Wahl einer/eines Vorsitzenden sowie der Stellvertretung für den Inklusionsbeirat
✦ KI-Zusammenfassung
Der Inklusionsbeirat der Stadt Essen wählt im Rahmen seiner Sitzung am 26. Februar 2026 eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden sowie zwei Stellvertretungen für die Dauer der laufenden Wahlzeit. Die Wahl erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Essen.
Nach den Vorgaben der Satzung des Inklusionsbeirats müssen sowohl die Vorsitzperson als auch die Stellvertretungen Menschen mit Behinderungen im Sinne des Sozialgesetzbuches IX sein. Dabei wird angestrebt, dass die gewählten Personen möglichst unterschiedliche Bereiche von Behinderungen repräsentieren.
Das Verfahren sieht vor, dass die Person mit der einfachen Mehrheit der Stimmen als Vorsitzende oder Vorsitzender gilt. Im Falle eines Gleichstandes der Stimmen findet eine Stichwahl statt. Für die Wahl der ersten und zweiten Stellvertretung wird das gleiche Prinzip angewandt. Die entsprechenden Ergebnisse sind in den Anlagen zur Vorlage dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026einstimmig beschlossen