Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird in seiner Sitzung am 11. Februar 2026 über die Bestellung eines beratenden Mitglieds in einem Ausschuss entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist die Ernennung eines Ratsmitglieds zum beratenden Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 58 Absatz 1 Satz 11 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Regelung ermöglicht es jedem Ratsmitglied, einem Ausschuss seiner Wahl als beratendes Mitglied beizutreten. Ein Ratsmitglied hat bereits am 10. Dezember 2025 den offiziellen Wunsch erklärt, diese Funktion im genannten Ausschuss auszuüben.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, das entsprechende Ratsmitglied gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu bestellen. Damit wird die personelle Ergänzung des Gremiums durch ein beratendes Mitglied formalisiert.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026einstimmig beschlossen