schrittweise zu einem ganzheitlichen Gewerbe- bzw. Gewerbeobjektmanagement weiterzuentwickeln.
Ein zentrales Ziel dieses Managements ist die Bereitstellung einer integrierten Beratung und Begleitung für Unternehmen, Immobilieneigentümer sowie Investoren innerhalb der Gewerbegebiete. Der Antrag sieht vor, die Entwicklung und Sicherung gewerblicher Flächen zu fördern und Unterstützung bei Investitionen, Umstrukturierungen sowie Nachnutzungen zu leisten. Zudem soll die Kooperation zwischen der Verwaltung, der Wirtschaftsförderung und den Eigentümern gestärkt werden. Hierbei sollen Beratungsangebote zu Themen wie Energie- und Ressourceneffizienz, Klimaanpassung, Digitalisierung und Fachkräftesicherung gebündelt werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der frühzeitigen Identifikation struktureller Veränderungen, um Strategien zur Stabilisierung der Standorte zu entwickeln.
Die Stadtverwaltung wird zudem gebeten, die Übertragbarkeit dieses Ansatzes auf weitere Gewerbegebiete zu prüfen und den zuständigen politischen Gremien entsprechende Vorschläge vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 6.Strategische Neuaufstellung zur Sanierung der kommunalen Straßen- und BrückeninfrastrukturZur Vorlage · 0451/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur strategischen Neuaufstellung bei der Sanierung der kommunalen Straßen- und Brückeninfrastruktur eingebracht. Mit der Vorlage Nummer 0451/2026 wird die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, die Einrichtung einer neuen organisatorischen und rechtlichen Struktur zu prüfen.
Diese Struktur soll außerhalb der Kernverwaltung angesiedelt sein und eine inhouse-fähige Kapazität zur Unterstützung sowie zur operativen Umsetzung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau bieten. Die Untersuchung soll dabei auch die mögliche Einbeziehung bestehender Konzerngesellschaften der Stadt Essen umfassen. Neben der organisatorischen Gestaltung ist zu klären, ob ein solches Modell wirtschaftlich und strukturell zweckmäßig ist.
Der Antrag sieht einen mehrstufigen Beratungsprozess vor. Die Empfehlungen sollen durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bauen erfolgen, bevor der Rat der Stadt Essen über das Anliegen entscheidet. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Vorgang im Anschluss zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Quartalsbericht IV/2025 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 0037/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Essen setzt sich in seiner Sitzung am 18. März 2026 mit dem Quartalsbericht IV/2025 zum Zins- und Schuldenmanagement auseinander. Die von der Stadtkämmerei vorgelegte Vorlage dient der Information über die aktuelle Entwicklung im Bereich der Kreditverwaltung.
Der Bericht umfasst eine Analyse des gesamten Kreditportfolios der Stadt. Er dokumentiert die Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten sowie die allgemeine Schuldenentwicklung. Darüber hinaus werden Informationen über den Abschluss von Options- und Derivatgeschäften, deren jeweilige Marktwerte und weitere relevante Risikokennzahlen bereitgestellt.
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der internen Vorgaben gemäß Ziffer 8 der Dienstanweisung Finanzgeschäfte. Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Überprüfung der Einhaltung der in der Dienanweisung festgelegten Limits. Zudem wird kontrolliert, ob die in der Haushaltssatzung 2025 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung eingehalten werden. Der Ausschuss soll den Bericht lediglich zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Anpassung des Essener Kodex für gute Unternehmensführung und der BeteiligungsrichtlinienZur Vorlage · 0468/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0468/2026/2) sieht eine Anpassung des Essener Kodex für gute Unternehmensführung sowie der Beteiligungsrichtlinien vor. Der Beschlussvorschlag umfasst die Neufassung des Kodex, neue Leitlinien zur Beschaffung und Nutzung von Dienstfahrzeugen sowie die Festlegung von Verhaltensgrundsätzen in Beteiligungsgesellschaften. Zudem wird die Neufassung der Beteiligungsrichtlinien beantragt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, nach der bundesweiten Umsetzung der CSRD-Richtlinie innerhalb von sechs Monaten ergänzende Bestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzulegen.
Die Änderungen beinhalten die Klarstellung von Fristen für die Vorlage von Jahresabschlüssen auf sechs Monate und für Protokolle auf drei Wochen. Das Vorschlagsrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden bei Effizienzprüfungen wird gestärkt und Gehaltsanpassungen müssen künftig mit der Verwaltung abgestimmt werden. Bei Neuverträgen sollen Nachhaltigkeitsziele zu einem Drittel der Zielvereinbarungen berücksichtigt werden. Die Vertreter des Rates in den Anteilseignerversammlungen werden ermächtigt, Beschlüsse zur Einhaltung des Kodex zu fassen.
Die Überarbeitung der Beteiligungsrichtlinien sieht die Einführung eines Altersvorsorgezuschusses von 10 Prozent der Gesamtvergütung für die Geschäftsführung vor. Die Zuständigkeit für die Steuer- und Wirtschaftsberatung wechselt vom Beteiligungsmanagement zum Fachbereich 02-01. Die Ziele des Beteiligungsmanagements werden um den Aspekt der Nachhaltigkeit erweitert. Während die Berichtsfrist für das vierte Quartal um zwei Wochen verlängert wird, bleiben die Fristen für die ersten drei Quartale unverändert. Die Teilnahme des Beteiligungsmanagements an Abschlussgesprächen mit Wirtschaftsprüfern wird festgeschrieben, während die Teilnahme der Beteiligungsunternehmen an der städtischen Whistleblower-Hotline gestrichen wird. Die Entscheidung durch den Rat ist für den 16. September 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung)
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.Quartalsbericht IV/2025 der Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnlichen EinrichtungenZur Vorlage · 0255/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss setzt sich im Rahmen der Sitzung am 18. März 202läufig 31. Dezember 2025 mit dem Quartalsbericht IV/2025 der Essener Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen auseinander. Der Bericht umfasst Daten von 33 städtischen Gesellschaften sowie zwei eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und beinhaltet Berichte über die Ergebnisse, die Einhaltung der Haushaltsvorgaben sowie die Personalentwicklung.
Ein Schwerpunkt des Dokuments liegt auf den aktualisierten Prognosen zum Jahresergebnis im Vergleich zur jeweiligen Wirtschaftsplanung. Zudem wird dargelegt, wie sich Zuschussleistungen, Verlustausgleichszahlungen und Gewinnabführungen auf den städtischen Haushalt 2025 auswirken. Der Bericht enthält darüber hinaus Informationen über die prognostizierte Neuverschuldung der teilnehmenden Unternehmen für das laufende Geschäftsjahr.
Nach aktuellem Stand belaufen sich die gemeldeten Darlehensaufnahmen auf 305.678 TEUR, während Tilgungsleistungen in Höhe von 217.301 TEUR verzeichnet werden. Dies führt zu einer erwarteten Erhöhung der Gesamtverschuldung um 88.377 TEUR auf insgesamt 2.107.337 TEUR. Wesentliche Darlehensaufnahmen von mindestens 10 Millionen Euro wurden bei der Entwässerung Essen GmbH (85.000 TEUR), der Ruhrbahn GmbH (62.345 TEUR), der Stromnetz Essen GmbH & Co. KG (57.400 TEUR), der Stadtwerke Essen AG (44.194 TEUR) sowie der ALLBAU GmbH (29.614 TEUR) gemeldet.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.EMG - Essen Marketing GmbH hier: Anpassung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 0246/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Essen Marketing GmbH (EMG) soll ihren Gesellschaftsvertrag hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrates ändern. Die Stadt Essen und der EMS Essen Marketing Service e. V. sind zu jeweils 50 Prozent Gesellschafter der Gesellschaft. Nach der vorliegenden Vorlage sollen neben den zwölf stimmberechtigten Mitgliedern, die zu gleichen Teilen von der Stadt Essen und dem EMS entsendet werden, künftig bis zu vier stimmrechtslose Mitglieder im Aufsichtsrat vertreten sein können. Hierbei ist vorgesehen, dass beide Gesellschafter jeweils bis zu zwei stimmrechtslose Personen benennen können. Diese Mitglieder sollen die gleichen Rechte und Pflichten wie die stimmberechtigten Mitglieder ausüben, sofern das Stimmrecht nicht explizit ausgeschlossen ist.
Zudem sieht die Vorlage eine Anpassung der Regelung zum Aufsichtsratsvorsitz vor. Der Vorsitz soll künftig durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Bedienstete bzw. einen Bediensteten der Stadt Essen ausgeübt werden können. Damit wird eine Übereinstimmung zwischen der Zusammensetzung des Gremiums und der Sitzungsleitung angestrebt.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Anpassungen der Paragraphen 8 und 9 des Gesellschaftsvertrages zu beschließen. Die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung soll zudem ermächtigt werden, die notwendigen Beschlüsse zur Umsetzung der Änderungen zu fassen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.ecce – european centre for creative economy GmbH hier: Verkauf von GeschäftsanteilenZur Vorlage · 0334/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Verkauf ihrer Geschäftsanteile an der ecce – european centre for creative economy GmbH. Die Beteiligung der Stadt umfasst 10 % des Stammkapitals mit einem Nennwert von 2.500 Euro. Gemäß dem vorliegenden Beschlussvorschlag sollen diese Anteile an die Stadt Dortmund zum Kaufpreis von 2.500 Euro veräußert werden.
Hintergrund der Veräußerung ist das Ende der Landesförderung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft zum 31. Dezember 2025. In diesem Zusammenhang wurden zentrale Förderprogramme wie die Kreativ.Quartiere Ruhr bereits an neue Träger übergeben. Da die Stadt Essen sowie weitere Gesellschafter, darunter die Städte Bochum und Gelsenkirchen, keine weiteren Aufgaben innerhalb der Gesellschaft mehr wahrnehmen, wurde die Absicht zum Ausstieg bekundet. Die Stadt Dortmund beabsichtigt, die Anteile der übrigen Gesellschafter zu übernehmen, um die Gesellschaft neu auszurichten.
Der Rat der Stadt Essen soll am 25. März 2026 über den Verkauf entscheiden. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Erster Zwischenbericht zu den bisherigen Unternehmensaktivitäten der Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbHZur Vorlage · 0391/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Zwischenbericht der Unternehmensaktivitäten der Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbH (EUH) befasst sich mit der strategischen Neuausrichtung des Stadthafens. Die Entwicklung umfasst eine Fläche von etwa 120 Hektar mit 57 Liegenschaften, die über Miet- oder Erbbaurechte genutzt werden. Ziel der Strategie ist die wertschöpfende Flächenentwicklung zur Sicherung der industriellen Nutzung und Trimodalität.
Im Rahmen der geplanten Maßnahmen ist die Sanierung von etwa 790 Metern Spundwand ab dem Jahr 2027 vorgesehen. Für die Jahre 2026 bis 2028 werden Kosten in Höhe von 12 Millionen Euro für die Planung und den Bau der westlichen Spundwand veranschlagt; eine Sanierung beider Seiten würde schätzungsweise 16 bis 18 Millionen Euro kosten. Zudem entstehen durch die Entsorgung kontaminierter Bodenmassen infolge der Insolvenz eines Mieters Kosten zwischen 2,1 Millionen Euro und 3,7 Millionen Euro, was im Jahr 2025 zu einer Rückstellung und einem Jahresfehlbetrag führt.
Für die kommenden drei Jahre wurden fünf Flächen mit einer Gesamtgröße von rund 9,46 Hektar für Neunutzungen identifiziert, darunter ein Areal an der Lüschershofstraße. Die Prüfung der Ansiedlung eines Unternehmens auf etwa einem Hektar zur Schaffung von rund 80 Arbeitsplätzen ist ebenfalls Gegenstand des Berichts. Zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit ist eine ausreichende Kapitalausstattung durch die Gesellschafterin Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH hier: Zustimmung der Gesellschafterversammlung zum städtebaulichen VertragZur Vorlage · 0470/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gesellschafterversammlung der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH hat dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 01/16 zugestimmt. Das Vorhaben betrifft die Entwicklung des Gewerbegebiets „Freiheit Emscher: Gewerbegebiet Emil Emscher“ im Bereich der Gladbecker Straße und Daniel-Eckhardt-Straße.
Der Vertrag zwischen der Stadt Essen und der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH regelt die Planungs-, Erschließungs- und Ausgleichsverpflichtungen sowie die Verteilung von Kosten und Lasten zwischen den beteiligten Parteien. Die rechtliche Wirksamkeit des städtebaulichen Vertrags ist an die aufschiebende Bedingung geknüpft, dass der Bebauungsplan Nr. 01/16 durch einen entsprechenden Satzungsbeschluss sowie die ordnungsgemäße Bekanntmachung rechtskräftig wird.
Die vorab erfolgte gesellschaftsrechtliche Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung diente der Verfahrenssicherung und der Synchronisierung von Bauleitplanung und vertraglicher Absicherung. Eine Vorwegnahme der Entscheidungskompetenz des Rates ist damit nicht verbunden. Die vorliegende Vorlage wird dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH hier: Abschluss der Parkpflegevereinbarung für die Betriebsstätte NienhausenZur Vorlage · 0428/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen den Abschluss einer Parkpflegevereinbarung zwischen dem Regionalverband Ruhr und der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH für die Betriebsstätte Nienhausen. Mit der Vorlage soll zudem die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der Freizeitgesellschaft ermächtigt werden, die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und Unterschriften zu leisten.
Die Vereinbarung regelt die Pflege und Instandhaltung der etwa 30 Hektar großen Parkanlage, zu der der Gesundheitspark Nienhausen sowie das angrenzende Freibad gehören. Die Maßnahmen umfassen die Pflege der Flora, der Wege und der Beleuchtungsanlagen sowie der Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten. Diese Verpflichtungen sind mit Zuwendungsbescheiden der Bezirksregierung Münster verknüpft und sollen bis zum 30. Juni 2048 bestehen.
Finanziell sieht die Wirtschaftsplanung der Betriebsstätte einen jährlichen Parkpflegezuschuss von 180.000 Euro vor, wovon die Stadt Essen einen Anteil von 25 Prozent, also 45.000 Euro, übernimmt. Diese Mittel dienen der Sicherstellung der laufenden Pflege und der ordnungsgemäßen Instandsetzung der Parkanlage. Die Gesellschaft geht davon aus, dass dieser Zuschuss voraussichtlich bis mindestens zum Jahr 2030 zur Deckung der anfallenden Kosten aus der Vereinbarung ausreichen wird.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Endbericht zur Kommunalen Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG)Zur Vorlage · 1991/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Endbericht zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Essen legt die Strategie für eine schrittweise Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und Abwärme bis spätestens 2045 fest. Der Beschlussvorschlag sieht vor, Gebiete gemäß den gesetzlichen Vorgaben in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete einzuteilen und die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen. Für das Jahr 2025 beläuft sich der Wärmebedarf auf 5.177,8 GWh, wobei Gas mit 61,7 % der Endenergie den größten Anteil ausmacht.
Die Potenzialanalyse identifiziert theoretische Möglichkeiten für erneuerbare Energien von rund 66 TWh/a, unter anderem durch Aufdach-Solarthermie, oberflächennahe Geothermie und industrielle Abwärme. Die Stadtwerke Essen haben 13 Gebiete für dezentrale Wärmenetze identifiziert, wobei für sechs Gebiete bereits Planungen vorliegen. Ein Zielszenario sieht vor, die CO2-Emissionen von aktuell 1.335 kT CO2-Äquivalenten pro Jahr bis 2045 auf 3 kT CO2 zu senken.
Die Transformation umfasst den Ausbau der Fernwärme sowie die Umstellung des Gasnetzes in den Gebieten Karnap, Hafen und Westviertel auf Wasserstoff ab 2037. Bis 2045 sollen 42 % der Gebäude durch Wärmenetze oder Wasserstoff und 58 % durch dezentrale Lösungen versorgt werden. Durch Sanierungsmaßnahmen und klimatische Effekte wird eine Reduktion des Wärmebedarfs um 16,5 % angestrebt. Die Verwaltung soll die Planung in die nächste Phase überführen, Beteiligungsprozesse koordinieren und über Fortschritte an den Rat der Stadt Essen berichten. Die Entscheidung durch den Rat ist für den 25. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 16.Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.2 Brücke Friedrichstraße"Zur Vorlage · 0397/2026/6 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten für das Bauvorhaben „Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.2 Brücke Friedrichstraße“ beschließen. Die Kosten sollen von bisher 3.936.000 Euro um 2.511.000 Euro auf insgesamt 6.447.000 Euro angehoben werden. Zudem wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.958.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt.
Der Neubau der Schwanenkampbrücke an der Friedrichstraße ist aufgrund des steigenden Verkehrsaufkommens durch den dritten Bauabschnitt des Berthold-Beitz-Boulevards sowie des baulichen Zustands der Brücke vorgesehen. Um die von der Deutschen Bahn bewilligten Sperrpausen im September 20<0xC2>6 für geotechnische Untersuchungen, bergbauliche Arbeiten und Kampfmittelsondierungen nutzen zu können, müssen zeitnah Ingenieurleistungen beauftragt werden. Die Kostensteigerung resultiert aus zusätzlichen Anforderungen an die Baugrunduntersuchungen sowie aus gestiegenen Arbeitspreisen durch Inflation und Materialkosten.
Die überplanmäßigen Mittel für das Jahr 2026 sollen durch Umwidmungen aus anderen Projekten, wie etwa der Erneuerung der Fürstäbtissinstraße oder der Baumrigolen im Berthold-Beitz-Boulevard, gedeckt werden. Da sich die Baubeginne dieser Projekte verschoben haben, stehen dort Mittel zur Verfügung. Die Finanzierung der Planungsleistungen soll zuschussunschädlich erfolgen, wobei mit dem Eingang von Fördermitteln ab dem Jahr 2029 gerechnet wird.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Karnaper Straße von Hattramstraße bis Arenbergstraße"Zur Vorlage · 0196/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Karnaper Straße im Abschnitt zwischen Hattramstraße und Arenbergstraße. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 770.000 Euro geschätzt. Zur Umsetzung wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung von 765.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt, die aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ finanziert werden soll.
Die Maßnahme umfasst einen etwa 600 Meter langen Abschnitt. Neben den Asphaltarbeiten sind eine Bordsteinregulierung, die Erneuerung einer zweizeiligen Rinne sowie Pflasterarbeiten an einem Parkstreifen vorgesehen. Zudem müssen marode Zulaufleitungen saniert werden. Im Zuge der Arbeiten werden die Radfahrstreifen mit Sicherheitstrennstreifen zu den Parkbuchten neu markiert. An Bushaltestellen soll hochstandfester Asphalt eingebaut werden.
Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 vorgesehen. Die Arbeiten sollen parallel zur Gleisbaumaßnahme der Ruhrbahn GmbH durchgeführt werden, um Verkehrsbeeinträchtigungen zu minimieren und Kosten bei den Verkehrseinrichtungen einzusparen. Etwa 5.000 Euro wurden bereits für Voruntersuchungen aufgewendet.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Hummelshagen"Zur Vorlage · 0243/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Straße Hummelshagen beschließen. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in zwei Abschnitten, konkret zwischen den Hausnummern 32 bis 42 sowie 48 bis 78. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 425.000 Euro vorgesehen. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme eingeplant war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erschließungsanlagen Thurmfeld“ erfolgen, da dort aufgrund von Verzögerungen bei einer anderen Erschließungsmaßnahme Mittel frei werden.
Hintergrund der Maßnahme ist eine Zustandsbefahrung durch den TÜV aus dem Jahr 2016, die einen Erneuerungsbedarf der Asphaltdecke ergab. Die Stadt Essen handelt hierbei in ihrer Funktion als Straßenbaulastträger, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung bei den Anliegern. Die dadurch entgangenen Einnahmen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Reineke-Fuchs-Str. v. Grimbartweg - Ende"Zur Vorlage · 0303/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Reineke-Fuchs-Straße von Grimbartweg bis Ende“ entscheiden. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn, deren Sanierungsbedarf im Rahmen einer Zustandsbefahrung festgestellt wurde. Für die Umsetzung sind Gesamtkosten in Höhe von 350.000 Euro veranschlagt.
Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Hinsichtlich der Kostenverteilung ist festzuhalten, dass die Stadt Essen aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (§8 KAG) keine Beiträge von Anliegern mehr erheben kann. Die dadurch entgehenden Einnahmen werden jedoch durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe der Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird aber den städtischen Eigenanteil reduzieren.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vor, bevor die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgt. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrtreppen U-Bahnhof Altenessen-Mitte"Zur Vorlage · 0132/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Fahrtreppen U-Bahnhof Altenessen-Mitte“ beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 3.664.000 Euro. Die Entscheidung erfolgt nach Empfehlungen des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses.
Die Stadt Essen ist Eigentümerin der U-Stadtbahn Nordstrecke, die an die Ruhrbahn GmbH verpachtet ist. Laut Stadtbahnpachtvertrag trägt die Stadt die Kosten für Instandsetzung und Erneuerung. Die bestehenden Anlagen am Bahnhof Altenessen-Mitte stammen aus den Jahren 1996 bzw. 2000 und erfüllen nicht mehr die aktuellen Sicherheitsstandards der DIN EN115. Zudem führen technische Mängel und veraltete mechanische Komponenten zu einem erhöhten Wartungsaufwand. Durch die Erneuerung von insgesamt acht Fahrtreppen sollen die Instandhaltungskosten langfristig gesenkt werden. Die neuen Anlagen werden mit modernen technischen Standards wie Sockelbürsten zur Vermeidung von Verletzungen sowie einer verbesserten Signalisierung für sehbehinderte Personen ausgestattet.
Die Finanzierung des Projekts setzt sich aus einem städtischen Eigenanteil von 1.758.000 Euro und Landesfördermitteln in Höhe von 1.906.000 Euro zusammen, was einer Förderquote von 60 Prozent entspricht. Der Austausch der acht Fahrtreppen ist für den Zeitraum von 2026 bis 2028 geplant. Dabei sollen zwei Anlagen im Jahr 2026, vier im Jahr 2027 und die restlichen zwei im Jahr 2028 erneuert werden.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Frauenstein Erneuerung Beleuchtung"Zur Vorlage · 0163/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Entscheidung gebeten, den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Frauenstein Erneuerung Beleuchtung“ zu beschließen. Das Vorhaben sieht Gesamtkosten in Höhe von 682.000 EUR vor, wofür eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 beantragt wird. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgen. Der Beschlussvorschlag durchläuft nach der Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie den Rat der Stadt Essen.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage in der Straße „Frauenstein“ ist erforderlich, da die vorhandenen Leuchten aufgrund von EU-weiten Produktions- und Importverboten nicht mehr verfügbar sind und die Masten keine ausreichende Standsicherheit mehr aufweisen. Die Maßnahme dient der Anpassung an aktuelle DIN-Normen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Obwohl das Vorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) grundsätzlich beitragsfähig ist, sieht eine Neuregelung vor, dass die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil reduzieren. Hinsichtlich des Klimaschutzes wird die Maßnahme aufgrund der erwarteten Energieeinsparungen als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 22.Bau und Beginn der Maßnahme "Erneuerung Beleuchtung Jahnstraße von Germaniastraße bis Bocholder Straße"Zur Vorlage · 0315/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beabsichtigt den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Beleuchtung in der Jahnstraße, im Abschnitt zwischen Germaniastraße und Bochholder Straße. Für das Vorhaben ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 301.000 Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Deckung der Kosten soll über das Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgen.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist notwendig, da die bestehende Installation nicht mehr den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht und die Masten keine ausreichende Standsicherheit mehr aufweisen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem Neubau des Schwimmbads Germaniastraße und dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Bezüglich der Finanzierung wird angeführt, dass aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ab Januar 2024 ein Beitragserhebungsverbot für solche Maßnahmen besteht. Die der Kommune entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 23.Erstellung eines Realisierungskonzeptes für Freiflächen-SolarenergieanlagenZur Vorlage · 0152/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Abschlussbericht zur Umsetzung des Realisierungskonzepts für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Essen basiert auf einem Beschluss des Rates vom 22. März 2023. Im Rahmen einer Analyse wurden von ursprünglich 9.514 Eignungsflächen 29.840 geeignete Teilflächen identifiziert. Davon wurden 3.130 Flächen mit einer Bewertung von mindestens 25 Punkten als gut geeignet eingestuft. Diese umfassen eine Gesamtfläche von etwa 5,38 km², wobei 2.617 Flächen der Stadt Essen und 513 Flächen einer Konzerntochter zugeordnet sind. Die theoretische Installationskapazität auf diesen Flächen beläuft sich auf 538 MW.
Die Untersuchung zeigt eine Verteilung der Teilflächen über die Stadtteile, wobei Bergeborbeck mit 232 Teilflächen den höchsten Wert aufweist. Zu den untersuchten Flächenarten gehören unter anderem Parkplatzflächen, Gewerbe- und Industrieflächen. Zudem wurden durch die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen und Westnetz elf weitere Potenzialflächen ergänzt, deren Netzanschlusskapazität rund 9 MW beträgt. Für den Messeparkplatz P 10 ist die Errichtung eines Solar-Carports mit einer Leistung von etwa 11 MWp vorgesehen.
Der Bericht führt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten auf, darunter die EEG-Förderung, Zuschüsse des Programms „Klimaschutztechnik“ von progres.nrw sowie EU-Förderungen über „Horizont Europa“. Zudem werden Kreditangebote der KfW und der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie Darlehen der NRW.Bank für Agri-PV-Anlagen genannt. Die Verwaltung begleitet die Einzelmaßnahmen und informiert den Rat über die Planungsstände.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Grugapark: Baubeschluss für die Sanierung des Grugaturms (1. BA) : hier Elektrolyse und Umnutzung ToilettenZur Vorlage · 0377/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0377/2026/6 behandelt den ersten Bauabschnitt zur Sanierung des Grugaturms. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Verlegung einer Elektrolyseanlage sowie die Sanierung und Umnutzung von Toilettenräumen. Ziel dieser Arbeiten ist es, Schäden an der Baukonstruktion durch chlorhaltige Emissionen zu verhindern und die Vorbereitung für eine umfassende Grundinstandsetzung zu leisten.
Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf 251.000 Euro netto, was einem Bruttobetrag von 299.000 Euro entspricht. Die Kosten für die neue Elektrolyseanlage in Höhe von 85.000 Euro netto werden von der Kurhaus im Grugapark gGmbH getragen. Für die Umsetzung der Maßnahme ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 251.000 Euro erforderlich, die aus dem Projekt „Grugapark: Orangerie“ finanziert werden soll.
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll die Verlegung und Umnutzung beschließen und dem Rat der Stadt Essen die Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel empfehlen. Die Beratung der Vorlage ist für März 2026 vorgesehen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde auf Stufe 1 durchgeführt und bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv. Die Voraussetzungen gemäß der Gemeindeordnung NRW werden als gegeben ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 25.Bau der Felshangsicherungsmaßnahme Kellerwald und außerplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 0325/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Kellerbergwäldchen im Essener Stadtteil Werden sollen Maßnahmen zur Felshangsicherung durchgeführt werden. Ein geotechnisches Gutachten hat ergeben, dass entlang eines Gehwegs ein bis zu sieben Meter hoher Böschungsbereich mit Felsaufschlüssen und Stützmauern instabil ist. Aufgrund von Stein- und Blockschlägen sowie baulichen Mängeln an den vorhandenen Mauern, wie etwa Rissen oder Durchwurzelungen, wurden bereits Teile des Gehwegs gesperrt.
Zur Behebung der Situation sieht die vorliegende Vorlage eine abschnittsweise Sicherung vor. Geplant ist unter anderem die Übernetzung gefährdeter Bereiche mit hochfestem Stahldrahtgeflecht, das mittels Mikropfählen verankert wird. In exponierten Abschnitten sollen Schutzwälle oder doppelte Schutzplanken errichtet werden. Zudem ist der Rückbau eines stark geschädigten Mauerabschnitts sowie notwendige Vegetationsrückschnitte vorgesehen.
Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 372.000 Euro. Da die Maßnahme nicht im aktuellen Haushalt veranschlagt ist, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt. Die Finanzierung soll durch eine Umwidmung aus dem Projekt „Forstwirtschaft: Felshangsicherung“ erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bau sowie die Mittelbereitstellung beschließen, woraufhin die Entscheidung über den Rat der Stadt erfolgt.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 26.Sportbad Thurmfeld - Erneuerung der schwimmbadtechnischen AnlagenZur Vorlage · 0270/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sport- und Bäderbetriebe haben im Rahmen der Vorlage 0270/2026/6 den Austausch der Schwimmbadtechnik im Sportbad Thurmfeld beantragt. Ziel der Maßnahme ist es, die bestehende Ultrafiltrationsanlage durch eine konventionelle Sandfilteranlage zu ersetzen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe mit der Fortführung der Planungsleistungen in den Leistungsphasen 4 bis 9 sowie mit der Durchführung der Bauarbeiten zu beauftragen.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf etwa 1,85 Millionen Euro brutto beziffert, wobei die tatsächliche Finanzbelastung aufgrund des anteiligen Vorsteuerabzugs auf rund 1,62 Millionen Euro geschätzt wird. Der Mittelabfluss ist auf das Jahr 2026 mit etwa 10 Prozent und auf das Jahr 2027 mit etwa 90 Prozent verteilt. Aufgrund von Planungsverzögerungen verschiebt sich der Baubeginn von ursprünglich Mai 2026 auf Januar 2027. Die Bauphase ist auf sechs Monate angesetzt und soll parallel zur geplanten Fliesensanierung stattfinden, um Synergieeffekte zu nutzen.
Für die Finanzierung ergibt sich im Wirtschaftsplan 2026 ein nicht veranschlagter Bedarf von etwa 0,3 Millionen Euro, da bereits 1,32 Millionen Euro bereitgestellt sind. Eine Sicherstellung der Mittelverfügbarkeit ist durch eine Neuveranschlagung im Wirtschaftsplan 2027 sowie im Haushaltsplan 2027/2028 vorgesehen. Die Maßnahme dient der Sicherstellung des schulischen Schwimmunterrichts. Die Entscheidung über die Vorlage obliegt dem Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 27.Kita Helen-Keller-Straße 10 hier: Vergabe von GeneralplanerleistungenZur Vorlage · 0141/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung der Generalsanierung der Kindertagesstätte Helen-Keller-Straße 10 beschließen. Die Planung umfasst die Leistungsphase 4 der HOAI bei Kosten von 300.000 Euro brutto. Für das Vorhaben ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 in Höhe von 300.000 Euro vorgesehen, wobei die Deckung durch Minderausgaben beim Projekt Kita Von-Ossietzky-Ring erfolgt.
Das Gebäude wurde im Sommer 2022 aufgrund von Mängeln im Arbeits- und Brandschutz sowie Sanierungsstau freigegeben; der Betrieb wird derzeit an den Standorten Flözstraße und Welkerhude fortgeführt. Die geplante Sanierung sieht eine Reduzierung der Gruppenanzahl von sechs auf vier vor, um die Anforderungen für U3-Kinder und die Vorgaben des Landschaftsverbandes Rheinland zu erfüllen. Eine Untersuchung ergab, dass die Generalsanierung gegenüber einem Neubau kostengünstiger ist und durch den Erhalt der Bausubstanz Vorteile beim Klimaschutz bietet.
Zusätzlich zur Kindertagesstätte soll eine Werkstatt und ein Lagerraum für die Schreinerei des Jugendamtes in das Gebäude integriert werden, wofür ein Anbau vorgesehen ist. Diese Fläche dient als Arbeitsplatz für Reparaturen an städtischen Einrichtungen. Durch bauliche Maßnahmen soll die Trennung zwischen dem Kita-Betrieb und der Werkstatt sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 05.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (3. Sitzung) — Beauftragung einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 28.Kostenanpassung bei der Bestandssanierung der Geschwister-Scholl-RealschuleZur Vorlage · 0006/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Bestandssanierung der Geschwister-Scholl-Realschule in Essen wird eine Kostenanpassung beantragt. Die Gesamtkosten des Bauvorhabens sollen sich von bisher 8.732.000 Euro brutto um 1.500.000 Euro brutto auf insgesamt 10.23ermillionen Euro brutto erhöhen.
Die Grundlage für diese Anpassung sind Planungsänderungen im Bauabschnitt 4, die aus veränderten Anforderungen der Schule resultieren. So ist beispielsweise die Einrichtung eines Werkraums anstelle eines Computerraums sowie eines Biologieraums statt eines Chemieraums vorgesehen. Zudem wird das Lehrerzimmer vergrößert und ein zusätzlicher Putzmittelraum im Verwaltungsbereich ergänzt.
Neben diesen Anpassungen werden unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten im Bestand, Preissteigerungen bei den ausführenden Unternehmen sowie erhöhte zeitabhängige Kosten durch die Bauzeitverlängerung als Gründe für die Kostensteigerung angeführt. Die Maßnahme wird in fünf Bauabschnitten umgesetzt, wobei die ersten drei bereits weitgehend abgeschlossen sind oder kurz vor der Übergabe stehen. Der Rückbau des Bauteils D und die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme sind für Ende 2027 geplant.
Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus städtischen Haushaltsmitteln, da das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ bereits abgeschlossen ist. Hierfür sollen im Jahr 2026 Mittel durch Umschichtungen aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung bereitgestellt und für das Jahr 2027 weitere Mittel beantragt werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 29.Generalsanierung Gesamtbetriebshof Elisenstraße 70-78Zur Vorlage · 1932/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Vorlagennummer 1932/2025/7 befasst sich mit der Generalsanierung des Gesamtbetriebshofs in der Elisenstraße 70–78. Das Projekt umfasst Abbruch- und Neubauleistungen, darunter den Abriss der Fahrzeughalle, des Sozialgebäudes sowie der Gasübergabestation. Geplant ist stattdessen der Neubau einer Westhalle, einer Osthalle mit Schulungs-, Sozial- und Diensträumen sowie eines Betriebsgebäudes für die Werkstatt und das Schilderlager. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 23.570.000 Euro brutto beziffert.
Der Beschlussvorschlag sieht den Baubeginn sowie die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 3.500.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 vor. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2026 in Höhe von 18.138.400 Euro beantragt. Die Finanzierung der weiteren Kosten für den Zeitraum von 2026 bis 2029 ist mit Beträgen von 8.000.000 Euro im Jahr 2027, 6.100.000 Euro im Jahr 2028 und 4.038.400 Euro im Jahr 2029 vorgesehen. Die Entscheidungskompetenz liegt beim Rat der Stadt Essen, wobei die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss erfolgt.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird das Vorhaben als positiv eingestuft. Durch die geplante Dachbegrünung der neuen Fahrzeughalle und die Installation einer Photovoltaikanlage wird eine Reduktion von Treiblaggas-Emissionen erwartet. Eine präzise Quantifizierung dieser Reduktion ist erst nach der Inbetriebnahme möglich.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 30.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 31.Mitteilungen der Verwaltung
- 32.Beschaffung von acht Hilfeleistungslöschfahrzeugen 20 - Beauftragung und KostenerhöhungErgebnis: einstimmig empfohlen
- 33.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 34.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil