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Vorlage

Anpassung des Essener Kodex für gute Unternehmensführung und der Beteiligungsrichtlinien

0468/2026/2 Beteiligungsmanagement

⏸ Zurückgestellt 16.09.2026 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) · abgesetzt/vertagt

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage (0468/2026/2) sieht eine Anpassung des Essener Kodex für gute Unternehmensführung sowie der Beteiligungsrichtlinien vor. Der Beschlussvorschlag umfasst die Neufassung des Kodex, neue Leitlinien zur Beschaffung und Nutzung von Dienstfahrzeugen sowie die Festlegung von Verhaltensgrundsätzen in Beteiligungsgesellschaften. Zudem wird die Neufassung der Beteiligungsrichtlinien beantragt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, nach der bundesweiten Umsetzung der CSRD-Richtlinie innerhalb von sechs Monaten ergänzende Bestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzulegen.

Die Änderungen beinhalten die Klarstellung von Fristen für die Vorlage von Jahresabschlüssen auf sechs Monate und für Protokolle auf drei Wochen. Das Vorschlagsrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden bei Effizienzprüfungen wird gestärkt und Gehaltsanpassungen müssen künftig mit der Verwaltung abgestimmt werden. Bei Neuverträgen sollen Nachhaltigkeitsziele zu einem Drittel der Zielvereinbarungen berücksichtigt werden. Die Vertreter des Rates in den Anteilseignerversammlungen werden ermächtigt, Beschlüsse zur Einhaltung des Kodex zu fassen.

Die Überarbeitung der Beteiligungsrichtlinien sieht die Einführung eines Altersvorsorgezuschusses von 10 Prozent der Gesamtvergütung für die Geschäftsführung vor. Die Zuständigkeit für die Steuer- und Wirtschaftsberatung wechselt vom Beteiligungsmanagement zum Fachbereich 02-01. Die Ziele des Beteiligungsmanagements werden um den Aspekt der Nachhaltigkeit erweitert. Während die Berichtsfrist für das vierte Quartal um zwei Wochen verlängert wird, bleiben die Fristen für die ersten drei Quartale unverändert. Die Teilnahme des Beteiligungsmanagements an Abschlussgesprächen mit Wirtschaftsprüfern wird festgeschrieben, während die Teilnahme der Beteiligungsunternehmen an der städtischen Whistleblower-Hotline gestrichen wird. Die Entscheidung durch den Rat ist für den 16. September 2026 vorgesehen.

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