Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 7 über die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 01.07.2026
- 2.Niederschrift Nr. 8 über die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 08.07.2026
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Bericht Nr. 3 der EWG, „Ansiedlung klimafreundlicher Unternehmen“ (1. Halbjahr 2026)Zur Vorlage · 1279/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) hat im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) den dritten Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2026 vorgelegt. Der Bericht dokumentiert die Fortschritte des mehrstufigen Markteintrittsprogramms, das darauf abzielt, internationale Unternehmen aus den Bereichen Energie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit in Essen anzusiedeln. Das Projekt, das bis 2029 läuft und über das SECAP-Budget finanziert wird, umfasst die Akquise, einen Strategie-Check sowie eine finanzielle Unterstützung in Form von sogenannten „Welcome Packages“ von bis zu 10.000 Euro.
Im Berichtszeitraum von Januar bis Juni 2026 wurden die Akquiseaktivitäten und die internationale Netzwerkbildung intensiviert. Die EWG knüpfte strategische Partnerschaften mit Organisationen in Ländern wie Indien, Australien, der Schweiz und den USA sowie Kooperationen mit europäischen Partnern wie CzechTrade und der AHK Polen. Zudem nahm die EWG an zehn internationalen Fachveranstaltungen teil. Eine Werbekampagne im Rahmen der Messe E-world 2026 erzielte rund fünf Millionen Sichtkontakte.
Aktuell befinden sich neun Unternehmen in der Begleitungsphase, nachdem sich im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 17 internationale Firmen für das Programm beworben hatten. Finanzielle Förderungen wurden im Berichtszeitraum noch nicht vergeben, da sich die Teilnehmer noch in der Phase der Markteintrittsplanung befinden. Die Verwaltung plant für das zweite Halbjahr 2026 die Überführung von Kandidaten in konkrete Ansiedlungen sowie die Vergabe der ersten Förderungen bei verbindlichen Entscheidungen. Der Bericht wird im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 08.09.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (6. Sitzung)
- 5.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Bericht Nr. 3 der EWG, "Inkubator Energie und Klimaschutz" (1. Halbjahr 2026)Zur Vorlage · 1278/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1278/2026/6 des Geschäftsbereichs 6 enthält den dritten Zwischenbericht der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) zum Projekt „Inkubator Energie und Klimaschutz“ für das erste Halbjahr 2026. Das Projekt ist Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) und zielt darauf ab, Essen als Standort für Greentech-Startups im Bereich Energie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu etablieren. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit Partnern wie BRYCK, der Universität Duisburg-Essen und dem H2UB.
Im Berichtszeitraum von Januar bis Juni 2026 wurden verschiedene Aktivitäten zur Skalierung und Internationalisierung durchgeführt. Dazu gehörten die Präsenz auf der E-world 2026 mit Formaten wie „THE FLASH“ und „THE GRID“, die über 400 Besucher erreichten, sowie der zweite Durchlauf des Energy-Tech Hub-Förderprogramms, an dem acht Teams aus Deutschland und dem europäischen Ausland teilnahmen. Zudem fanden Hackathon-Formate und die Startup Olympics statt. Die internationale Vernetzung wurde durch die Teilnahme an der „Arnhem Electricity Week“ vertieft.
Für das zweite Halbjahr 2026 sind die Durchführung der „Tech Tour Energy & Decarbonisation“ sowie die Evaluation der bisherigen Aktivitäten geplant, um die Grundlage für eine mögliche Vertragsverlängerung ab 2027 zu schaffen. Der Bericht wird dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 08.09.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (6. Sitzung)
- 6.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Bericht Nr. 3 der EWG, „Gewerbegebietsmanagement für Klimaschutz in bestehenden und neuen Gewerbegebieten“ (1. Halbjahr 2026)Zur Vorlage · 1280/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) hat im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) den dritten Zwischenbericht zum Gewerbegebietsmanagement für den Zeitraum Januar bis Juni 2026 vorgelegt. Das Projekt, das bis 2029 läuft und über das SECAP-Budget finanziert wird, zielt darauf ab, Klimaschutz, Energieeffizienz und Ressourcennutzung in Essener Gewerbegebieten zu etablieren sowie die Standortsicherung durch die Unterstützung von Unternehmen und Immobilieneigentümern zu fördern.
Im Pilotgebiet Essen-West wurden im Berichtszeitraum 35 Erstgespräche mit Akteuren geführt, woraus acht Vermittlungen zu Themen wie energetischer Sanierung und Photovoltaik resultierten. Parallel dazu arbeitet die GERTEC GmbH an einem Klimaschutzteilkonzept, wobei erste Analysen zur Energieversorgung eine Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aufzeigen, aber auch Potenziale für die Dekarbonisierung identifizieren.
Seit Mai 2026 wurde das Management auf das Gewerbegebiet „Zeche Ernestine“ in Frillendorf ausgeweitet. Dort wurden bereits 16 Gespräche zur Erfassung aktueller Herausforderungen geführt. Für das kommende Jahr sind eine umfassende Unternehmensbefragung im Gebiet „Zeche Ernestine“ sowie die Fertigstellung des Klimaschutzkonzepts für Essen-West zu Beginn 2027 geplant. Die inhaltliche Ausrichtung des Managements wurde zudem um die Bereiche Investitionsberatung, Fachkräftesicherung und Behördenmanagement erweitert. Der Bericht wird in den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 08.09.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (6. Sitzung)
- 7.Sitzungstermine des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses sowie des Rates der Stadt im Jahr 2027Zur Vorlage · 1083/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 1083/2026/OB legt der Oberbürgermeister die geplanten Sitzungstermine für den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie für den Rat der Stadt für das Jahr 2027 vor. Die Terminfestlegung erfolgte unter Berücksichtigung der Schulferienzeiten für Ostern, Pfingsten, Sommer, Herbst und Weihnachten.
Für den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss werden acht Termine vorgeschlagen, die jeweils mittwochs im Zeitraum von Januar bis Dezember 2027 liegen. Die Sitzungen des Rates der Stadt sind ebenfalls für acht mittwochentliche Termine im Jahr 2027 vorgesehen, wobei die Sitzungen des Rates zeitlich jeweils kurz nach den Terminen des Ausschusses angesetzt sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss als auch der Rat der Stadt die vorgeschlagenen Termine zur Kenntnis nehmen. Die zuständige Fachabteilung, das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation, ist für die Vorlage federführend. Die Beratung der Termine ist für den 9. September 2026 im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie für den 16. September 2026 im Rat der Stadt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 8.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht II/2026 zum Prognosestichtag 30. Juni 2026Zur Vorlage · 1233/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat den Finanzcontrolling-Bericht II/2026 vorgelegt, der die Prognose der Haushaltsentwicklung für das Jahr 2026 auf Basis des Buchungsstandes zum Stichtag 30. Juni 2026 darstellt. Der Bericht dient der Information über die finanzielle Lage der Stadt Essen.
Im vorliegenden Dokument wird festgehalten, dass im Vergleich zur ersten Berichterstattung zum 31. März 2026 keine nennenswerten Abweichungen in der Haushaltsentwicklung festzustellen sind. Aufgrund dieser stabilen Lage erfolgt die aktuelle Berichterstattung in einer verkürzten Form. Für detaillierte Informationen auf die ursprüngliche Berichterstattung wird verwiesen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss als auch der Rat der Stadt Essen den Finanzcontrolling-Bericht II/2026 zur Kenntnis nehmen. Die Beratung im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss ist für den 9. September 2026 angesetzt, während die Kenntnisnahme im Rat der Stadt für den 16. September 2026 vorgesehen ist. Federführend für die Vorlage ist die Stadtkämmerei.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 9.Quartalsbericht II/2026 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 1204/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Vorlage 1204/2026/2 den Quartalsbericht II/2026 zum Zins- und Schuldenmanagement vorgelegt. Der Bericht dient der regelmäßigen Information über die finanzielle Entwicklung und die Struktur des Kreditportfolios der Stadt Essen. Gemäß der geltenden Dienstanweisung für Finanzgeschäfte erfolgt diese Berichterstattung vierteljährlich, um Transparenz über die Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten sowie die allgemeine Schuldenentwicklung zu schaffen.
Der vorliegende Bericht umfasst eine Analyse des gesamten Kreditportfolios. Ein wesentlicher Bestandteil der Dokumentation ist die Überprüfung der Einhaltung der in der Dienstanweisung festgelegten Limits. Zudem wird dargelegt, inwieweit die in der Haushaltssatzung 2025/2026 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung eingehalten werden. Die zuständige Stadtkämmerei ist für die Federführung dieser Vorlage verantwortlich. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat den Bericht in seiner Sitzung am 9. September 2026 zur Kenntnis zu nehmen. Eine inhaltliche Bewertung der Klimarelevanz wurde im Rahmen der Vorlage mit einer Einstufung ohne direkte Auswirkungen versehen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 10.Cashpool-Quartalsbericht II/2026Zur Vorlage · 1068/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1068/2026/2 dient der Information des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses über den aktuellen Stand des Cashpools. In dem Dokument, das vom Oberbürgermeister unterzeichnet wurde, wird der Quartalsbericht für das zweite Quartal des Jahres 2026 vorgelegt.
Der Zweck dieser Vorlage ist die regelmäßige Berichterstattung der Verwaltung an den zuständigen Ausschuss. Durch die Erstellung von Quartals- und Jahresberichten sollen die Entwicklungen sowie die Veränderungen innerhalb des Cashpools transparent dargestellt werden. Die Federführung für diesen Vorgang liegt bei der Finanzbuchhaltung und dem Stadtsteueramt.
Der vorliegende Bericht dient im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolge lediglich der Kenntnisnahme durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss. Eine inhaltliche Prüfung von Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten wird in diesem spezifischen Dokument nicht als erforderlich ausgewiesen. Eine Vorprüfung der Vorlage ist nicht vorgesehen. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine Einstufung vorgenommen, die keine Auswirkungen auf den Klimaschutz feststellt.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 11.Quartalsbericht II/2026 der Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnlichen EinrichtungenZur Vorlage · 1244/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat den Quartalsbericht II/2026 der städtischen Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zur Kenntnis genommen. Die Vorlage des Beteiligungsmanagements umfasst zum Stichtag 30. Juni 2026 Daten von 35 städtischen Gesellschaften sowie zwei eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen. Der Bericht setzt sich aus einem Ergebnisbericht, einer Auswertung zur Einhaltung der Haushaltsvorgaben sowie einem Personalbericht zusammen.
Im Ergebnisbericht werden die aktualisierten Prognosen zum Jahresergebnis im Vergleich zur Wirtschaftsplanung dargestellt. Der Bericht zur Einhaltung der Haushaltsvorgaben beleuchtet die Auswirkungen von Zuschussleistungen, Verlustausgleichszahlungen und Gewinnabführungen auf den städtischen Haushalt 2026. Hierbei sind auch Rückzahlungen aus Überkompensationen des Vorjahres enthalten, wobei die meisten dieser Beträge bereits im Jahresabschluss 2025 berücksichtigt wurden. Ein Erläuterungsteil führt zudem die maßgeblichen Abweichungen im Soll-Ist-Vergleich sowie wichtige Entwicklungen der Berichterstattungsteilnehmer auf.
Zusätzlich enthält die Vorlage Informationen zur prognostizierten Neuverschuldung der teilnehmenden Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr. Aktuell werden Darlehensaufnahmen in Höhe von 339.340 TEUR gegenüber Tilgungsleistungen von 114.351 TEUR ausgewiesen, was zu einer Erhöhung der Gesamtverschuldung um 224.989 TEUR auf insgesamt 2.309.220 TEUR führt. Wesentliche Darlehensaufnahmen über 10 Millionen Euro verzeichnen unter anderem die Ruhrbahn GmbH, die Entwässerung Essen GmbH, die ALLBAU GmbH sowie die Stadtwerke Essen AG.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 12.Bericht über die Einhaltung der Empfehlungen des Essener Kodex für gute Unternehmensführung
- 13.Anpassung des Essener Kodex für gute Unternehmensführung und der Beteiligungsrichtlinien
- 14.Weiterentwicklung und bedarfsgerechte Anpassung der Leitstelle der Feuerwehr Essen
- 15.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Schülerbeförderung (Produktgruppe 1.03.08.01) im Haushaltsjahr 2026 - Fachbereich SchuleZur Vorlage · 1175/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beantragt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 7.500.000 Euro für die Schülerbeförderung im Haushaltsjahr 2026. Die Vorlage sieht vor, dass der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss für Schule und Bildung eine Empfehlung aussprechen, damit der Rat der Stadt Essen die Mittelbereitstellung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beschließt.
Der zusätzliche Finanzbedarf ergibt sich aus verschiedenen Entwicklungen im Bereich der Schülerbeförderung. Im Schülerspezialverkehr ist ein Mehraufwand von rund 4.734.357 Euro zu verzeichnen. Dieser resultiert aus steigenden Schülerzahlen, der Ausweitung von Schulbustouren sowie einem erhöhten Bedarf an Sondertouren an Förderschulen. Zudem führen allgemeine Preissteigerungen bei den beauftragten Unternehmen zu höheren Kosten.
Ein weiterer Kostenfaktor ist die Übernahme der Kosten für Schülertickets. Aufgrund einer Preisanpassung durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) in Höhe von 4,9 Prozent sowie der Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket von 58,00 Euro auf 63,00 Euro entsteht hier ein Mehrbedarf von etwa 2.246.459 Euro.
Zusätzlich werden weitere Mehraufwendungen in Höhe von rund 500.000 Euro prognostiziert, die durch neue Schulstandorte und Neuausschreibungen entstehen könnten. Da eine Deckung der Kosten durch interne Umschichtungen innerhalb der zuständigen Organisationseinheit nicht möglich ist, soll der Bedarf vorrangig durch Einsparungen im Geschäftsbereich 4 gedeckt werden; darüber hinausgehende Kosten werden das Jahresergebnis 2026 belasten.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 16.Überplanmäßige Mittelbereitstellung Jugendamt
- 17.Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Ablösung der Jugendamtssoftware JuAVE
- 18.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2026 in der Produktgruppe 1.05.15.01 "Hilfe zur Pflege ö.T."Zur Vorlage · 1261/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 12.035.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026. Diese Mittel sind für die Produktgruppe 1.05.15.01 „Hilfe zur Pflege – örtlicher Träger“ vorgesehen. Hintergrund der Vorlage ist ein prognostizierter Anstieg der Transferaufwendungen in diesem Bereich, die voraussichtlich 60,52 Millionen Euro erreichen und damit etwa 12,04 Millionen Euro über dem ursprünglichen Planwert für 2026 liegen.
Der erhöhte Bedarf resultiert laut der Darstellung aus verschiedenen Faktoren. Neben allgemeinen Preissteigerungen und höheren Löhnen für Pflegekräfte sowie steigenden Betriebskosten von Einrichtungen werden Erhöhungen der Regelbedarfsstufen und Änderungen im Leistungskatalog der Pflegeversicherung angeführt. Zudem führten Verschiebungen von Zuständigkeiten durch das Bundesteilhabegesetz zu teureren Leistungsfällen in der örtlichen Zuständigkeit.
Die Finanzierung des Mehraufwands soll durch Mittel aus anderen Produktgruppen erfolgen. Etwa 8,9 Millionen Euro werden aus Einsparungen bei den Leistungen für Asylbewerber bereitgestellt, da dort geringere Empfängerzahlen und Kosten erwartet werden. Die verbleibenden rund 3,1 Millionen Euro sollen aus der Produktgruppe „Soziale Einrichtungen für Aussiedler/Ausländer“ gedeckt werden, unter anderem durch erwartete Mehrerträge aus bewilligten AMIF-Mitteln. Die Vorlage sieht eine Empfehlung durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Soziale, Arbeit und Gesundheit vor, damit der Rat der Stadt die Entscheidung treffen kann.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 19.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Umgestaltung Weberplatz"Zur Vorlage · 1250/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Umgestaltung Weberplatz“ mit Gesamtkosten in Höhe von 7.191.000 EUR. Das Vorhaben ist Teil des Integrierten Entwicklungskonzepts Essen MITTE/OST und basiert auf einem freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb aus dem Jahr 2023. Die Umsetzung der Baumaßnahme soll in mehreren Abschnitten von Anfang 2027 bis voraussichtlich Juli 2028 erfolgen.
Die Neugestaltung umfasst den Weberplatz sowie angrenzende Bereiche wie die I. Weberstraße und die Verbindung über die Kastanienallee. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der städtebaulichen Funktion durch Entsiegelung, Begrünung und ein neues Regenwassermanagement. Geplant sind unter anderem die Schaffung einer barrierefreien Platzanlage, die Umgestaltung der I. Weberstraße zu einem Shared-Space-Bereich sowie die Einrichtung einer Stadtbühne mit einem Fontänenfeld. Durch die Neupflanzung klimaresilienter Bäume und die Installation eines Fontänenfeldes soll die Hitzebelastung reduziert und die urbane Resilienz gestärkt werden.
Die Kostensteigerung gegenüber dem ursprünglichen Planbeschluss resultiert aus der vertieften Ausführungsplanung, der Konkretisierung von Rampen- und Treppenanlagen zur Barrierefreiheit sowie zusätzlichen Anforderungen aus Baugrunduntersuchungen und dem Schutz des Baumbestandes. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil von 4.153.000 EUR sowie Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ in Höhe von 3.038.000 EUR.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 03.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung)
- 20.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Neugestaltung Barbarossaplatz"
- 21.Erhöhung der Planungs- und Vorbereitungskosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA. 3.2 Brücke Friedrichstraße" hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 26.07.2026 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRWZur Vorlage · 1249/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Planungs- und Vorbereitungskosten für die Maßnahme „Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.2 Brücke Friedrichstraße“ zu erhöhen. Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung vom 26. Juli 2026 soll die bisherige Kostenschätzung von 6.447.000 EUR um 2.900.000 EUR auf insgesamt 9.347.000 EUR angehoben werden. Hierfür ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.900.000 EUR für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Finanzierung soll über das Projekt „Sichere Radwege an Hauptverkehrsstraßen“ erfolgen.
Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau der Schwanenkampbrücke an der Friedrichstraße. Für das Vorhaben sind geotechnische und bergbauliche Untersuchungen notwendig, die im Zeitraum von September bis Anfang Oktober 2026 innerhalb einer von der Deutschen Bahn genehmigten Sperrpause durchgeführt werden müssen. Ein im Vergabeverfahren eingegangenes Angebot einer Bietergemeinschaft beläuft sich auf rund 5,37 Millionen EUR und übersteigt damit die ursprüngliche Schätzung von 2,5 Millionen EUR. Die Verwaltung führt an, dass die Preisbildung aufgrund der speziellen Anforderungen an die Bahnsicherung und den begrenzten Bieterkreis nachvollziehbar sei.
Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Beauftragung bis zum 1. August 2026 abzuschließen, um die geplante Sperrpause nicht zu verlieren. Eine Verzögerung würde den Baubeginn voraussichtlich um mindestens ein Jahr nach hinten verschieben und könnte zusätzliche Kosten für Bahnsicherungen sowie eine mögliche Sperrung der Brücke für den Straßenverkehr zur Folge haben. Der Beschlussvorschlag liegt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Empfehlung und dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 22.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung BeleuchtungZur Vorlage · 1256/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, im Haushaltsjahr 2026 überplanmäßige Mittel in Höhe von 2.000.000 EUR für das Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ bereitzustellen. Die Vorlage sieht vor, dass die Finanzierung dieser Mittel aus dem Projekt „Fahrradstraßen und -zonen“ erfolgt.
Die Stadt ist als Eigentümerin und Betriebsführerin für die öffentliche Straßenbeleuchtung mit über 55.000 Lichtpunkten verantwortlich. Ein Teil der bestehenden Anlagen entspricht nicht mehr den Anforderungen der DIN (EN) 13201, da Masten nicht mehr standsicher sind und die Leuchtmittel aufgrund von Importverboten für bestimmte Lampentypen ersetzt werden müssen. Durch die Maßnahmen sollen die Anlagen an aktuelle Normen angepasst und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Zudem ist im Rahmen der Erneuerung die Umstellung auf die energieeffiziente LED-Technologie vorgesehen.
Für das Jahr 2026 stehen im Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ bereits rund 4.150.000 EUR zur Verfügung, welche jedoch bereits vollständig in Anspruch genommen wurden. Zusätzlich wurden bereits 500.000 EUR über den Deckungsring bereitgestellt. Für anstehende Beauftragungen und Lagerentnahmen in Höhe von etwa 2.000.000 EUR sowie den Austausch von rund 5.750 LED-Modulen und 1.300 Schneider-Leuchten, was Kosten von 1.700.000 EUR verursacht, besteht ein zusätzlicher Bedarf. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen vorgelegt, nachdem die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Verkehr und Mobilität sowie für den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vorliegen.
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- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 23.Grugapark: Baubeschluss für den Neubau des Eingangs- und Gastronomiegebäudes (vormals Orangerie)Zur Vorlage · 1284/2026/6 · Vorlage
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Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Essen den Baubeschluss für ein neues Eingangs- und Gastronomiegebäude im Grugapark vorgelegt. Das Bauvorhaben soll am Standort der derzeitigen Orangerie realisiert werden. Die Vorlage sieht den Bau und den Baubeginn vor, wobei der Rückbau des Kubusgebäudes sowie der Abriss des Orangeriebaukörpers für das Frühjahr 2027 geplant sind. Ziel ist die Fertigstellung des Gebäudeensembles bis zum 100-jährigen Jubiläum des Parks.
Die Kosten für das Projekt belaufen sich nach der aktuellen Kalkulation auf netto 24.837.000 Euro, was einem Bruttobetrag von 29.555.000 Euro entspricht. Die Budgetbelastung für die Stadt Essen wird mit 26.725.000 Euro beziffert, da anteilige Kosten für den Bereich der Schule Natur nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Die Kostenentwicklung resultiert aus der Anpassung des Regionalfaktors auf 1,0 sowie aus technischen und baukonstruktiven Anpassungen nach Abschluss der Entwurfsplanung. Zudem wurde die angestrebte DGNB-Zertifizierung vom Platin- auf den Gold-Standard herabgestuft, um die Projektkosten zu senken.
Der Bedarf für die Jahre 2027 bis 2029 wird im Rahmen der Haushaltsänderungsnachweise budgetneutral angemeldet. Als Begründung für die Maßnahme führt die Verwaltung erhebliche Sanierungsrückstände an der Orangerie an, insbesondere Wassereintritte am Glasdach und überholungsbedürftige technische Anlagen. Ein langfristiger Betrieb der Gastronomie sowie die Verpachtung der Flächen seien im aktuellen Zustand nicht aufrechtzuerhalten.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 08.09.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (6. Sitzung)
- 24.Baukostenerhöhung und überplanmäßige Mittelbereitstellung Grugapark Café am BauernhofZur Vorlage · 1287/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Baumaßnahme „Neubau Café am Bauernhof“ im Grugapark eine Erhöhung der Baukosten sowie eine überplanmäßige Mittelbereitstellung beantraget. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt, die bisher veranschlagten Netto-Baukosten von 1.963.000 EUR um 445.000 EUR auf insgesamt 2.408.000 EUR anzupassen.
Die Kostensteigerung wird durch verschiedene Faktoren begründet. Neben allgemeinen Preissteigerungen im Hochbau, die sich laut Statistischem Bundesamt im Zeitraum von August 2024 bis Mai 2026 auf etwa 8 bis 9 Prozent belaufen, liegen konkrete Entwicklungen bei den Ausschreibungsergebnissen für die Gebäudehülle und den Innenausbau vor. Zudem waren die Anschlussarbeiten für die Stromversorgung durch einen erforderlichen Transformator aufwendiger als geplant. Auch die Konkretisierung der Außenanlagen für die Gastronomie führte zu höheren Kosten.
Um den Finanzierungsbedarf für das Jahr 2026 zu decken, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 636.000 EUR vorgesehen. Diese Mittel sollen aus dem Projekt „Grugapark: Orangerie“ entnommen werden, da dort für das Jahr 2026 ein geringerer Bedarf als ursprünglich veranschlagt besteht. Die Maßnahme ist Teil der Parkentwicklungskonzepte und dient der Sicherstellung des gastronomischen Angebots im Bereich des Bauernhofareals. Der Bau des Cafés ist in Holztafel- und Holzrahmenbauweise geplant und soll durch eine Photovoltaikanlage sowie Wärmepumpen technisch ausgestattet werden.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 08.09.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (6. Sitzung)
- 25.Neugestaltung Kinderspielplatz Wienenbuschstraße in Essen-Fulerum
- 26.Zwischenbericht über die Klima-Akademie Essen der Kreishandwerkerschaft EssenZur Vorlage · 1349/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Geschäftsbereich 6 enthält einen Zwischenbericht über die Klima-Akademie Essen der Kreishandwerkerschaft Essen. Die Akademie wurde im Jahr 2023 als eigenständige Abteilung gegründet und wird von der Stadt Essen mit jährlich 180.000 Euro bis zum Jahr 2028 finanziell unterstützt. Diese Förderung basiert auf dem Beschluss des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP).
Die Arbeit der Akademie konzentriert sich auf die Organisation von Weiterbildungen für Handwerksbetriebe, die Gewinnung von Nachwuchskräften für klimarelevante Gewerke, den Aufbau von Netzwerken sowie die Begleitung von Leuchtturmprojekten. Der Bericht dokumentiert die bisherigen Aktivitäten und die Rolle der Akademie als Schnittstelle zwischen Handwerk, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft. Ein Beispiel für eine Kooperation ist das Projekt „Wärmepartner Essen“, das gemeinsam mit den Stadtwerken Essen, der Sparkasse Essen und ProEco Rheinland initiiert wurde, um den Zugang zu Wärmepumpensystemen zu erleichtern.
Für die zukünftige Entwicklung sind die Verstetigung bewährter Aktivitäten, die Erweiterung des Weiterbildungsangebots sowie die Ausrichtung der Berufsorientierung auf erneuerbare Energien vorgesehen. Zudem soll der Bereich „Sanieren im Bestand“ ausgebaut werden. Die Mittel für das Jahr 2026 sind im Budget der Grünen Hauptstadt Agentur enthalten; die Finanzierung für die Jahre 2027 und 2028 wird entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung angemeldet. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 08.09.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (6. Sitzung)
- 27.Beschlussfassung über die Umsetzung der Generalsanierung der Gesamtschule Süd durch das Referat Schulbau im Konzern der Immobilien Management Essen GmbH (IME)
- 27.1Ergänzungsantrag: Generalsanierung der Gesamtschule Süd, Frankenstraße 200 hier: Umsetzung durch das Referat Schulbau im Konzern der Immobilien Management Essen GmbH (IME)Zur Vorlage · 1464/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt/Die PARTEI hat einen Ergänzungsantrag zur Generalsanierung der Gesamtschule Süd in der Frankenstraße 200 gestellt. Der Antrag bezieht sich auf die Umsetzung des Projekts durch das Referat Schulbau im Rahmen der Immobilien Management Essen GmbH (IME).
Die Ratsgruppe fordert eine transparente Kosten- und Risikodarstellung, die nach Abschluss der Genehmigungsplanung eine Berechnung nach DIN 276 sowie die Ausweisung wesentlicher Risiken umfasst. Dazu gehören etwa die Bausubstanz, Schadstoffbedarfe, Baupreissteigerungen sowie die finanziellen Folgen des laufenden Rechtsstreits mit dem gekündigten Generalplaner. Zudem wird die Darstellung verschiedener Kosten- und Terminszenarien sowie die Ausweisung von Risikopuffern für die Haushaltsplanung beantragt.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Projektsteuerung. Die Ratsgruppe verlangt einen verbindlichen Projekt- und Terminplan, der auch die Auswirkungen auf den Schulbetrieb darstellt. Vor der Beauftragung der IME soll die Vertragsform und die Verteilung der Kostenrisiken zwischen der Stadt Essen und der IME dargelegt werden. Zudem wird ein Verfahren für das Nachtragsmanagement gefordert, bei dem wesentliche Abweichungen einer Kostenfolgenabschätzung unterzogen werden.
Die Ratsgruppe bittet zudem um eine Aufarbeitung der bisherigen Vertragsstörung sowie um eine halbjährliche Berichterstattung über den Projektstand. Schließlich wird die frühzeitige Einbindung der Schulleitung, der Eltern- und Schülervertretungen sowie der Bezirksvertretung II gefordert.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 28.Bericht über den Fortgang der Schulbaumaßnahmen des Referates Schulbau im Konzern der Immobilien Management Essen GmbH (IME) sowie über die aktuelle Kostenveränderung in den einzelnen Maßnahmen
- 29.Verwaltungsgebäude Ellernstraße 29 - Installation einer Netzersatzanlage mit einer unterbrechungsfreien Stromversorgung für die Leitstelle sowie zwei Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
- 29.1Änderungsantrag zur Vorlage 0882/2026 – „Verwaltungsgebäude Ellernstraße 29 – Installation einer Netzersatzanlage mit einer unterbrechungsfreien Stromversorgung für die Leitstelle sowie zwei Ladesäulen für ElektrofahrzeugeZur Vorlage · 1451/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die Partei hat im Rahmen eines Änderungsantrags zur Vorlage 0882/2026 Maßnahmen bezüglich des Verwaltungsgebäudes in der Ellernstraße 29 beantragt. Im Zentrum steht die Installation einer Netzersatzanlage sowie einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) für die Leitstelle sowie der Bau von zwei Ladesäulen für Elektrofahrzeuge.
Die Ratsgruppe fordert die Verwaltung auf, die pauschal mit 352.000 Euro brutto veranschlagten Kosten detailliert nach Einzelpositionen aufzuschlüsseln. Dies soll die Kosten für das Dieselaggregat inklusive baulicher Anbindung, die USV-Anlage mit Batteriespeicher sowie die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge separat ausweisen. Zudem wird die Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten, weshalb der Bedarf an der Netzersatzanlage nicht bereits in der ursprünglichen Planung berücksichtigt wurde und wie künftige Baumaßnahmen an sicherheitsrelevanten Gebäuden gestaltet werden können, um ähnliche Nachträge zu vermeiden.
Hinsichtlich der technischen Umsetzung regt die Ratsgruppe eine Prüfung an, ob ein mobiles Notstromaggregat – etwa im Rahmen eines städtischen Pool-Konzepts mit dem Feuerwehr- und Bevölkerungsschutz – eine wirtschaftlichere Alternative zur fest installierten Dieselanlage darstellt. Dabei sollen die Häufigkeit lokaler gegenüber großflächigen Stromausfällen sowie die erforderlichen Reaktionszeiten und die Verfügbarkeit der Aggregate untersucht werden. Die Notwendigkeit der USV für die Leitstelle sowie der Ausbau der Ladeinfrastruktur werden im Antrag als sachlich nachvollziehbar und unterstützenswert bewertet.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 03.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung)
- 30.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 31.Mitteilungen der Verwaltung
- 32.Einrichtung und Betrieb eines Security Operations Centers (SOC)
- 33.Sachstandsbericht zum Bau einer Live Entertainment-Arena in Essen
- 34.Errichtung eines vierzügigen Gymnasiums im Bereich Zollverein hier: Ermächtigung zum Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
- 35.Errichtung einer fünfzügigen Gesamtschule in Kupferdreh hier: Ermächtigung zum Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
- 36.Überplanmäßige Bereitstellung von Planungsmitteln
- 37.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 38.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil