Benennung des Mitglieds des Seniorenrates für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege (KKAP) und der Stellvertretung
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Entwurf des Amtes für Soziales und Wohnen regelt die Vertretung des Seniorenrates in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege (KKAP). Dem Beschlussvorschlag zufolge übernimmt die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Seniorenrates die Vertretung des Gremiums in dieser Konferenz. Zur Stellvertretung soll der Vorstand die Seniorenbeauftragte für den Stadtbezirk II benennen.
Die rechtliche Grundlage für diese Regelung bildet das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen, welches vorsieht, dass Vertreter der kommunalen Seniorenvertretungen Mitglieder der örtlichen Konferenzen sind. Zudem ermöglicht die Satzung des Seniorenrates der Stadt Essen der Vorsitzenden oder deren Stellvertretung sowie einem durch den Vorstand bestimmten stimmberechtigten Mitglied, über die Bestimmungen der Hauptsatzung hinaus beratend an weiteren Sitzungen teilzunehmen. Der Seniorenrat soll den entsprechenden Vorgang zur Kenntnis nehmen.
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- 04.03.2026Kenntnis genommen