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Vorlage

Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Bereich "Hafenstraße Süd/ Umwelttrasse"

0902/2025/7 24.09.2025 Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung

🟢 Beschlossen 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Essen beabsichtigt, eine Satzung über das gesetzliche Vorkaufsrecht im Bereich „Hafenstraße Süd/Umwelttrasse“ zu verabschieden. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist der Paragraph 25 des Baugesetzbuches. Durch die Satzung soll der Stadt Essen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie zur Wahrung von Zugriffsmöglichkeiten bei Grundstücksverkäufen ein Vorkaufsrecht an allen Grundstücken im Satzungsbereich eingeräumt werden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den Ausbau der Umwelttrasse relevant, für den auch private Grundstücksflächen benötigt werden.

Die Umwelttrasse ist Teil des Projekts „Freiheit Emscher“, welches eine umweltfreundliche Verkehrsverbindung zwischen den Innenstädten von Bottrop und Essen vorsieht. Das betroffene Planungsgebiet umfasst einen etwa 500 Meter langen Teilabschnitt der Trasse auf Essener Stadtgebiet. Der Geltungsbereich der Satzung ist räumlich begrenzt, unter anderem durch den Knotenpunkt Hafenstraße/Sulterkamp/Vogelheimer Straße sowie entlang bestimmter Grundstücks- und Straßenbegrenzungslinien an der Hafenstraße.

Der vorgeschlagene Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Bezirksvertretungen V und IV nach einer Anhörung keine Bedenken gegen die Satzung erheben. Nach einer Beratung und der entsprechenden Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgen.

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Beratungsfolge