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Vorlage

Wahl der/des 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Seniorenrates der Stadt Essen

0220/2026/5 04.03.2026 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 04.03.2026 · Seniorenrat (1. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Seniorenrates der Stadt Essen am 4. März 2026 steht die Wahl einer zweiten stellvertretenden Vorsitzenden bzw. eines zweiten stellvertretenden Vorsitzenden auf der Tagesordnung. Die Besetzung dieser Position erfolgt gemäß den Satzungen des Gremiums aus dem Kreis der Mitglieder für die gesamte Dauer der aktuellen Wahlperiode.

Die Wahl findet mittels geheimer Stimmabgabe statt. Ein Wahlergebnis ist erzielt, wenn eine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, wobei auch Nein-Stimmen als gültige Stimmen gewertet werden. Sollte im ersten Durchgang keine absolute Mehrheit erreicht werden, sieht das Verfahren eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen vor. Bei einem Gleichstand der Stimmen entscheidet das Los über die Wahl.

Die Vorlage wird vom Amt für Soziales und Wohnen zur Entscheidung vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 126 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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