Bestellung der Mitglieder für den Inklusionsbeirat der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird sich in seiner Sitzung am 11. Februar 2026 mit der Bestellung der Mitglieder des Inklusionsbeirates befassen. Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen sieht die Ernennung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für die Wahlperiode bis zum Jahr 2030 vor.
Die Zusammensetzung des Beirats umfasst Vertreter verschiedener Funktionsbereiche, darunter Personen mit Mobilitätseinschränkungen, Hörbehinderungen, Gehörlosigkeit sowie mentale oder psychische Beeinträchtigungen. Auch chronisch Kranke und junge Menschen mit Schwerbehinderungen zwischen 18 und 25 Jahren sind im Gremium vertreten. Da für die Bereiche Blindheit und Taubblindheit nicht ausreichend Bewerber zur Verfügung standen, werden diese Positionen gemäß der Satzung durch Vertreter anderer Behinderungsgruppen besetzt.
Ergänzt wird der Beirat durch Mitglieder der Ratsfraktionen oder von ihnen benannte Bürger sowie durch die Inklusionsbeauftragten der Bezirksvertretungen. Zudem sind Vertreter der organisierten Selbsthilfe und der Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege der Stadt Essen Teil des Gremiums. Die konkrete personelle Besetzung der stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder ist in der Anlage zur Vorlage aufgeführt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.02.2026Kenntnis genommen
- 11.02.2026einstimmig beschlossen