Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 3 über die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 04.02.2026
- 2.Mitteilungen der Verwaltung
- 3.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Bericht Nr. 2 der EWG, „Ansiedlung klimafreundlicher Unternehmen“Zur Vorlage · 0171/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft (EWG) hat den zweiten Zwischenbericht zur Ansiedlung klimafreundlicher Unternehmen im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) vorgelegt. Ziel des Programms ist es, Essen als Standort für internationale Greentech-Unternehmen aus den Bereichen Energie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu positionieren.
Das mehrstufige Programm umfasst die gezielte Akquise internationaler Firmen sowie die Unterstützung beim Markteintritt in den deutschen Markt. Bei einer erfolgreichen Ansiedlung können Unternehmen finanzielle Vergünstigungen in Form eines „Welcome Packages“ von bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Kosten für Konzeption, Akquise und Begleitung belaufen sich bis zum Jahr 2029 auf etwa 856.250 Euro und werden haushaltsneutral über das SECAP-Budget sowie die Grüne Hauptstadt Agentur finanziert.
Nach der Schaffung organisatorischer Grundlagen im ersten Berichtszeitraum (Mai 2024 bis Mai 2025), in dem eine Datenbank mit rund 1.900 Kontakten aufgebaut wurde, lag der Schwerpunkt im Zeitraum von Juni bis Dezember 2025 auf der internationalen Netzwerkpflege. Durch Kooperationen mit Partnern aus Japan, den USA und Großbritannien konnte eine Bewerberpipeline entwickelt werden. Bisher gingen 23 internationale Bewerbungen ein, wobei sich drei Unternehmen derzeit in der Phase des Strategie-Checks befinden. Finanzielle Förderungen wurden bislang noch nicht ausgezahlt, da deren Vergabe an eine verbindliche Ansiedlungsentscheidung gekoppelt ist. Die zuständigen Ausschüsse sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Bericht Nr. 2 der EWG, "Inkubator Energie und Klimaschutz"Zur Vorlage · 0242/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft (EWG) hat den zweiten Zwischenbericht zum Projekt „Inkubator Energie und Klimaschutz“ vorgelegt. Das Vorhaben ist Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) und zielt darauf ab, Essen als Standort für Start-ups im Bereich Climate Tech zu stärken. Durch Maßnahmen wie Coaching, die Bereitstellung von Infrastruktur und den Zugang zu Netzwerken soll die Gründung klimafreundlicher Unternehmen gefördert werden.
Die Umsetzung erfolgt unter Federführung der EWG in Kooperation mit Partnern wie dem Innovation-Hub BRYCK und der Universität Duisburg-Essen. Das Projekt ist bis 2029 angelegt, mit rund 1,6 Millionen Euro veranschlagt und wird über das SECAP-Budget sowie Mittel der Grünen Hauptstadt Agentur finanziert.
Im Berichtszeitraum von Juni bis Dezember 2025 wurden unter anderem ein Kooperationsvertrag mit BRYCK abgeschlossen und das Stipendienprogramm „Upscaler Academy“ gestartet, durch welches vier Gründerteams gefördert werden. Für das Jahr 2026 sind die Evaluation der bisherigen Aktivitäten sowie der Ausbau der Inkubationsangebote geplant. Die Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Haupt-, Finanz- und Wirtschaft sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Bericht Nr. 2 der EWG, Gewerbegebietsmanagement für Klimaschutz in bestehenden und neuen Gewerbegebieten“Zur Vorlage · 0169/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, für Stadtentwicklung, Planung und Bauen sowie für Haupt-, Finanz- und Wirtschaft werden den zweiten Bericht der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft (EWG) zum Gewerbegebietsmanagement zur Kenntnis nehmen. Das Projekt ist Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) und verfolgt das Ziel, Klimaschutz sowie Energie- und Ressourceneffizienz in bestehenden und neuen Gewerbegebieten dauerhaft zu verankern.
Im Rahmen eines Pilotprojekts im Gewerbegebiet Essen-West wurden bereits Datengrundlagen geschaffen, die unter anderem die Analyse von etwa 200 Unternehmen und die Ermittlung von Photovoltaikpotenzialen umfassen. Für das zweite Projektjahr ab Juli 2025 stehen der Aufbau eines Partnernetzwerks sowie die Bereitstellung von Informationen im Fokus. Für das Jahr 2026 sind themenspezifische Workshops, Beratungen und die Erarbeitung eines Klimaschutzteilkonzepts für Essen-West vorgesehen.
Hinsichtlich der weiteren Gebietsausweitung wurde entschieden, das Gewerbegebiet „Ernestine“ im Stadtteil Frillendorf als nächstes Projekt einzubeziehen, da dort aufgrund der Unternehmensstruktur und des Gebäudebestands ein hoher Steuerungsbedarf besteht. Eine Ausweitung auf die Gebiete „Im Teelbruch“ oder den Stadthafen ist derzeit nicht vorgesehen. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich über einen Zeitraum von fünf Jahren auf circa 1,54 Millionen Euro und werden aus dem SECAP-Budget der Grünen Hauptstadt Agentur finanziert.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.1Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Bericht Nr. 2 der EWG, „Gewerbegebietsmanagement für Klimaschutz in bestehenden und neuen Gewerbegebieten" hier: Ganzheitliches Management von Gewerbegebieten und GewerbeimmobilienZur Vorlage · 0556/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Essener Rat einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0556/2026 eingebracht. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert, das bestehende Gewerbegebietsmanagement in Zusammenarbeit mit der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft (EWG) schrittweise zu einem ganzheitlichen Gewerbe- bzw. Gewerbeobjektmanagement weiterzuentwickeln.
Ein zentrales Ziel dieses Managements ist die Bereitstellung einer integrierten Beratung und Begleitung für Unternehmen, Immobilieneigentümer sowie Investoren innerhalb der Gewerbegebiete. Der Antrag sieht vor, die Entwicklung und Sicherung gewerblicher Flächen zu fördern und Unterstützung bei Investitionen, Umstrukturierungen sowie Nachnutzungen zu leisten. Zudem soll die Kooperation zwischen der Verwaltung, der Wirtschaftsförderung und den Eigentümern gestärkt werden. Hierbei sollen Beratungsangebote zu Themen wie Energie- und Ressourceneffizienz, Klimaanpassung, Digitalisierung und Fachkräftesicherung gebündelt werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der frühzeitigen Identifikation struktureller Veränderungen, um Strategien zur Stabilisierung der Standorte zu entwickeln.
Die Stadtverwaltung wird zudem gebeten, die Übertragbarkeit dieses Ansatzes auf weitere Gewerbegebiete zu prüfen und den zuständigen politischen Gremien entsprechende Vorschläge vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 6.Strategische Neuaufstellung zur Sanierung der kommunalen Straßen- und BrückeninfrastrukturZur Vorlage · 0451/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur strategischen Neuaufstellung bei der Sanierung der kommunalen Straßen- und Brückeninfrastruktur eingebracht. Mit der Vorlage Nummer 0451/2026 wird die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, die Einrichtung einer neuen organisatorischen und rechtlichen Struktur zu prüfen.
Diese Struktur soll außerhalb der Kernverwaltung angesiedelt sein und eine inhouse-fähige Kapazität zur Unterstützung sowie zur operativen Umsetzung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau bieten. Die Untersuchung soll dabei auch die mögliche Einbeziehung bestehender Konzerngesellschaften der Stadt Essen umfassen. Neben der organisatorischen Gestaltung ist zu klären, ob ein solches Modell wirtschaftlich und strukturell zweckmäßig ist.
Der Antrag sieht einen mehrstufigen Beratungsprozess vor. Die Empfehlungen sollen durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bauen erfolgen, bevor der Rat der Stadt Essen über das Anliegen entscheidet. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Vorgang im Anschluss zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Quartalsbericht IV/2025 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 0037/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Essen setzt sich in seiner Sitzung am 18. März 2026 mit dem Quartalsbericht IV/2025 zum Zins- und Schuldenmanagement auseinander. Die von der Stadtkämmerei vorgelegte Vorlage dient der Information über die aktuelle Entwicklung im Bereich der Kreditverwaltung.
Der Bericht umfasst eine Analyse des gesamten Kreditportfolios der Stadt. Er dokumentiert die Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten sowie die allgemeine Schuldenentwicklung. Darüber hinaus werden Informationen über den Abschluss von Options- und Derivatgeschäften, deren jeweilige Marktwerte und weitere relevante Risikokennzahlen bereitgestellt.
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der internen Vorgaben gemäß Ziffer 8 der Dienstanweisung Finanzgeschäfte. Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Überprüfung der Einhaltung der in der Dienanweisung festgelegten Limits. Zudem wird kontrolliert, ob die in der Haushaltssatzung 2025 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung eingehalten werden. Der Ausschuss soll den Bericht lediglich zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Anpassung des Essener Kodex für gute Unternehmensführung und der BeteiligungsrichtlinienErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 9.Quartalsbericht IV/2025 der Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnlichen EinrichtungenZur Vorlage · 0255/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss setzt sich im Rahmen der Sitzung am 18. März 202läufig 31. Dezember 2025 mit dem Quartalsbericht IV/2025 der Essener Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen auseinander. Der Bericht umfasst Daten von 33 städtischen Gesellschaften sowie zwei eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und beinhaltet Berichte über die Ergebnisse, die Einhaltung der Haushaltsvorgaben sowie die Personalentwicklung.
Ein Schwerpunkt des Dokuments liegt auf den aktualisierten Prognosen zum Jahresergebnis im Vergleich zur jeweiligen Wirtschaftsplanung. Zudem wird dargelegt, wie sich Zuschussleistungen, Verlustausgleichszahlungen und Gewinnabführungen auf den städtischen Haushalt 2025 auswirken. Der Bericht enthält darüber hinaus Informationen über die prognostizierte Neuverschuldung der teilnehmenden Unternehmen für das laufende Geschäftsjahr.
Nach aktuellem Stand belaufen sich die gemeldeten Darlehensaufnahmen auf 305.678 TEUR, während Tilgungsleistungen in Höhe von 217.301 TEUR verzeichnet werden. Dies führt zu einer erwarteten Erhöhung der Gesamtverschuldung um 88.377 TEUR auf insgesamt 2.107.337 TEUR. Wesentliche Darlehensaufnahmen von mindestens 10 Millionen Euro wurden bei der Entwässerung Essen GmbH (85.000 TEUR), der Ruhrbahn GmbH (62.345 TEUR), der Stromnetz Essen GmbH & Co. KG (57.400 TEUR), der Stadtwerke Essen AG (44.194 TEUR) sowie der ALLBAU GmbH (29.614 TEUR) gemeldet.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.EMG - Essen Marketing GmbH hier: Anpassung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 0246/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Essen Marketing GmbH (EMG) soll ihren Gesellschaftsvertrag hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrates ändern. Die Stadt Essen und der EMS Essen Marketing Service e. V. sind zu jeweils 50 Prozent Gesellschafter der Gesellschaft. Nach der vorliegenden Vorlage sollen neben den zwölf stimmberechtigten Mitgliedern, die zu gleichen Teilen von der Stadt Essen und dem EMS entsendet werden, künftig bis zu vier stimmrechtslose Mitglieder im Aufsichtsrat vertreten sein können. Hierbei ist vorgesehen, dass beide Gesellschafter jeweils bis zu zwei stimmrechtslose Personen benennen können. Diese Mitglieder sollen die gleichen Rechte und Pflichten wie die stimmberechtigten Mitglieder ausüben, sofern das Stimmrecht nicht explizit ausgeschlossen ist.
Zudem sieht die Vorlage eine Anpassung der Regelung zum Aufsichtsratsvorsitz vor. Der Vorsitz soll künftig durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Bedienstete bzw. einen Bediensteten der Stadt Essen ausgeübt werden können. Damit wird eine Übereinstimmung zwischen der Zusammensetzung des Gremiums und der Sitzungsleitung angestrebt.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Anpassungen der Paragraphen 8 und 9 des Gesellschaftsvertrages zu beschließen. Die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung soll zudem ermächtigt werden, die notwendigen Beschlüsse zur Umsetzung der Änderungen zu fassen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.ecce – european centre for creative economy GmbH hier: Verkauf von GeschäftsanteilenZur Vorlage · 0334/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Verkauf ihrer Geschäftsanteile an der ecce – european centre for creative economy GmbH. Die Beteiligung der Stadt umfasst 10 % des Stammkapitals mit einem Nennwert von 2.500 Euro. Gemäß dem vorliegenden Beschlussvorschlag sollen diese Anteile an die Stadt Dortmund zum Kaufpreis von 2.500 Euro veräußert werden.
Hintergrund der Veräußerung ist das Ende der Landesförderung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft zum 31. Dezember 2025. In diesem Zusammenhang wurden zentrale Förderprogramme wie die Kreativ.Quartiere Ruhr bereits an neue Träger übergeben. Da die Stadt Essen sowie weitere Gesellschafter, darunter die Städte Bochum und Gelsenkirchen, keine weiteren Aufgaben innerhalb der Gesellschaft mehr wahrnehmen, wurde die Absicht zum Ausstieg bekundet. Die Stadt Dortmund beabsichtigt, die Anteile der übrigen Gesellschafter zu übernehmen, um die Gesellschaft neu auszurichten.
Der Rat der Stadt Essen soll am 25. März 2026 über den Verkauf entscheiden. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Erster Zwischenbericht zu den bisherigen Unternehmensaktivitäten der Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbHZur Vorlage · 0391/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbH (EUH) hat einen ersten Zwischenbericht zu ihren bisherigen Aktivitäten vorgelegt. Die Gesellschaft, die im August 2024 den operativen Betrieb aufnahm, verfolgt das Ziel einer „wertschöpfenden Flächenentwicklung“. Im Fokus steht dabei die Sicherung der industriellen und gewerblichen Nutzung des Stadthafens Essen sowie die Bereitstellung von Gewerbeflächen im Stadtgebiet. Die rund 120 Hektar umfassende Hafenfläche wird dabei ausschließlich über Erbbaurechte oder Mietverträge zur Verfügung gestellt; ein Verkauf von Grundstücken ist nicht beabsichtigt.
Zur Erhaltung der Trimodalität durch Wasser, Schiene und Straße plant die EUH notwendige Investitionen in die Infrastruktur. Dazu gehört die Sanierung von etwa 790 Metern Spundwand am Hafenbecken, wobei die Ausschreibungen für den westlichen Teil im Jahr 2026 beginnen sollen. Parallel dazu wird die Sichtbarkeit des Standorts durch ein neues Marketingkonzept und einen Internetauftritt erhöht, der bis Mitte 2026 online gehen soll. Mittels eines geoinformationssystembasierten Verfahrens werden Liegenschaften nach Kriterien wie wirtschaftlicher Relevanz und ökologischer Nachhaltigkeit bewertet, um Flächen gezielt für neue Nutzungen zu entwickeln.
Für die nächsten drei Jahre sind etwa 9,46 Hektar Fläche als Perspektive für Unternehmensansiedlungen identifiziert worden. Ein Beispiel ist ein rund vier Hektar großes Grundstück an der Lüscherhofstraße, das künftig für industrielle Produktion oder Energieprojekte genutzt werden soll. Zudem wird die Entwicklung eines etwa einen Hektar großen Standorts für Büros und Werkstätten geprüft, der voraussichtlich 80 Arbeitsplätze schaffen könnte.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH hier: Zustimmung der Gesellschafterversammlung zum städtebaulichen VertragZur Vorlage · 0470/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gesellschafterversammlung der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH hat dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 01/16 zugestimmt. Das Vorhaben betrifft die Entwicklung des Gewerbegebiets „Freiheit Emscher: Gewerbegebiet Emil Emscher“ im Bereich der Gladbecker Straße und Daniel-Eckhardt-Straße.
Der Vertrag zwischen der Stadt Essen und der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH regelt die Planungs-, Erschließungs- und Ausgleichsverpflichtungen sowie die Verteilung von Kosten und Lasten zwischen den beteiligten Parteien. Die rechtliche Wirksamkeit des städtebaulichen Vertrags ist an die aufschiebende Bedingung geknüpft, dass der Bebauungsplan Nr. 01/16 durch einen entsprechenden Satzungsbeschluss sowie die ordnungsgemäße Bekanntmachung rechtskräftig wird.
Die vorab erfolgte gesellschaftsrechtliche Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung diente der Verfahrenssicherung und der Synchronisierung von Bauleitplanung und vertraglicher Absicherung. Eine Vorwegnahme der Entscheidungskompetenz des Rates ist damit nicht verbunden. Die vorliegende Vorlage wird dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH hier: Abschluss der Parkpflegevereinbarung für die Betriebsstätte NienhausenZur Vorlage · 0428/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen den Abschluss einer Parkpflegevereinbarung zwischen dem Regionalverband Ruhr und der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH für die Betriebsstätte Nienhausen. Mit der Vorlage soll zudem die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der Freizeitgesellschaft ermächtigt werden, die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und Unterschriften zu leisten.
Die Vereinbarung regelt die Pflege und Instandhaltung der etwa 30 Hektar großen Parkanlage, zu der der Gesundheitspark Nienhausen sowie das angrenzende Freibad gehören. Die Maßnahmen umfassen die Pflege der Flora, der Wege und der Beleuchtungsanlagen sowie der Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten. Diese Verpflichtungen sind mit Zuwendungsbescheiden der Bezirksregierung Münster verknüpft und sollen bis zum 30. Juni 2048 bestehen.
Finanziell sieht die Wirtschaftsplanung der Betriebsstätte einen jährlichen Parkpflegezuschuss von 180.000 Euro vor, wovon die Stadt Essen einen Anteil von 25 Prozent, also 45.000 Euro, übernimmt. Diese Mittel dienen der Sicherstellung der laufenden Pflege und der ordnungsgemäßen Instandsetzung der Parkanlage. Die Gesellschaft geht davon aus, dass dieser Zuschuss voraussichtlich bis mindestens zum Jahr 2030 zur Deckung der anfallenden Kosten aus der Vereinbarung ausreichen wird.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Endbericht zur Kommunalen Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG)Zur Vorlage · 1991/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Endbericht zur Kommunalen Wärmeplanung beschließen. Mit diesem Beschluss wird die Einteilung des Stadtgebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete als strategische Grundlage für die künftige Entwicklung der Wärmeversorgung festgelegt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Planung voranzutreiben und die Wärmeplanung bei Bedarf gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben sowie neuen fachlichen Erkenntnissen zu aktualisieren. Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf das vorzeitige Inkrafttreten von Fristen des Gebäudeenergiegesetzes.
Die Planung verfolgt das Ziel, die Wärmeerzeugung und -versorgung in Essen bis spätestens 2045 schrittweise auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umzustellen. Die Untersuchung umfasst die sechs gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschritte, einschließlich der Eignungs-, Bestands- und Potenzialanalyse. Der aktuelle Status zeigt, dass die Wärmeversorgung im Essener Stadtgebiet derzeit maßgeblich durch fossile Energieträger geprägt ist. Gas stellt mit 61,7 Prozent den größten Anteil am Endenergiebedarf dar, gefolgt von Heizöl mit 16 Prozent. Die Versorgungssituation variiert regional: In der Innenstadt dominiert die Fernwärme, während im südlichen Stadtgebiet Heizöl vor Gas genutzt wird und das restliche Stadtgebiet primär durch Gas versorgt wird. Die jährlichen CO2-Emissionen aus der Wärmeenergie belaufen sich auf etwa 1.335 Kilotonnen Kohlendioxid-Äquivalente.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 16.Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.2 Brücke Friedrichstraße"Zur Vorlage · 0397/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten für das Bauvorhaben „Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.2 Brücke Friedrichstraße“ beschließen. Die Kosten sollen von bisher 3.936.000 Euro um 2.511.000 Euro auf insgesamt 6.447.000 Euro angehoben werden. Zudem wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.958.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt.
Der Neubau der Schwanenkampbrücke an der Friedrichstraße ist aufgrund des steigenden Verkehrsaufkommens durch den dritten Bauabschnitt des Berthold-Beitz-Boulevards sowie des baulichen Zustands der Brücke vorgesehen. Um die von der Deutschen Bahn bewilligten Sperrpausen im September 20<0xC2>6 für geotechnische Untersuchungen, bergbauliche Arbeiten und Kampfmittelsondierungen nutzen zu können, müssen zeitnah Ingenieurleistungen beauftragt werden. Die Kostensteigerung resultiert aus zusätzlichen Anforderungen an die Baugrunduntersuchungen sowie aus gestiegenen Arbeitspreisen durch Inflation und Materialkosten.
Die überplanmäßigen Mittel für das Jahr 2026 sollen durch Umwidmungen aus anderen Projekten, wie etwa der Erneuerung der Fürstäbtissinstraße oder der Baumrigolen im Berthold-Beitz-Boulevard, gedeckt werden. Da sich die Baubeginne dieser Projekte verschoben haben, stehen dort Mittel zur Verfügung. Die Finanzierung der Planungsleistungen soll zuschussunschädlich erfolgen, wobei mit dem Eingang von Fördermitteln ab dem Jahr 2029 gerechnet wird.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Karnaper Straße von Hattramstraße bis Arenbergstraße"Zur Vorlage · 0196/2026/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Karnaper Straße im Abschnitt zwischen Hattramstraße und Arenbergstraße. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 770.000 Euro geschätzt. Zur Umsetzung wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung von 765.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt, die aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ finanziert werden soll.
Die Maßnahme umfasst einen etwa 600 Meter langen Abschnitt. Neben den Asphaltarbeiten sind eine Bordsteinregulierung, die Erneuerung einer zweizeiligen Rinne sowie Pflasterarbeiten an einem Parkstreifen vorgesehen. Zudem müssen marode Zulaufleitungen saniert werden. Im Zuge der Arbeiten werden die Radfahrstreifen mit Sicherheitstrennstreifen zu den Parkbuchten neu markiert. An Bushaltestellen soll hochstandfester Asphalt eingebaut werden.
Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 vorgesehen. Die Arbeiten sollen parallel zur Gleisbaumaßnahme der Ruhrbahn GmbH durchgeführt werden, um Verkehrsbeeinträchtigungen zu minimieren und Kosten bei den Verkehrseinrichtungen einzusparen. Etwa 5.000 Euro wurden bereits für Voruntersuchungen aufgewendet.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Hummelshagen"Zur Vorlage · 0243/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Straße Hummelshagen beschließen. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in zwei Abschnitten, konkret zwischen den Hausnummern 32 bis 42 sowie 48 bis 78. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 425.000 Euro vorgesehen. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme eingeplant war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erschließungsanlagen Thurmfeld“ erfolgen, da dort aufgrund von Verzögerungen bei einer anderen Erschließungsmaßnahme Mittel frei werden.
Hintergrund der Maßnahme ist eine Zustandsbefahrung durch den TÜV aus dem Jahr 2016, die einen Erneuerungsbedarf der Asphaltdecke ergab. Die Stadt Essen handelt hierbei in ihrer Funktion als Straßenbaulastträger, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung bei den Anliegern. Die dadurch entgangenen Einnahmen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Reineke-Fuchs-Str. v. Grimbartweg - Ende"Zur Vorlage · 0303/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Reineke-Fuchs-Straße von Grimbartweg bis Ende“ entscheiden. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn, deren Sanierungsbedarf im Rahmen einer Zustandsbefahrung festgestellt wurde. Für die Umsetzung sind Gesamtkosten in Höhe von 350.000 Euro veranschlagt.
Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Hinsichtlich der Kostenverteilung ist festzuhalten, dass die Stadt Essen aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (§8 KAG) keine Beiträge von Anliegern mehr erheben kann. Die dadurch entgehenden Einnahmen werden jedoch durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe der Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird aber den städtischen Eigenanteil reduzieren.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vor, bevor die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgt. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrtreppen U-Bahnhof Altenessen-Mitte"Zur Vorlage · 0132/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Fahrtreppen U-Bahnhof Altenessen-Mitte“ beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 3.664.000 Euro. Die Entscheidung erfolgt nach Empfehlungen des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses.
Die Stadt Essen ist Eigentümerin der U-Stadtbahn Nordstrecke, die an die Ruhrbahn GmbH verpachtet ist. Laut Stadtbahnpachtvertrag trägt die Stadt die Kosten für Instandsetzung und Erneuerung. Die bestehenden Anlagen am Bahnhof Altenessen-Mitte stammen aus den Jahren 1996 bzw. 2000 und erfüllen nicht mehr die aktuellen Sicherheitsstandards der DIN EN115. Zudem führen technische Mängel und veraltete mechanische Komponenten zu einem erhöhten Wartungsaufwand. Durch die Erneuerung von insgesamt acht Fahrtreppen sollen die Instandhaltungskosten langfristig gesenkt werden. Die neuen Anlagen werden mit modernen technischen Standards wie Sockelbürsten zur Vermeidung von Verletzungen sowie einer verbesserten Signalisierung für sehbehinderte Personen ausgestattet.
Die Finanzierung des Projekts setzt sich aus einem städtischen Eigenanteil von 1.758.000 Euro und Landesfördermitteln in Höhe von 1.906.000 Euro zusammen, was einer Förderquote von 60 Prozent entspricht. Der Austausch der acht Fahrtreppen ist für den Zeitraum von 2026 bis 2028 geplant. Dabei sollen zwei Anlagen im Jahr 2026, vier im Jahr 2027 und die restlichen zwei im Jahr 2028 erneuert werden.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Frauenstein Erneuerung Beleuchtung"Zur Vorlage · 0163/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Entscheidung gebeten, den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Frauenstein Erneuerung Beleuchtung“ zu beschließen. Das Vorhaben sieht Gesamtkosten in Höhe von 682.000 EUR vor, wofür eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 beantragt wird. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgen. Der Beschlussvorschlag durchläuft nach der Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie den Rat der Stadt Essen.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage in der Straße „Frauenstein“ ist erforderlich, da die vorhandenen Leuchten aufgrund von EU-weiten Produktions- und Importverboten nicht mehr verfügbar sind und die Masten keine ausreichende Standsicherheit mehr aufweisen. Die Maßnahme dient der Anpassung an aktuelle DIN-Normen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Obwohl das Vorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) grundsätzlich beitragsfähig ist, sieht eine Neuregelung vor, dass die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil reduzieren. Hinsichtlich des Klimaschutzes wird die Maßnahme aufgrund der erwarteten Energieeinsparungen als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 22.Bau und Beginn der Maßnahme "Erneuerung Beleuchtung Jahnstraße von Germaniastraße bis Bocholder Straße"Zur Vorlage · 0315/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beabsichtigt den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Beleuchtung in der Jahnstraße, im Abschnitt zwischen Germaniastraße und Bochholder Straße. Für das Vorhaben ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 301.000 Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Deckung der Kosten soll über das Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgen.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist notwendig, da die bestehende Installation nicht mehr den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht und die Masten keine ausreichende Standsicherheit mehr aufweisen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem Neubau des Schwimmbads Germaniastraße und dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Bezüglich der Finanzierung wird angeführt, dass aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ab Januar 2024 ein Beitragserhebungsverbot für solche Maßnahmen besteht. Die der Kommune entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 23.Erstellung eines Realisierungskonzeptes für Freiflächen-SolarenergieanlagenZur Vorlage · 0152/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat den Abschlussbericht zur Erstellung eines Realisierungskonzeptes für Freiflächen-Solarenergieanlagen vorgelegt. Das Vorhaben geht auf einen Auftrag der CDU- und GRÜNE-Fraktionen aus dem Jahr 2023 zurück und dient der Umsetzung der Klimaschutzziele im Rahmen des Aktionsplans „SECAP“. Die Planung berücksichtigt dabei die rechtlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie bauplanungsrechtliche und naturschutzrechtliche Rahmenbedingungen.
Die Untersuchung basierte auf Datensätzen des Regionalverbands Ruhr (RVR) und einem Bewertungsverfahren, das Flächen nach Kriterien wie Strahlungsenergie, Entfernung zu Schienen und Autobahnen sowie Eigentumsverhältnissen priorisiert. Nach dem Ausschluss von Schutzgebieten und der Anwendung von Mindestgrößen wurden 29.840 Teilflächen identifiziert. Davon wurden 3.130 Flächen als geeignet eingestuft, die eine Gesamtfläche von etwa 5,38 Quadratkilometern umfassen. Von diesen befinden sich 2.617 Flächen in städtischer Hand und 513 gehören einer Konzerntochter der Stadt Essen. Nach Berechnungen auf Basis von Standardformeln könnten auf diesen Flächen theoretisch rund 538 MW an Photovoltaik-Leistung errichtet werden. Der Bericht wird im März 2026 den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Grugapark: Baubeschluss für die Sanierung des Grugaturms (1. BA) : hier Elektrolyse und Umnutzung ToilettenZur Vorlage · 0377/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz befasst sich mit dem ersten Bauabschnitt zur Instandsetzung des Grugaturms im Essener Grugapark. Der Beschlussvorschlag sieht die Verlegung der Elektrolyseanlage sowie die Umnutzung und Sanierung der Toilettenräume im Turm vor. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden mit 251.000 Euro netto beziehungsweise 299.000 Euro brutto veranschlagt.
Die Verlegung der Anlage, welche zur Desinfektion des Badewassers der Grugatherme dient, ist als Vorbereitung für eine umfassendere Sanierung des denkmalgeschützten Bauwerks vorgesehen. Da die Chlor-Emissionen der derzeit im Turmkeller befindlichen Anlage laut einer Sanierungsstudie zur Beeinträchtigung der Stahlkonstruktionen und der Bausubstribe beitragen, soll die Technik in die angrenzenden, bislang ungenutzten Toilettenräume umgezogen werden. Dort sollen ein separater Technikraum sowie ein Raum zur Chemikalienlagerung entstehen.
Die Kosten für die Anschlusstechnik und bauliche Maßnahmen werden durch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung aus dem Projekt „Grugapark: Orangerie“ gedeckt. Während die Kosten für eine neue Elektrolyseanlage in Höhe von 85.000 Euro netto vom Pächter, der Kurhaus im Grugapark gGmbH, getragen werden, umfasst der städtische Finanzierungsbedarf die Kosten für die Installation, die technische Gebäudeausrüstung sowie bauliche Anpassungen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 25.Bau der Felshangsicherungsmaßnahme Kellerwald und außerplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 0325/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Kellerbergwäldchen im Essener Stadtteil Werden sollen Maßnahmen zur Felshangsicherung durchgeführt werden. Ein geotechnisches Gutachten hat ergeben, dass entlang eines Gehwegs ein bis zu sieben Meter hoher Böschungsbereich mit Felsaufschlüssen und Stützmauern instabil ist. Aufgrund von Stein- und Blockschlägen sowie baulichen Mängeln an den vorhandenen Mauern, wie etwa Rissen oder Durchwurzelungen, wurden bereits Teile des Gehwegs gesperrt.
Zur Behebung der Situation sieht die vorliegende Vorlage eine abschnittsweise Sicherung vor. Geplant ist unter anderem die Übernetzung gefährdeter Bereiche mit hochfestem Stahldrahtgeflecht, das mittels Mikropfählen verankert wird. In exponierten Abschnitten sollen Schutzwälle oder doppelte Schutzplanken errichtet werden. Zudem ist der Rückbau eines stark geschädigten Mauerabschnitts sowie notwendige Vegetationsrückschnitte vorgesehen.
Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 372.000 Euro. Da die Maßnahme nicht im aktuellen Haushalt veranschlagt ist, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt. Die Finanzierung soll durch eine Umwidmung aus dem Projekt „Forstwirtschaft: Felshangsicherung“ erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bau sowie die Mittelbereitstellung beschließen, woraufhin die Entscheidung über den Rat der Stadt erfolgt.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 26.Sportbad Thurmfeld - Erneuerung der schwimmbadtechnischen AnlagenZur Vorlage · 0270/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Weiterführung der Planungen sowie den Baubeginn für den Austausch der Schwimmbadtechnik im Sportbad Thurmfeld beschließen. Die Vorlage der Sport- und Bäderbetriebe sieht vor, die bestehende Ultrafiltrationsanlage durch eine konventionelle Sandfilteranlage zu ersetzen. Grund für das Vorhaben sind wiederkehrende technische Störungen der aktuellen Anlage sowie die damit verbundenen Wartungs- und Betriebskosten.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 1,56 Millionen Euro netto bzw. 1,85 Millionen Euro brutto. Die Umsetzung erfolgt durch die Vergabe einzelner Gewerke an Fachunternehmen. Um Synergieeffekte zu nutzen und die Schließungsdauer des Bades gering zu halten, soll der Austausch der Technik parallel zur Sanierung von Fliesenschäden in den Schwimmbecken durchgeführt werden.
Aufgrund von Verzögerungen in der Fachplanung, die einen Wechsel des Planers erforderlich machten, verschiebt sich der Baubeginn von ursprünglich Mai 2026 auf Januar 2027. Dadurch können die im Jahresende 2026 geplanten Schwimmwettbewerbe wie vorgesehen stattfinden. Die voraussichtliche Finanzbelastung für die Stadt wird nach Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs auf etwa 1,62 Millionen Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 27.Kita Helen-Keller-Straße 10 hier: Vergabe von GeneralplanerleistungenZur Vorlage · 0141/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung der Generalsanierung der Kindertagesstätte Helen-Keller-Straße 10 beschließen. Die Planung umfasst die Leistungsphase 4 der HOAI bei Kosten von 300.000 Euro brutto. Für das Vorhaben ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 in Höhe von 300.000 Euro vorgesehen, wobei die Deckung durch Minderausgaben beim Projekt Kita Von-Ossietzky-Ring erfolgt.
Das Gebäude wurde im Sommer 2022 aufgrund von Mängeln im Arbeits- und Brandschutz sowie Sanierungsstau freigegeben; der Betrieb wird derzeit an den Standorten Flözstraße und Welkerhude fortgeführt. Die geplante Sanierung sieht eine Reduzierung der Gruppenanzahl von sechs auf vier vor, um die Anforderungen für U3-Kinder und die Vorgaben des Landschaftsverbandes Rheinland zu erfüllen. Eine Untersuchung ergab, dass die Generalsanierung gegenüber einem Neubau kostengünstiger ist und durch den Erhalt der Bausubstanz Vorteile beim Klimaschutz bietet.
Zusätzlich zur Kindertagesstätte soll eine Werkstatt und ein Lagerraum für die Schreinerei des Jugendamtes in das Gebäude integriert werden, wofür ein Anbau vorgesehen ist. Diese Fläche dient als Arbeitsplatz für Reparaturen an städtischen Einrichtungen. Durch bauliche Maßnahmen soll die Trennung zwischen dem Kita-Betrieb und der Werkstatt sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 05.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (3. Sitzung) — Beauftragung einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 28.Kostenanpassung bei der Bestandssanierung der Geschwister-Scholl-RealschuleZur Vorlage · 0006/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Bestandssanierung der Geschwister-Scholl-Realschule in Essen wird eine Kostenanpassung beantragt. Die Gesamtkosten des Bauvorhabens sollen sich von bisher 8.732.000 Euro brutto um 1.500.000 Euro brutto auf insgesamt 10.23ermillionen Euro brutto erhöhen.
Die Grundlage für diese Anpassung sind Planungsänderungen im Bauabschnitt 4, die aus veränderten Anforderungen der Schule resultieren. So ist beispielsweise die Einrichtung eines Werkraums anstelle eines Computerraums sowie eines Biologieraums statt eines Chemieraums vorgesehen. Zudem wird das Lehrerzimmer vergrößert und ein zusätzlicher Putzmittelraum im Verwaltungsbereich ergänzt.
Neben diesen Anpassungen werden unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten im Bestand, Preissteigerungen bei den ausführenden Unternehmen sowie erhöhte zeitabhängige Kosten durch die Bauzeitverlängerung als Gründe für die Kostensteigerung angeführt. Die Maßnahme wird in fünf Bauabschnitten umgesetzt, wobei die ersten drei bereits weitgehend abgeschlossen sind oder kurz vor der Übergabe stehen. Der Rückbau des Bauteils D und die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme sind für Ende 2027 geplant.
Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus städtischen Haushaltsmitteln, da das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ bereits abgeschlossen ist. Hierfür sollen im Jahr 2026 Mittel durch Umschichtungen aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung bereitgestellt und für das Jahr 2027 weitere Mittel beantragt werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 29.Generalsanierung Gesamtbetriebshof Elisenstraße 70-78Zur Vorlage · 1932/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Generalsanierung des Gesamtbetriebshofes in der Elisenstraße 70 bis 78 beschließen. Die Vorlage sieht den Baubeginn für das Projekt Abbruch und Hallenneubau mit Gesamtkosten von 23.570.000 Euro brutto vor. Hierfür wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 3.500.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 18.138.400 Euro beantragt.
Das Bauvorhaben umfasst den Abriss der Fahrzeughalle, des Sozialgebäudes sowie der Gasübergabestation auf dem Gelände. Geplant sind stattdessen der Neubau einer Werk- und Lagerhalle im Westteil sowie einer Fahrzeughalle inklusive Schulungs-, Sozial- und Diensträumen im Ostteil. Zudem sollen technische Anlagen erneuert, ein neuer Mediengraben errichtet und die Erschließung des Betriebshofes neu strukturiert werden. Da der Dienstbetrieb während der Bauphase aufrechterhalten werden muss, erfolgt die Umsetzung in einzelnen Abschnitten.
Die Kostenberechnung umfasst neben der Baukonstruktion auch technische Anlagen, Außenanlagen sowie Baunebenkosten. Um die finanzielle Belastung im Rahmen der aktuellen Haushaltslage zu steuern, prüft die Verwaltung alternative Vergabewege, etwa eine Gesamtausschreibung durch einen Generalunternehmer auf Basis funktionaler Leistungsbeschreibungen. Die Finanzierung der restlichen Kosten für die Jahre 2027 bis 2029 soll über die künftige Haushaltsaufstellung sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 30.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 31.Mitteilungen der Verwaltung
- 32.Beschaffung von acht Hilfeleistungslöschfahrzeugen 20 - Beauftragung und KostenerhöhungErgebnis: einstimmig empfohlen
- 33.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 34.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil