Wahl der/des Vorsitzenden des Seniorenrates der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Seniorenrat der Stadt Essen wird in seiner Sitzung am 4. März 2026 über die Wahl einer neuen Vorsitzenden oder eines neuen Vorsitzenden entscheiden. Die Wahl erfolgt aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums für die Dauer der aktuellen Wahlperiode.
Die Durchführung der Wahl richtet sich nach § 7 der Satzung des Seniorenrates sowie nach den Bestimmungen des § 50 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW. Die Abstimmung findet durch die Abgabe von Stimmzetteln in geheimer Wahl statt. Ein Kandidat oder eine Kandidatin gilt als gewählt, wenn mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht wird, wobei auch Nein-Stimmen als gültige Stimmen gewertet werden.
Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis mit einer absoluten Mehrheit erzielt werden, sieht das Verfahren eine Stichwahl zwischen den beiden Personen vor, welche die höchsten Stimmzahlen erreicht haben. In diesem Fall entscheidet die Person mit den meisten Stimmen. Bei einem Gleichstand in der Stichwahl wird die Entscheidung durch Los ermittelt.
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Beratungsfolge
- 04.03.2026einstimmig beschlossen