Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 53 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 06.02.2025
- 2.Niederschrift Nr. 54 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 20.02.2025
- 3.Niederschrift Nr. 56 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 20.03.2025
- 3.ANiederschrift Nr. 61 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 04.09.2025
- 4.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 5.Schule als sicherer Ort – 1. Umsetzungspaket mit dem Schwerpunkt baulich-technischer MaßnahmenZur Vorlage · 1100/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Gesamtkonzeptes „Schule als sicherer Ort“ liegt dem Rat der Stadt Essen ein Beschlussvorschlag für das erste Umsetzungspaket vor, welches baulich-technische Maßnahmen umfasst. Die Vorlage sieht die Ausstattung von Türen mit Schließzylindern mit Drehknebel sowie die Optimierung der Außenbeschilderung an verschiedenen Schulstandorten vor.
Die erste Maßnahme beinhaltet die Nachrüstung von 682 Schließzylindern an 14 Schulen, um das Verbarrikadieren von Räumen zu ermöglichen. Davon betroffen sind unterschiedliche Schulformen, wie Grundschulen, Förderschulen und Gymnasien. Die konkreten Standorte werden nicht öffentlich gemacht, um die Sicherheit der Einrichtungen zu gewährleisten. Die zweite Maßnahme umfasst die Anbringung von Schildern mit Schulnamen und Adresse an 14 Standorten, um Einsatzkräften im Notfall eine bessere Orientierung zu ermöglichen.
Die Gesamtkosten für dieses Paket belaufen sich auf 147.420 Euro. Die Finanzierung soll ab dem Haushaltsjahr 2026 über die Mittel der allgemeinen Bauunterhaltung erfolgen. Die Umsetzung erfolgt sukzessive und setzt die Zustimmung der jeweiligen Schulen voraus. Weitere Maßnahmen, wie etwa technische Alarmierungssysteme oder Videoüberwachung, werden von der Verwaltung laufend geprüft.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Nachhaltige und naturschonende Außenbeleuchtung – Leitfaden zur Vermeidung von LichtverschmutzungZur Vorlage · 0599/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Leitfaden zur Vermeidung von Lichtverschmutzung erstellt, der unter dem Titel „Nachhaltige und naturschonende Außenbeleuchtung“ veröffentlicht werden soll. Die Entwicklung des Dokuments geht auf den Antrag 0992/2021/CDU/GRÜNE zurück. Ziel ist es, eine Grundlage für die Bauberatung, die Bauleitplanung sowie die Wirtschaftsförderung zu schaffen und als Orientierungshilfe für die Beleuchtung städtischer Liegenschaften zu dienen.
Die Broschüre, die in einem quadratischen Format mit Abbildungen und Fotos gestaltet ist, richtet sich vorrangig an externe Akteure wie Bauherren und Betreiber von Beleuchtungsanlagen. Sie enthält Informationen über die Folgen von Lichtimmissionen auf den Naturhaushalt, allgemeine Grundsätze für Beleuchtungssysteme sowie Hinweise zu konkreten Anwendungsfällen. Da rechtliche Beschränkungen aufgrund einer noch ausstehenden Rechtsverordnung im Bundesnaturschutzgesetz derzeit nur für Naturschutzgebiete bestehen, sind die Empfehlungen im Leitfaden als Soll-Formulierungen verfasst. Durch Verweise auf die jeweils geltende Gesetzeslage soll die Aktualität des Leitfadens auch bei künftigen rechtlichen Änderungen gewahrt bleiben.
Die Umsetzung der Broschüre erfolgt über die städtische Druckerei. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Befolgung der Empfehlungen zu Energieeinsparungen und einer Reduktion von CO2-Emissionen führen kann, wobei eine genaue Quantifizierung derzeit nicht möglich ist. Der Entwurf wird in den kommenden Monaten verschiedenen Gremien sowie den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt, bevor im Rat der Stadt Essen eine Entscheidung vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben - 6.1Naturschonende AußenbeleuchtungZur Vorlage · 1052/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1052/2025/SPD einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, den Leitfaden zur Vermeidung von Lichtverschmutzung anzupassen. Ziel ist es, bei der Gestaltung der Außenbeleuchtung einen Kompromiss zwischen dem Umweltschutz und der sozialen sowie Verkehrssicherheit zu finden. Im Falle von Unklarheiten soll die soziale Sicherheit, beispielsweise durch die Beseitigung von Angsträumen, Vorrang haben.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, einen Verfahrensvorschlag zur Umsetzung der Beleuchtung der Fahrradhauptrouten und des Ergänzungsnetzes vorzulegen. Dabei soll das Verhältnis zum bestehenden Konzept für insektenfreundliche Beleuchtung geklärt werden. Darüber hinaus sollen Systeme mit adaptiver Sensorsteuerung und Solarbetrieb auf ihre Eignung geprüft werden. Diese sollen sowohl den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes als auch der Verkehrssicherheit und den Klimazielen der Stadt Essen entsprechen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in die Sitzung des Rates geschoben
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetz/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben - 7.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: Abschlussbericht - Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0511/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0511/2025/6 zum Abschlussbericht der Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP) für die Stadt Essen legt die Ergebnisse eines Planungsprozesses dar, der die Analyse der Sportsituation, die Bewertung von Handlungsfeldern, die Festlegung von Maßnahmen sowie die Optimierung von Strukturen umfasst. Als zentrales Leitziel wurde „Sportstadt Essen für ALLE Menschen“ definiert. Die Planung konzentriert sich auf vier Handlungsfelder: sozialräumliche Unterschiede, Bewegungsräume, Schulsport sowie die Optimierung der Arbeit der Sport- und Bäderbetriebe. Ein Bestandteil der Planung war zudem die Entscheidung des Rates der Stadt Essen für die Variante 1 der Modellplanung für die Schillerwiese.
Der Bericht wurde in einem Beratungszyklus zwischen Juni 2025 und März 2026 in verschiedenen Gremien, darunter die Bezirksvertretungen I bis IX, diverse Ausschüsse sowie der Integrationsrat, der Seniorenrat und der Inklusionsbeirat, behandelt. Es wird vorgeschlagen, dass der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nimmt und die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe beauftragt, die enthaltenen Empfehlungen zu prüfen und Maßnahmen zu konkretisieren. Zudem soll die Betriebsleitung regelmäßig über den Umsetzungsstand informieren und fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppen unter ihrer Federführung einrichten. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz stuft die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv ein.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Seniorenrat (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Anmerkungen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — eingebracht
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — eingebracht
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — beraten und Beschluss in die 37. Sitzung geschoben.
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — eingebracht
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben - 8.Umgestaltung BarbarossaplatzZur Vorlage · 0918/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0918/2025/6 beschreibt die geplante Umgestaltung des Barbarossaplatzes in Stoppenberg auf einer Fläche von etwa 12.400 m². Die Planung basiert auf einem freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb. Ziel der Maßnahmen ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie die ökologische Aufwertung durch Entsiegelung und Begrünung. Im Rahmen der Neugestaltung soll eine autofreie „grüne Mitte“ entstehen, die ein Bürgerforum und einen Barbarossagarten umfasst. Geplant ist die Pflanzung von 12 neuen Bäumen bei gleichzeitigem Entfernen von vier Bestandsbäumen.
Die verkehrliche Infrastruktur wird grundlegend angepasst. Die neue Promenade soll als Mischverkehrsfläche für Fuß-, Rad- und Linienverkehr dienen, während die Straße Barbarossaplatz West als Sackgasse mit Wendehammer konzipiert wird. Für den ÖPNV sind barrierefreie Haltestellen in Sägezahnform vorgesehen. Der Bestand an Pkw-Stellplätzen soll von 155 auf 67 reduziert werden, wobei barrierefreie Plätze, E-Lademöglichkeiten und Sharing-Angebote integriert werden. Zudem werden 40 Fahrradstellplätze sowie ein taktiles Leitsystem nach Standard der Stadt Essen realisiert.
Die geschätzten Baukosten für die Verkehrs- und Freianlagen belaufen sich auf rund 6,2 Millionen Euro, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 1,24 Millionen Euro trägt. Die Finanzierung erfolgt teilweise über das Programm „Sozialer Zusammenhalt“. Die Umsetzung ist für den Zeitraum von Mitte 2026 bis Anfang 2028 vorgesehen. Die Vorlage sieht eine Kenntnisnahme durch die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vor. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung vorbehaltlich der Entscheidung der Bezirksvertretung VI beschließen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — siehe TOP 8.1
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben (mit Anmerkungen)
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — Der AVM beschließt einstimmig auf die Entscheidungskompetenz zu verzichten und den Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung in die Sitzung des Rates am 24.09.2025 zu verweisen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: siehe TOP 8.1 - 8.1Umgestaltung BarbarossaplatzZur Vorlage · 0918/2025/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0918/2025/6 1. Ergänzung aus dem Geschäftsbereich 6 behandelt die geplante Umgestaltung des Barbarossaplatzes in Stoppenberg. Basierend auf einem freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb umfasst das Projekt ein Areal von etwa 12.400 m². Die Planung sieht eine ökologische Aufwertung, die Schaffung barrierefreier Haltestellen für den ÖPNV sowie eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs vor. Im Rahmen der Maßnahmen sollen 12 neue Bäume gepflanzt werden, während voraussichtlich vier Bestandsbäume entfallen.
Die verkehrstechnische Neugestaltung beinhaltet die Einrichtung einer zehn Meter breiten Mischverkehrsfläche für Rad-, Fuß- und Linienverkehr sowie die Umwandlung des Barbarossaplatzes West in eine Sackgasse mit Wendehammer. Die Schwanhildenstraße und der Bereich Im Mühlenbruch werden in ihrer Breite verengt. Die Anzahl der Pkw-Stellplätze soll von rund 155 auf insgesamt 67 Plätze reduziert werden, wobei auch Stellplätze für E-Lademöglichkeiten, Sharing-Angebote und Taxis vorgesehen sind. Zudem wird die Straßenbeleuchtung erneuert und ein taktiles Leitsystem installiert.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf rund 6,2 Millionen Euro, wovon die Stadt einen Eigenanteil von 1,24 Millionen Euro trägt. Ein Großteil der Kosten soll über das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ gefördert werden. Die Umsetzung der Baumaßnahmen ist für den Zeitraum von Mitte 2026 bis Anfang 2028 geplant. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung keine Bedenken erhebt und der Rat der Stadt die Planung beschließt. Die entsprechenden Gremiensitzungen sind für das dritte und vierte Quartal 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben (mit Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Bereich "Hafenstraße Süd/ Umwelttrasse"Zur Vorlage · 0902/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, eine Satzung über das gesetzliche Vorkaufsrecht im Bereich „Hafenstraße Süd/Umwelttrasse“ zu verabschieden. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist der Paragraph 25 des Baugesetzbuches. Durch die Satzung soll der Stadt Essen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie zur Wahrung von Zugriffsmöglichkeiten bei Grundstücksverkäufen ein Vorkaufsrecht an allen Grundstücken im Satzungsbereich eingeräumt werden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den Ausbau der Umwelttrasse relevant, für den auch private Grundstücksflächen benötigt werden.
Die Umwelttrasse ist Teil des Projekts „Freiheit Emscher“, welches eine umweltfreundliche Verkehrsverbindung zwischen den Innenstädten von Bottrop und Essen vorsieht. Das betroffene Planungsgebiet umfasst einen etwa 500 Meter langen Teilabschnitt der Trasse auf Essener Stadtgebiet. Der Geltungsbereich der Satzung ist räumlich begrenzt, unter anderem durch den Knotenpunkt Hafenstraße/Sulterkamp/Vogelheimer Straße sowie entlang bestimmter Grundstücks- und Straßenbegrenzungslinien an der Hafenstraße.
Der vorgeschlagene Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Bezirksvertretungen V und IV nach einer Anhörung keine Bedenken gegen die Satzung erheben. Nach einer Beratung und der entsprechenden Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (41. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Quartalsweise Berichterstattung zu den laufenden Schulbaumaßnahmen für das 3. Quartal 2025Zur Vorlage · 1214/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum dritten Quartal 2025 dient der Berichterstattung über den aktuellen Stand laufender Schulbaumaßnahmen in Essen. Auf Grundlage eines Beschlusses des Stadtrats vom April 2024, der eine vierteljährliche Information über die inhaltliche und finanzielle Abwicklung der Schulentwicklungsplanung (SEP) vorsah, wird hiermit ein Sachstandsbericht vorgelegt. Die Berichterstattung erfolgt in Form von Steckbriefen, die regelmäßig aktualisiert werden, um den Informationsfluss in den zuständigen Ausschüssen sicherzustellen.
Der Umfang der Berichterstattung wurde erweitert: Neben den Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung, die durch die Immobilien Management Essen GmbH (IME) betreut werden, umfasst der Bericht nun auch laufende Schulbaumaßnahmen, welche sich in der Bearbeitung durch die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) befinden. Die Unterlagen enthalten Informationen zum Stand vom 1. August 2025 und listen unter anderem Maßnahmen der SEP I und II mit Priorität 1, Sofortmaßnahmen durch Systemcontainer sowie Erweiterungen und Kapazitätserhöhungen auf.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Ausschuss für Schule und Bildung die Berichte zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Realisierung des Gesamtbedarfs des Carl-Humann-Gymnasiums am Standort Laurentiusweg inklusive Neubau einer SporthalleZur Vorlage · 0835/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0835/2025/7 befasst sich mit der Realisierung des Gesamtbedarfs des Carl-Humann-Gymnasiums am Standort Laurentiusweg. Das Projekt umfasst die Konzentration des Schulbetriebs an einem Standort sowie den Neubau einer Eineinhalbfach-Sporthalle. Durch diese Konzentration reduziert sich der Flächenbedarf von ursprünglich 5.899 m² Bruttogrundfläche auf 4.854 m² Bruttogrundfläche. Zudem ist die Nachnutzung des Abzweiggebäudes in der Jacob-Weber-Straße durch die Franz-Dinnendahl-Realschule vorgesehen.
Aufgrund einer Ausweitung des Leistungsumfangs sieht die Vorlage eine Anpassung der Gesamtkosten vor. Die Kosten steigen von bisher 14,3 Mio. Euro brutto um 20,5 Mio. Euro brutto auf insgesamt 34,8 Mio. Euro brutto. Für die Bestellung eines Erbbaurechts fallen einmalig etwa 80.000 Euro brutto an, bei einem jährlichen Erbbauzins von 32.800 Euro brutto. Die Finanzierung erstreckt sich auf den Zeitraum von 2024 bis 2030, wobei die Mittelanmeldungen ab dem Jahr 2027 budgetneutral erfolgen sollen. Kalkulatorisch sind jährliche Abschreibungen in Höhe von 341.667 Euro sowie Zinsen von 399.750 Euro vorgesehen.
Da die Anpassung eine wesentliche Änderung am Bau- und Raumprogramm darstellt, ist die Zustimmung des Rates der Stadt Essen erforderlich. Der Beschlussvorschlag durchläuft im September 2025 die Beratungsfolge der Bezirksvertretung VII, des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft, des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, bevor die abschließende Entscheidung im Rat erfolgt.
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- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Neubau einer Kita an der Germaniastraße hier: Bau- und BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1237/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn einer neuen Kindertagesstätte an der Germaniastraße beschließen. Das Projekt umfasst die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes mit einem Staffelgeschoss, das Platz für vier Gruppen und insgesamt rund 85 Kinder bietet. Die Planung sieht vor, 15 Plätze für Kinder unter drei Jahren sowie 70 Plätze für Kinder über drei Jahren bereitzustellen. Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 4,35 Millionen Euro brutto.
Die bauliche Umsetzung erfolgt in Systembauweise, was laut Vorlage zu einer Kostenersparnis gegenüber ursprünglichen Schätzungen führt. Zur Ausstattung des Gebäudes gehören ein Gründach mit einer Photovoltaikanlage sowie eine Wärmeversorgung über Fernwärme. Das Außengelände umfasst etwa 1.000 Quadratmeter für Spiel- und Bewegungsflächen. Die Finanzierung der Maßnahme wird durch Mittelumschichtungen aus anderen Projekten des Kita-Ausbauprogramms sowie durch budgetneutrale Anmeldung zum Haushalt ab 2027 sichergestellt.
Das Vorhaben ist Teil der Quartiersentwicklung „Quartier der Generationen“. Die Projektleitung obliegt der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH. Der Beschlussvorschlag wird in den zuständigen Gremien, darunter dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, beraten. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Dionysiusschule - Ausbau des offenen Ganztags im Altbau und Anbringen einer FluchttreppeZur Vorlage · 0670/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Dionysiusschule in Essen-Borbeck ist der Ausbau des Offenen Ganztags im Altbau sowie die Installation einer Fluchttreppe geplant. Hintergrund der Maßnahme ist die zunehmende Nachfrage durch die Einführung einer Dreizügigkeit und den ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Da die Kapazitäten im Hauptgebäude sowie im Erdgeschoss des Altbaus für diesen Bedarf nicht mehr ausreichen, sollen zusätzliche Flächen erschlossen werden.
Das Vorhaben sieht die Reaktivierung der ersten und zweiten Obergeschosse im Altbau vor, wodurch insgesamt fünf Räume für den Offenen Ganztag zur Verfügung stehen sollen. Zudem wird im Erdgeschoss ein Bereich für die Essensausgabe eingerichtet. Zur Sicherstellung eines zweiten baulichen Rettungsweges soll eine Außentreppe aus Stahl angebracht werden. Die baulichen Maßnahmen umfassen zudem den Austausch von Fenstern und Türen sowie die Sanierung von Schadstoffen an Böden, Wänden und Decken. Der Baubeginn ist für das letzte Quartal 2025 vorgesehen, wobei die Arbeiten voraussichtlich ein Jahr dauern werden. Während der Bauphase wird der Schulbetrieb fortgesetzt, indem die betroffenen Gruppen vorübergehend in das Hauptgebäude ausgelagert werden.
Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf schätzungsweise 946.000 Euro brutto. Davon werden etwa 80 Prozent durch Fördermittel in Höhe von rund 756.800 Euro gedeckt. Der städtische Eigenanteil beträgt circa 189.200 Euro. Die Finanzierung soll über Mittelumschichtungen innerhalb des Deckungsverbundes Schulbau in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Errichtung einer Fluchttreppe an der Nikolausschule, Nikolausstraße 24Zur Vorlage · 1161/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Errichtung einer außenliegenden Fluchttreppe an der Nikolausschule in der Nikolausstraße 24. Grund für das Vorhaben ist eine Prüfung vom 20. Juni 2020, bei der das Fehlen eines vorgeschriebenen zweiten baulichen Rettungsweges festgestellt wurde. Da die derzeitige Situation eine Rettung über Leitern der Feuerwehr voraussetzt, welche die Leistungsfähigkeit der Einsatzkräfte überschreitet, ist die bauliche Sicherstellung erforderlich.
Das Projekt sieht vor, an der nördlichen Giebelseite eine Stahlaußentreppe zu errichten. Im Zuge dessen werden Fensteröffnungen an der betroffenen Giebelwand angepasst und Innentüren entlang der Fluchtwege ausgetauscht. Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden auf 755.000 Euro brutto geschätzt.
Die Finanzierung erfolgt durch Mittelumschichtungen innerhalb des Deckungsverbundes Schulbau in den Haushaltsjahren 2025 und 2026. Die Mittel sollen aus dem Projekt Neubauprogramm Schulerweiterung bereitgestellt werden, wobei die Entscheidung über die Bereitstellung beim Kämmerer liegt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Baubeginn beschließen; die Bezirksvertretung VI hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Schule am Steeler Rott, Fürstinnenstraße 1 hier: Errichtung einer StahlaußentreppeZur Vorlage · 1162/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
An der Schule im Steeler Rott in Essen soll eine neue Stahlaußentreppe als zweiter baulicher Rettungsweg errichtet werden. Hintergrund ist eine Brandschau vom Juni 2019, bei der das Fehlen eines unabhängigen zweiten Rettungsweges festgestellt wurde. Bisher wurden zur Sicherstellung der Personenrettung Brandwachen eingesetzt und eine temporäre Gerüsttreppe genutzt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll nun den Baubeginn des Projekts beschließen; die Bezirksvertretung VII hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
Das Bauvorhaben umfasst neben der Errichtung der Treppe an der Südseite des Gebäudes auch die Nachrüstung der Sicherheitsbeleuchtung sowie den Austausch von Türen und Fassadenarbeiten im Außenbereich. Im Innenbereich sind Malerarbeiten in den Fluren vorgesehen. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf 626.000 Euro brutto. Die Finanzierung soll durch Mittelumschichtungen aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung erfolgen, wobei 380.000 Euro im Jahr 2025 und 246.000 Euro im Jahr 2026 bereitgestellt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Grashof Gymnasium, Grashofstraße 55, 45133 Essen hier: Brandschutz-Sanierung; Errichtung einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage und eines zweiten baulichen Rettungsweges im Zuge einer nachträglichen NutzungsänderungZur Vorlage · 0685/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Grashof-Gymnasium in Essen-Bredeney sind Brandschutzmaßnahmen im Umfang von insgesamt 780.000 Euro brutto geplant. Hintergrund der Maßnahme ist eine Nutzungsänderung im Untergeschoss des denkmalgeschützten Gebäudes, die den Einbau einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage sowie die Schaffung eines zweiten baulichen Rettungsweges erforderlich macht. Die neue Beleuchtungsanlage soll die gesamten Flucht- und Rettungswege sowie die Aula versorgen. Aufgrund der Denkmalschutzauflagen werden die Leitungen in neuen Abhangdecken installiert, um die historische Bausubstanz nicht durch Unterputzverlegungen zu beeinträchtigen. Parallel dazu wird eine gleichmäßige Allgemeinbeleuchtung in den Fluren und Treppenhäusern realisiert. Der zweite bauliche Rettungsweg soll durch neue Rauchschutzelemente und die Anbindung des Dachgeschosses dauerhaft gesichert werden.
Die Finanzierung der restlichen 730.000 Euro soll durch Mittelumschichtungen aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Beschlussfassung der Maßnahme. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX wird über den Baubeginn in Kenntnis gesetzt. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Harter vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Jugendeinrichtung „Freie Schule Essen e.V.“, Schalker Straße 19A hier: Entsiegelung der ehemaligen Schulhoffläche und AsphaltsanierungZur Vorlage · 0827/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Sanierung und Umgestaltung des Außengeländes der Jugendeinrichtung „Freie Schule Essen e.V.“ in der Schalker Straße 19A. Im Rahmen eines Projekts zur Entsiegelung der Schulhoffläche sollen die beschädigte Asphaltdecke sowie Risse und Schlaglöcher beseitigt werden. Ziel der Maßnahme ist eine verbesserte Versickerung von Regenwasser sowie die gezielte Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Dach- und Hofbereich in den angrenzenden, renaturierten Katernberger Bach. Damit leistet das Vorhaben einen Beitrag zur Klimafolgenanpassung und zum Konzept der „Schwammstadt“, indem die Entlastung der Mischwasserkanalisation unterstützt wird.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf 373.000 Euro geschätzt. Für die Umsetzung wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in dieser Höhe beantragt, wobei die Deckung durch eine Minderausgabe beim Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ vorgesehen ist. Der maximale städtische Eigenanteil beläuft sich auf etwa 111.900 Euro. Die Finanzierung soll durch Fördermittel der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes (EGLV) oder über das Projekt „KRiS“ abgesichert werden. Ein Baubeginn ist nach Erhalt der entsprechenden Förderbescheide vorgesehen, um eine förderschädliche vorzeitige Umsetzung zu vermeiden. Die Klärung der realisierbaren Fördermöglichkeiten soll bis Ende des Jahres 2025 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Liegenschaften (Solar-Offensive); hier: Berichterstattung zu den in 2024/2025 umgesetzten Maßnahmen
- 19.Bericht der Immobilienwirtschaft zum Umsetzungsstand der Maßnahmen aus der Gesamtmaßnahmenliste mit Darstellung der Mittelabflüsse in 2024Zur Vorlage · 1034/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht der Immobilienwirtschaft zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Gesamtmaßnahmenliste sowie die Darstellung der Mittelabflüsse für das Jahr 2024 liegt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vor. Die Vorlage umfasst alle Vorhaben mit einem Budgetvolumen von über 30.000 Euro, die in der Verantwortung der Immobilienwirtschaft stehen. Die Projekte sind nach Dringlichkeit in die Prioritäten A1, A2 und A3 unterteilt.
Im Berichtsjahr 2024 wurden 71 Maßnahmen mit einem Volumen von rund 118 Millionen Euro baulich abgeschlossen. Der aktuelle Maßnahmenumfang umfasst insgesamt 571 Projekte mit Gesamtkosten von 2.906 Millionen Euro. Davon entfallen 286 Maßnahmen auf die Priorität A1 mit einem Volumen von 1.935 Millionen Euro, während die Prioritäten A2 und A3 jeweils 218 bzw. 64 Maßnahmen umfassen.
Die Mittelabflüsse für städtische Hochbaumaßnahmen beliefen sich im Jahr 2024 auf insgesamt 115,46 Millionen Euro, verglichen mit 95,69 Millionen Euro im Vorjahr. Davon entfielen 113,95 Millionen Euro auf Einzelprojekte und 1,51 Millionen Euro auf zentrale Poolbudgets. Für Projekte der Priorität A1 wurden 83,62 Millionen Euro verausgabt. Die Finanzierung der Maßnahmen wird durch die Ergänzung von Förderbegriffen wie BEG oder OGS-Förderung dargestellt. Die nächste Aktualisierung der Liste wird dem Rat der Stadt Essen im dritten Quartal 2026 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Anträge und Anfragen
- 20.1Generalsanierung Schloß Borbeck (DS 1152/2024/7) Hier: Fortgang der PlanungenZur Vorlage · 1302/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung Essen zu detaillierten Informationen bezüglich der Generalsanierung von Schloss Borbeck auffordert. Der Antrag umfasst verschiedene Aspekte des laufenden Planungsprozesses und richtet sich an den Kulturausschuss sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Fraktion bittet um eine schriftliche Berichterstattung zum aktuellen Sachstand der Sanierungsplanung. Ein wesentlicher Bestandteil der Anfrage ist die Vorlage einer Übersicht zur Kostenprognose sowie der Planungen für eine fristgerechte Bewerbung um das Förderprogramm für Baudenkmäler des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025.
Des Weiteren fordert der Antrag Informationen darüber an, wann ein Bauzeitenplan vorgelegt werden kann und wie die verbindliche Einbeziehung lokaler Akteure sichergestellt werden soll, um eine Abstimmung mit deren jeweiligen Vorhaben zu ermöglichen. Ergänzend wird die Stadtverwaltung gebeten, die künftige Ausgestaltung des Veranstaltungsmanagements auf dem Gelände von Schloss Borbeck zusammenzufassen.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.12.2025 · Kulturausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) — in die nächste Ratsperiode geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.2Optimierungspotentiale bei der BauaufsichtZur Vorlage · 1312/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen einen Antrag mit der Nummer 1312/2025/CDU eingebracht. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert, bis spätestens Ende des Jahres 2025 Vorschläge zur Optimierung der Bauaufsicht zu erarbeiten. Ziel der Initiative ist es, die Prüf- und Bearbeitungsverfahren so zu gestalten, dass eine ressourcenschonende sowie zügige Erledigung der Aufgaben ermöglicht wird.
Der Antrag sieht verschiedene Ansätze für organisatorische Verfahrensoptimierungen vor. Dazu gehören der Ausbau von Standards für einzelne Arbeitsschritte sowie die Reduzierung von Prozessen auf das rechtlich erforderliche Mindestmaß. Zudem sollen alle rechtlichen Möglichkeiten, wie etwa Genehmigungsfiktionen oder die Einbeziehung von Fachgutachten auf Kosten der Antragstellenden, ausgeschöpft werden. Auch die Einbindung allgemeiner Verwaltungskräfte in bestimmte Arbeitsschritte wird als Option angeführt.
Darüber hinaus fordert die Fraktion die Entwicklung von Strukturen für regelmäßige Beratungsgespräche für Bauherren, Architekten und Investoren. Hierbei sollen mehrstufige Vorschläge unterbreitet werden, die sowohl kurzfristig umsetzbare Maßnahmen als auch zukunftsorientierte Lösungen wie digitale Terminvergaben, Video-Beratungen oder KI-gestützte Prozesse beinhalten.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antragsrücknahme)
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.3Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbH (DS 0750/2024/2) hier: Erster ZwischenberichtZur Vorlage · 1313/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 1313/2025/CDU einen Antrag an die Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus gestellt. Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung bis Ende 2025 einen Zwischenbericht zu den bisherigen Unternehmensaktivitäten der Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbH vorlegt.
Der Bericht soll detaillierte Informationen zu den Planungen der Gewerbe- und Industrieentwicklung für das Areal des Stadthafens sowie darüber hinausgehende Bereiche enthalten. Darüber hinaus werden Strategien zum Umgang mit Flächen im Erbbaurecht nach Ablauf der Zeit sowie die Dokumentation von Erfahrungswerten und etwaigen Optimierungspotenzialen hinsichtlich einer beschleunigten Flächenentwicklung und der Ansiedlung von Unternehmen gefordert.
Hintergrund des Antrags ist die Gründung der Entwicklungsgesellschaft durch den Rat der Stadt Essen am 29. Mai 2024, um die Entwicklung des Hafengeländes und die wirtschaftliche Entwicklung im Essener Norden voranzutreiben. Da in der Stadt Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen besteht, wird das Areal des Stadthafens aufgrund seiner verkehrlichen Anbindung über Straße, Schiene und Wasser als geeigneter Standort hervorgehoben.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.4Ergänzungsoptionen für Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehr Hier: Spielmöglichkeiten für KinderZur Vorlage · 1334/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 1334/2025/CDU einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung zur Prüfung von Optionen für Spielmöglichkeiten im Außenbereich neuer Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehr auffordert. Die geplanten Spielangebote sollen einen thematischen Bezug zum Feuerwehrwesen aufweisen, beispielsweise durch entsprechende Spielgeräte, und barrierefrei gestaltet sein.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Einrichtung eines Patenschaftsmodells. Demnach sollen die Pflege und Unterhaltung der Spielanlagen durch die Freiwillige Feuerwehr erfolgen. Die Begründung führt aus, dass die Nutzung von Flächen auf den Außengeländen der Feuerwachen je nach Lage und Verfügbarkeit möglich sei. Durch die Platzierung auf dem Gelände der Feuerwachen soll zudem ein Schutz vor Vandalismus sowie eine erhöhte Sicherheit gewährleistet werden. Die Übernahme der Instandhaltung durch die Feuerwehr dient laut Antrag der Sicherstellung einer dauerhaften Qualität der Spielangebote.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 02.12.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — seitens des Antragstellers zuückgezogen
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.5Aufstellung einer Zweckentfremdungssatzung - Datenanalyse und NeubewertungZur Vorlage · 0998/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit einer Analyse und Neubewertung der Notwendigkeit einer Zweckentfremdungssatzung für Kurzzeitvermietungen zu beauftragen. Im Zentrum des Antrags steht die Untersuchung der Registrierungen von Beherbergungsbetrieben, die bis zum 1. September 2025 bei der Stadt Essen eingegangen sind. Diese sollen mit den bisherigen Zahlen zu Kurzzeitvermietungen im Stadtgebiet verglichen werden.
Auf Grundlage dieser aktualisierten Datenlage soll geprüft werden, ob die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung gemäß dem Wohnraumstärkungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit bestehenden Abweichungen zwischen den amtlichen Daten der Stadtverwaltung und den online verfügbaren Angeboten. Als mögliche Gründe für die unvollständige Datenlage werden die Umwandlung von Wohnraum in Beherbergungsstätten sowie Unkenntnis über lokale Regelungen angeführt.
Die Stadtverwaltung wird zudem beauftragt, dem Rat der Stadt Essen in der Sitzung im Dezember 2025 einen Verfahrensvorschlag vorzulegen. Dieser soll auch den benötigten Personal- und Ressourceneinsatz enthalten. Die Grundlage für die Neubewertung bildet die seit dem 1. August 2025 geltende Registrierungspflicht für Beherbergungsbetriebe, die eine aktuellere Datenbasis ermöglichen soll.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Antrag wurde seitens der Fraktion zurückgezogen.
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Enscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: zur Enscheidung in den Rat geschoben - 20.6Bebauungsplan Nr. 5/18 "ESSEN 51: Zollstraße/Pferdebahnstraße" Stadtbezirk: I, III, IV, Stadtteil: Nordviertel, Altendorf, Bochold Hier: Steigerung der Quote öffentlich geförderter WohnungenZur Vorlage · 1060/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1060/2025/SPD einen Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestellt. Gegenstand des Antrags ist der Bebauungsplan Nummer 5/18 „ESSEN 51: Zollstraße/Pferdebahnstraße“, welcher die Stadtteile Nordviertel, Altendorf und Bochold umfasst.
Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung in Gesprächen mit der Thelen-Gruppe auf eine Erhöhung der Quote für öffentlich geförderten Wohnraum hinarbeitet, wobei ein Zielwert von 50 Prozent angestrebt werden soll. Zudem wird vorgeschlagen, dass die Bezirksvertretung IV des Stadtbezirks IV diesen Vorgang zur Kenntnis nimmt.
In der Begründung führt die Fraktion aus, dass jährlich eine hohe Anzahl an Wohnungen aus der Preisbindung fällt und neue Projekte im Bereich des geförderten Wohnraums nicht in ausreichendem Maße entstehen, um diesen Rückgang auszugleichen. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten sei die Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erforderlich. Bei einem städtebaulichen Projekt dieser Größenordnung solle daher eine Quote von mindestens 50 Prozent angestrebt werden.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.7Zwischennutzung Gesamtimmobilie Rathenaustraße 2-4Zur Vorlage · 1294/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Prüfung einer Zwischennutzung der leerstehenden Flächen in der Immobilie Rathenaustraße 2-4 gestellt. Die Stadtverwaltung soll untersuchen, ob die Räumlichkeiten als Ausstellungsflächen für Kunst und Kultur, als Probenräume für Tanz-, Theater- und Musikformationen – insbesondere in den ehemaligen Räumen der Spielstätte „Casa“ – sowie als Atelierräume genutzt werden können.
Zusätzlich wird eine Gegenüberstellung der Kosten für den Leerstand und die Kosten einer Nutzungsüberlassung sowie eine Darstellung möglicher Förderoptionen gefordert. Mit der Prüfung soll laut Antrag dem Verfall, Vandalismus und einem möglichen Wertverlust des Gebäudes vorgebeugt werden. Eine Zwischennutzung soll zudem die soziale Kontrolle und die Belebung des Platzes in der Innenstadt fördern und dem Bedarf an kulturellen Flächen entgegenwirken.
Der Antrag wird im Kulturausschuss beraten und soll anschließend im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen entschieden werden.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.12.2025 · Kulturausschuss (1. Sitzung) — Antrag zurück gezogen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) — in die nächste Ratsperiode geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.8Einsatz von Wisch- und Saugrobotern in städtischen TurnhallenZur Vorlage · 1305/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, der die Einführung von Wisch- und Saugrobotern in städtischen Turnhallen untersucht. Die Vorlage mit der Nummer 1305/2025/GRÜNE sieht vor, dass die Stadtverwaltung bis zum Ende des Jahres 2025 ein Konzept erstellt. Dieses soll aufzeigen, wie durch automatisierte Reinigungsroboter die Sauberkeit der Hallenböden sowie die Reinigungskosten beeinflusst werden können.
Im Rahmen dieses Konzepts sollen verschiedene Aspekte geprüft werden. Dazu gehören die Anschaffungs-, Betriebs- und Personalkosten im Vergleich zur bisherigen Reinigungsmethode sowie die erwartete Nutzungsdauer der Geräte. Zudem soll die Flächenleistung der Roboter analysiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Sicherheitsaspekten für das Reinigungspersonal, die Nutzer der Hallen und die Roboter selbst. Auch notwendige organisatorische Anpassungen, wie etwa die Bereitstellung von Lagerflächen für Sportgeräte und Bänke zur besseren Befahrbarkeit der Böden, sollen im Konzept dargestellt werden.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit einer Reinigung nach der Nutzung durch Sportvereine am Abend oder Wochenende. Der Einsatz moderner Technologie soll laut Vorlage dazu beitragen, die Hygiene zu verbessern und die Lebensdauer der Bodenbeläge zu verlängern. Zudem wird auf die Förderung von Digitalisierung und Automatisierung verwiesen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — verwiesen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: zur Entscheidung in den Rat geschoben - 20.9Einrichtung eines GestaltungsbeiratesZur Vorlage · 1306/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates vorgelegt. Mit diesem Vorhaben wird der Rat der Stadt Essen gebeten, einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Die Verwaltung soll daraufhin eine Geschäftsordnung für einen fachlich besetzten Beirat erarbeiten und diese in Abstimmung mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen dem Rat zur Entscheidung vorlegen.
Der geplante Beirat soll politische Gremien, die Verwaltung sowie Planer, Bauherren und Investoren bei städtebaulichen Projekten beraten. Die Beratung soll sich auf Aspekte der architektonischen Gestaltung, des Denkmalschutzes sowie der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes konzentrieren. Betroffen sein sollen insbesondere größere Vorhaben wie Hochbauten, Bebauungspläne, Verkehrsbauten sowie die Gestaltung von Plätzen und Freiflächen.
Der Antrag sieht vor, dass der Beirat bereits in frühen Planungs- und Konzeptionsstadien einbezogen wird, beispielsweise bei der Durchführung von Wettbewerben oder der Ausschreibung von Grundstücken. Durch öffentliche Veranstaltungen sollen zudem die Ergebnisse des Beirates präsentiert werden, um Transparenz im öffentlichen Diskurs über wichtige Bauvorhaben zu schaffen. Ziel ist es, Qualitätsmaßstäbe für Neubauten zu definieren und die städtebauliche Entwicklung sowie die Baukultur in der Stadt zu fördern.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: zur Entscheidung in den Rat geschoben - 20.10Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem WohnraumZur Vorlage · 1314/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Essener Rat hat den Antrag 1314/2025/GRÜNE eingebracht. Darin wird die Stadtverwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Allbau GmbH ein Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem sowie barrierefreiem Wohnraum zu erarbeiten. Ziel des Vorhabens ist es, Maßnahmen vorzuschlagen, um die Warmmiete für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen dauerhaft auf maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens zu begrenzen, auch in gehobeneren Wohnlagen.
Die Begründung des Antrags verweist auf steigende Kosten für Mieten und Nebenkosten sowie die Notwendigkeit von Investitionen in die Klimaneutralität von Gebäuden. Zudem wird der Rückgang von Mietbindungen bei öffentlich gefördertem Wohnraum angeführt. Das geplante Konzept soll verschiedene Ansätze umfassen, darunter eine Reduzierung von Baustandards ohne Qualitätsverlust, die verstärkte Nutzung von Erbbaurechten sowie die Konzeptvergabe städtischer Grundstücke. Auch serielles Bauen und Sanieren sollen Bestandteil der Überlegungen sein. Als Referenz für die Entwicklung des Konzepts werden erfolgreiche Modelle aus anderen Städten wie Hamburg, Potsdam oder Bremen genannt.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: zur Entscheidung in den Rat geschoben - 20.10.1Ergänzungsantrag zu TOP: Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem WohnraumZur Vorlage · 1346/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Linke hat einen Ergänzungsantrag zum Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum in Essen eingebracht. Der Antrag fordert, dass die Verwaltung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie in städtebaulichen Verträgen eine verbindliche Quote von mindestens 50 Prozent für den mietpreisgebundenen, öffentlich geförderten Wohnungsbau festlegt. Zudem sollen Maßnahmen vorgeschlagen werden, um sicherzustellen, dass die Warmmieten für untere und mittlere Einkommen 30 Prozent des Nettoeinkommens nicht überschreiten.
Zur Begründung führt der Antrag, dass der Bestand an geförderten Wohnungen in Essen mit 17.760 Einheiten auf einem Tiefstand liege und bis zum Jahr 2035 voraussichtlich um die Hälfte sinken werde. Die Zahlen für Neubauten und Modernisierungen im Bereich des geförderten Wohnraums lägen deutlich unter dem Niveau von 2022. Da fast die Hälfte der Essener Bevölkerung eine Berechtigung für geförderten Wohnraum besitze, seien verbindliche Vorgaben notwendig, um den Fokus privater Investoren zu beeinflussen. Zudem wird auf einen Anstieg der Neuvertragsmieten in Essen um 8,2 Prozent im Jahr 2024 verwiesen. Die Linke fordert eine Orientierung an einer Mietbelastung von maximal 30 Prozent des Nettoeinkommens, statt der im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vorgesehenen 40 Prozent.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — hat sich erledigt, durch Ablehnung Antrag 1314/2025/GRÜNE
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: zur Entscheidung in den Rat geschoben - 21.Verschiedenes
- 22.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 23.Öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 23.1Öffentlich geförderter Wohnungsbau in Essen-StoppenbergErgebnis: einstimmig beschlossen
- 23.AAnmietung von Lagerflächen für ein Katastrophenschutzlager der Feuerwehr EssenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 24.Grundstücksangelegenheiten in Essen-HaarzopfErgebnis: abgesetzt; Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen
- 25.Grundstücksangelegenheiten in Essen-BredeneyErgebnis: einstimmig beschlossen
- 26.Neubau Campus Bockmühle, Ohmstraße 32, 45143 Essen-Altendorf Sechszügige Gesamtschule mit Stadtteilnutzungen hier: Vergabestrategiewechsel sowie Bau- und BaubeginnErgebnis: einstimmig empfohlen
- 27.Anträge und Anfragen
- 28.Mitteilungen der Verwaltung
- 29.Pressemitteilung