Wahl der/des 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Seniorenrates der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Seniorenrat der Stadt Essen wird im Rahmen seiner Sitzung am 4. März 2026 die Wahl einer ersten stellvertretenden Vorsitzenden oder eines ersten stellvertretenden Vorsitzenden durchführen. Die entsprechende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen regelt hierzu das Verfahren sowie die rechtlichen Grundlagen.
Die Wahl erfolgt gemäß § 7 der Satzung des Seniorenrates aus dem Kreis der Mitglieder in geheimer Abstimmung. Die Amtszeit der gewählten Person ist an die Dauer der aktuellen Wahlperiode des Gremiums gebunden. Das Verfahren orientiert sich zudem an § 50 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wobei die Stimmabgabe über Stimmzettel erfolgt.
Für eine erfolgreiche Wahl ist die Erzielung einer Mehrheit von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen erforderlich, wobei auch Nein-Stimmen als gültige Stimmen gewertet werden. Falls im ersten Durchgang kein Kandidat und keine Kandidatin die erforderliche Mehrheit erreicht, findet zwischen den beiden Personen mit den jeweils höchsten Stimmzahlen eine Stichwahl statt. Bei einem Gleichstand der Stimmen wird das Ergebnis durch das Los ermittelt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 04.03.2026einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Soziales und Wohnen
- Wahl der/des 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Seniorenrates der Stadt Essen 04.03.2026
- Wahl der/des Delegierten des Seniorenrates für die Landesseniorenvertretung NRW e.V. 04.03.2026
- Einführung und Verpflichtung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Seniorenrats (außer Ratsmitglieder) 04.03.2026
- Wahl der/des Vorsitzenden des Seniorenrates der Stadt Essen 04.03.2026
- Bestellung der Schriftführung und stellvertretenden Schriftführung für den Seniorenrat 04.03.2026
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Aus derselben Sitzung
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