Anpassung des Essener Kodex für gute Unternehmensführung und der Beteiligungsrichtlinien
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat eine Vorlage zur Anpassung des Essener Kodex für gute Unternehmensführung sowie der Beteiligungsrichtlinien vorgelegt. Ziel der Neufassung ist es, den Kodex und die Richtlinien auf ihre aktuelle Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen und an neue rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen.
Zu den wesentlichen Änderungen des Kodex gehören die Klarstellung von Fristen bei der Vorlage von Jahresabschlüssen sowie die Regelung zur Bereitstellung von Protokollen der Ausschusssitzungen für alle Aufsichtsratsmitglieder. Zudem werden die Zuständigkeiten des Aufsichtsrats bei der Effizienzprüfung und dem Abschluss von Geschäftsführungsverträgen präzisiert. Die Teilnahme von Vertretern des Geschäftsbereichs Finanzen an Aufsichtsratssitzungen soll vereinheitlicht werden.
Im Bereich der Vergütung sieht die Vorlage vor, vor der Besetzung von Positionen einen verbindlichen Vergütungsrahmen festzulegen und Gehaltsanpassungen der Geschäftsführungen mit der Verwaltung abzustimmen. Bei Unternehmen ohne Wettbewerbscharakter soll der Aufsichtsrat die Vergütungssystematik selbst bestimmen können. Zudem sollen künftig bei Neuverträgen auch Nachhaltigkeitsziele als Bestandteil der Zielvereinbarungen berücksichtigt werden. Die Altersvorsorge für Geschäftsführungen soll durch den Wegfall von Pensionszusätzen und die Einführung eines Zuschusses zur privaten Altersvorsorge in Höhe von 10 Prozent der Gesamtvergütung neu geregelt werden.
Ergänzend werden neue Leitlinien zur Beschaffung und Nutzung von Dienstfahrzeugen sowie zur Festlegung von Verhaltensgrundständen in den Beteiligungsgesellschaften vorgeschlagen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, nach der bundesweiten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergänzende Bestimmungen zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 214 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 09.09.2026anstehend
- 18.03.2026abgesetzt/vertagt