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Vorlage

Bestellung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Seniorenrates der Stadt Essen

0108/2026/5 11.02.2026 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 11. Februar 2026 über die Bestellung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Seniorenrates. Die Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen sieht vor, die gemäß Anlage 1 aufgeführten Personen auf Grundlage der Satzung des Seniorenrates zu bestellen.

Der Seniorenrat setzt sich aus verschiedenen Gruppen zusammen: Neun Vertreterinnen und Vertreter werden von den Fraktionen im Rat der Stadt Essen entsandt. Hinzu kommen die neun in den Bezirksvertretungen gewählten Seniorenbeauftragten sowie bis zu 16 Verbandsmitglieder, die von entsprechenden Institutionen vorgeschlagen werden. Für jedes stimmberechtigte Mitglied sind zudem Stellvertretungen vorgesehen.

Die Besetzung folgt der Regelung, dass die Mitglieder zum Zeitpunkt der Bestellung mindestens 60 Jahre alt sein sollten oder sich in besonderer Weise mit der Seniorenarbeit befassen. Die Vorlage weist darauf hin, dass für Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, aber durch ihre besondere Tätigkeit im Bereich der Seniorenarbeit geeignet sind, Ausnahmeregelungen vorgesehen sind, über die der Rat entscheidet.

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