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Vorlage

Anpassung der Betriebssatzung des Essener Systemhauses (ESH)

1963/2025/1 11.02.2026 Essener Systemhaus

🟢 Beschlossen 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Anpassung der Betriebssatzung des Essener Systemhauses (ESH) steht zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen an. Der vorliegende Entwurf sieht eine Änderung des Paragrafen 4 der Satzung vor, welcher die Zuständigkeit des Betriebsausschusses regelt.

Bisher ist in der aktuellen Betriebssatzung namentlich ein spezifischer Ausschuss als Betriebsausschuss für das ESH festgeschrieben. Aufgrund der Neukonstitution der Gremien nach der Kommunalwahl 2025 wurde nun der Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung als zuständiger Betriebsausschuss benannt. Um künftige Satzungsänderungen bei wechselnden Ausschussstrukturen zu vermeiden, soll die Satzung nicht mehr auf einen namentlich genannten Ausschuss verweisen, sondern auf die jeweils geltende Ausschusszuständigkeitsordnung der Stadt Essen.

Die Neufassung des Paragrafen 4 Abs. 1 legt zudem fest, dass Fraktionen anstelle eines Ratsmitglieds auch sachkundige Bürger oder sachkundige Bürgerinnen benennen können. Zudem ist die Teilnahme von sachkundigen Einwohnern mit beratender Stimme möglich. Weitere inhaltliche Änderungen an der Betriebssatzung sind mit diesem Antrag nicht verbunden. Die Empfehlung des zuständigen Ausschusses wird für den 27. Januar 2026 erwartet, während die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen am 11. Februar 2026 vorgesehen ist.

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