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Vorlage

Einführung und Verpflichtung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Seniorenrats (außer Ratsmitglieder)

0214/2026/5 04.03.2026 Amt für Soziales und Wohnen

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Vorlage 0214/2026/5 des Amtes für Soziales und Wohnen regelt das Verfahren zur Einführung und Verpflichtung der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder des Seniorenrates in Essen. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 11. Februar 2026.

Die Durchführung der feierlichen Einführung obliegt der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Seniorenrates. Bis zur Wahl einer bzw. eines Vorsitzenden wird die konstituierende Sitzung durch den Oberbürgermeister, vertreten durch Stadtdirektor Renzel, geleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens bekunden die Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter ihr Einverständnis durch ein feierliches Versprechen. Dabei verpflichten sie sich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zum Wohle der Stadt Essen und ihrer Bevölkerung zu beachten.

Die förmliche Feststellung durch den Stadtdirektor Renzel, dass das Versprechen durch das Aufstehen der Mitglieder als geleistet gilt, schließt den Vorgang ab. Mit dem Abschluss dieser Einführung und Verpflichtung ist der Seniorenrat offiziell konstituiert.

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