Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 33 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV vom 08.07.2025
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Verabschiedung der Kulturbeauftragten für den Stadtbezirk IV Frau Reimann
- 4.Umsetzung Bauvorhaben der Deutschen Bahn am Haltepunkt Essen-Borbeck
- 5.Berichterstattung zum Zeitplan Umbau Neuer Markt
- 6.Verbesserung der Ampelschaltung an der Aktienstr. / Schönebecker Str./ Lautstr.Zur Vorlage · 1259/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretung IV den Antrag 1259/2025 gestellt, die Ampelschaltung an der Kreuzung Aktienstraße, Schönebecker Straße und Lautstraße anzupassen. Mit dem gemeinsamen Vorhaben fordern Marc Wittlings und Dr. Thorsten Drewes die Stadtverwaltung auf, die Fußgängerampel wieder in den automatischen Ampelzyklus zu integrieren. Derzeit ist die Schaltung auf eine Anforderungsschaltung umgestellt, was laut Antrag die Wartezeiten für Verkehrsteilnehmer erhöht hat.
Darüber hinaus wird beantragt, die Grünphase für die Querung der Aktienstraße unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten zu verlängern. Als Begründung führt der Antrag die intensive Nutzung der Kreuzung durch Fußgänger an, insbesondere aufgrund der Nähe zum Emmaus-Seniorenquartier und umliegenden Einzelhandelsgeschäften. Die aktuelle Dauer der Grünphase sei für eine sichere Überquerung oft nicht ausreichend, auch wenn die gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich eingehalten werden. Die Bezirksvertretung fordert zudem die Rückkehr zu einer automatisierten Schaltung, die parallel zum Straßenverkehr läuft, da die Vorteile der aktuellen Anforderungsschaltung nicht ersichtlich seien.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Hinblick auf die Anordnungsmöglichkeiten innerörtlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h Hier: Erneute Prüfung von Anträgen der Bezirksvertretung IV aus der VergangenheitZur Vorlage · 1291/2025/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV fordert die Verwaltung dazu auf, mehrere in der Vergangenheit gestellte Anträge zur Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h erneut zu prüfen. Konkret geht es um die Vorlagen 1565/2020/SPD, 2187/2022/CDU/GRÜNE/SPD, 1906/2023/CDU/GRÜNE und 0320/2024/SPD. Diese Anträge betrafen unter anderem die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in der Germaniastraße, auf dem Klaumerbruch sowie in der Flurstraße in Fahrtrichtung Hülsmannstraße.
Anlass für die Neubeurteilung ist die diesjährige Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Durch die Änderung der Rahmenbedingungen für innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen sollen die bisherigen Ablehnungsgründe der Verwaltung auf ihre aktuelle Anwendbarkeit hin untersucht werden. Die Bezirksvertretung beantragt, dass die Verwaltung entsprechende Begrenzungen auf Basis der neuen Regelungen anordnet.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Sachstand Parkplatz Pollstraße
- 9.Generalsanierung Schloß Borbeck (DS 1152/2024/7) Hier: Fortgang der PlanungenZur Vorlage · 1302/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung Essen zu detaillierten Informationen bezüglich der Generalsanierung von Schloss Borbeck auffordert. Der Antrag umfasst verschiedene Aspekte des laufenden Planungsprozesses und richtet sich an den Kulturausschuss sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Fraktion bittet um eine schriftliche Berichterstattung zum aktuellen Sachstand der Sanierungsplanung. Ein wesentlicher Bestandteil der Anfrage ist die Vorlage einer Übersicht zur Kostenprognose sowie der Planungen für eine fristgerechte Bewerbung um das Förderprogramm für Baudenkmäler des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025.
Des Weiteren fordert der Antrag Informationen darüber an, wann ein Bauzeitenplan vorgelegt werden kann und wie die verbindliche Einbeziehung lokaler Akteure sichergestellt werden soll, um eine Abstimmung mit deren jeweiligen Vorhaben zu ermöglichen. Ergänzend wird die Stadtverwaltung gebeten, die künftige Ausgestaltung des Veranstaltungsmanagements auf dem Gelände von Schloss Borbeck zusammenzufassen.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.12.2025 · Kulturausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) — in die nächste Ratsperiode geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Verlegung Glascontainerstandort Höhenweg/SeestraßeZur Vorlage · 0760/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV wird um die Zustimmung zur Verlegung der Glascontainer von der Kreuzung Höhenweg/Seestraße an die Ecke Teisselberg/Höhenweg gebeten. Grund für den Antrag ist die Fertigstellung eines neuen Wohn- und Geschäftshauses, wodurch die erforderlichen Abstände zwischen den Sammelbehältern und der angrenzenden Wohnbebauung am bisherigen Standort nicht mehr eingehalten werden können. Eine bloße Umstellung der Container auf der vorhandenen Fläche reicht daher nicht aus.
Nach der Prüfung verschiedener Alternativen wurde ein neuer Standort an der Straßenecke Höhenweg/Teisselberg vorgeschlagen. Bei einem Ortstermin am 6. Mai 2025 wurde diese Option vorgestellt. Der dortige Gehweg ist ausreichend breit, um die drei Glasbehälter unmittelbar an einer Hecke aufzustellen. Die Aufstellung lässt den Fußgängerverkehr unbeeinträchtigt und wahrt die notwendigen Abstände zur Wohnbebauung. Zudem wird durch die Platzierung an der Hecke keine Sichtbehinderung verursacht, und die Leerung der Behälter kann ohne Hindernisse durch Baumüberhänge erfolgen. Durch den neuen Standort bleiben die Flächendeckung sowie die Erreichbarkeit für die Bevölkerung gewahrt.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.AZustimmung zur Inbetriebnahme einer neuen Recyclingstation an der Haus-Horl-Straße 103, Essen-Dellwig - Stadtbezirk IVZur Vorlage · 1239/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Genehmigung einer neuen Recyclingstation in Essen-Dellwig an der Haus-Horl-Straße 103. Die Vorlage basiert auf einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2022, der eine Erweiterung dezentraler Annahmestellen in Zusammenarbeit mit den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE) vorsieht. Das etwa 3.801 m² große Grundstück im Stadtbezirk IV soll als zusätzliche Station dienen.
Das geplante Angebot umfasst die Annahme von Grünabfällen, Metallen, Papier, Kunststoffen, Altglas, Textilien sowie Elektroaltgeräten und Batterien. Ein Bestandteil der Planung ist zudem ein Tausch- und Verschenkemarkt für Gegenstände wie Fahrräder oder Outdoor-Möbel zur Förderung der Abfallvermeidung. Die Eröffnung der Station wird für das vierte Quartal 2026 angestrebt. Der Betrieb soll durch bis zu fünf Mitarbeitende der EBE erfolgen, wobei künftig auch eine Online-Buchung von Zeitfenstern über eine App möglich sein soll.
Die Kosten für den Betrieb werden über die Abfallgebühren finanziert. Laut Vorlage führt dies zu einer Anpassung der Gebühren um etwa 0,03 Euro pro Liter, was für einen Durchschnittshaushalt eine jährliche Mehrbelastung von circa 3,60 Euro bedeutet. Die EBE hat für das Jahr 2026 ein Angebot über einen Brutto-Jahresfestpreis von rund 739.876 Euro vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.09.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 11.Durchführung des Projektes „UWE – Umwelt, Wohlbefinden und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“ in der Stadt EssenZur Vorlage · 1101/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ergebnisse des Projektes „UWE – Umwelt, Wohlbefinden und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“ werden den zuständigen Gremien der Stadt Essen, darunter dem Rat sowie verschiedenen Bezirksvertretungen und Ausschüssen, zur Kenntnis vorgelegt. Die Untersuchung umfasste elf Schulen, darunter sieben Grundschulen mit Familiengrundschulzentrum sowie vier städtische Hauptschulen mit einem hohen Sozialindex zwischen 5 und 9. Finanziert wurde die Befragung über das Landesprogramm „kinderstark-NRW schafft Chancen“.
Im Rahmen des Prozesses nahmen im November 2024 Schülerinnen und Schüler der vierten, siebten und neunten Klassen teil. Die Rücklaufquote lag bei den Viertklässlern bei 63 % und bei den Siebt- sowie Neuntklässlern bei 52 %. Die Ergebnisse zeigen, dass ein Großteil der befragten Kinder und Jugendlichen ein hohes Wohlbefinden aufweist, wobei die Werte bei Grundschülern mit 66 % höher liegen als bei Hauptschülern mit 58 %. Ein etwa Drittel der Teilnehmenden gab an, sich weniger gut zu fühlen. Als wesentliche Faktoren für das Wohlbefinden wurden enge Beziehungen zu Erwachsenen und Gleichaltrigen sowie positive Schulerfahrungen identifiziert.
Aus den Befragungsergebnissen leiten sich Empfehlungen für gezielte, sozialraumorientierte Maßnahmen ab. Die Erkenntnisse sollen in die weitere Schulentwicklung sowie in bestehende Programme wie das Startchancenprogramm einfließen, um die strukturelle Unterstützung der Schulen zu fördern.
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Beratungsfolge
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (2. Sitzung)
- 11.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Namensänderung des städtischen Mädchengymnasiums Borbeck in Lise-Meitner-Gymnasium Borbeck mit Beginn der Koedukation zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 1178/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das städtische Mädchengymnasium Borbeck soll zum Schuljahr 2026/2027 in Lise-Meitner-Gymnasium Borbeck umbenannt werden. Diese Änderung ist mit der Einführung der Koedukation an der Schule verbunden. Bereits im Juni 2025 hat der Rat der Stadt Essen beschlossen, die monoedukative Beschulung im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung aufzuheben und ab dem genannten Schuljahr gemischtgeschlechtliche Klassen zu bilden.
Der neue Name wurde im Rahmen eines Abstimmungsverfahrens an der Schule ermittelt, bei dem sich eine Mehrheit für die Wissenschaftlerin Lise Meitner aussprach. Die Namenswahl steht in Zusammenhang mit dem neuen Schulprofil, das einen Schwerpunkt auf MINT-Fächer vorsieht. Auch die Schulkonferenz unterstützt den Vorschlag zur Umbenennung ausdrücklich.
Die vorgeschlagene Bezeichnung entspricht den rechtlichen Vorgaben des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen bezüglich der Angaben zum Schulträger und der Schulform. Während die Bezirksvertretung IV die Änderung zur Kenntnis nimmt, liegt die Entscheidungskompetenz beim Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft. Die anfallenden Kosten für die Anpassung von Stempeln und Siegeln sollen aus dem Budget der Schule finanziert werden.
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Beratungsfolge
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Anordnung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Aktienstraße zwischen den Einmündungsbereichen Frintroper Straße und HerbrüggenstraßeZur Vorlage · 1157/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf der Aktienstraße zwischen den Einmündungsbereichen Frintroper Straße und Herbrüggenstraße wurde eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet. Die Maßnahme basiert auf einem Schreiben eines Anwohners an das Büro des Oberbürgermeisters vom Juni 2023, in dem die Verkehrssituation sowie Lärmbelästigungen durch hohe Geschwindigkeiten und Motorenlärm während der Nachtstunden thematisiert wurden. Der Anwohner regte eine Begrenzung auf 30 km/h im Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr an.
Das Umweltamt bestätigte im Rahmen der Prüfung, dass die Kriterien für eine Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen auf dem betreffenden Straßenabschnitt erfüllt sind. Da keine Einwände durch die beteiligten Fachabteilungen oder die Ruhrbahn GmbH eingegangen sind, hat die Verkehrsbehörde die Geschwindigkeitsbeschränkung in beide Fahrtrichtungen beschlossen. Die entsprechenden Verkehrszeichen wurden am 6. Februar 2025 errichtet.
Die Bezirksvertretung IV wird über diese Maßnahme lediglich in Kenntnis gesetzt. Da es sich um eine verkehrliche Regelung auf einer Hauptverkehrsstraße handelt, liegt die Entscheidungsgewalt bei der Verwaltung und nicht bei der Bezirksvertretung.
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- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2025/2026Zur Vorlage · 0991/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Winter 2025/2026 ist die Fällung von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Stadtbezirk IV vorgesehen. Die Entscheidung basiert auf einer langfristigen Kontrolle der betroffenen Bäume. Laut der vorliegenden Vorlage des Fachbereichs Grün und Gruga weisen äußere Merkmale wie Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Schäden durch Trockenheit oder Stürme darauf hin, dass die Gefahr von Sach- oder Personenschäden nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Die Bruchsicherheit der betroffenen Kronenstrukturen lässt sich laut Dokument durch baumpflegerische Maßnahmen nicht wiederherstellen. Jede einzelne Fällung wurde durch zwei unabhängige Kontrollen zertifizierter Baumkontrolleur oder durch sachverständige Beurteilungen bestätigt.
Hinsichtlich der Nachpflanzung wird empfohlen, die gefällten solitären Bäume nach Möglichkeit an derselben Stelle zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Neupflanzungen verteilt sich auf verschiedene Fachbereiche: Der Fachbereich 67 ist für Grünanlagen, Spielplätze und Straßenbäume zuständig, während andere Ämter wie das Bauherrenamt 60 oder das SBE für Bäume im Bereich von Schulen oder Sportstätten verantwortlich sind. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass klimatische Veränderungen und neue Schaderreger zu einer physiologischen Schwächung des städtischen Baumbestands beitragen können, was künftig vermehrt Fällungen erforderlich machen könnte.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Generalsanierung Spielplatz Gerscheder Weiden in Essen-GerschedeZur Vorlage · 1184/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz plant die Generalsanierung des Spielplatzes Gerscheder Weiden im Essener Stadtteil Gerschede. Die vorliegende Vorlage sieht den Bau sowie den Baubeginn der Umgestaltung mit Gesamtkosten in Höhe von 265.000 Euro vor. Hierfür ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt erforderlich. Das Vorhaben basiert auf der Spielraumleitplanung der Stadt Essen und zielt darauf ab, die Unterversorgung mit Spielplätzen der Kategorie A im Stadtbezirk IV zu beheben.
Die geplante Maßnahme umfasst die Erweiterung des Spielangebots für Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 17 Jahren. Zu den geplanten Neuerungen gehören eine Rutsch-Kletterkombination, eine Seilbahn, ein Trampolinschwinger sowie Federwippen. Für die Altersgruppe der 13- bis 17-Jährigen sind unter anderem ein Rasenspielfeld mit Minitoren und eine Tischtennisplatte vorgesehen. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, soll zudem die wassergebundene Wegedecke erneuert werden. Die Planung sieht vor, das bestehende Gelände und den Baumbestand weitgehend zu erhalten, während durch neue Bepflanzungen eine ökologische Aufwertung zur Förderung der Biodiversität angestrebt wird. Der Abschluss der Arbeiten ist für das Ende des Frühjahrs 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.AWintermärchen Schloßpark BorbeckZur Vorlage · 1318/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV für den Stadtbezirk Borbeck berät über die Erteilung einer Genehmigung für die Veranstaltung „Wintermärchen im Schloßpark Borbeck“ im Jahr 2025. Der Betreiber des Biergartens im Schlosspark plant, das Event im Zeitraum vom 4. Dezember bis zum 14. Dezember 2025 durchzuführen.
Geplant ist ein kleiner Weihnachtsmarkt in direkter Nachbarschaft zum Biergarten, der unter anderem eine Eisenbahn für Kinder sowie den Verkauf von gebrannten Mandeln und Crepes vorsieht. Im Rahmen der Veranstaltungsplanung ist vorgesehen, dass die Durchfahrt durch das historische Schlosstor zum Schutz des Bauwerks nicht gestattet ist. Eine Umfahrung über die Straße Schloßgarten soll genutzt werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind lediglich für Rettungsfahrzeuge sowie ungelenkte Fahrzeuge unter Einhaltung bestimmter Auflagen möglich.
Die vorliegende Vorlage sieht den Beschluss vor, der Bezirksvertretung die Erteilung der Genehmigung zur Durchführung des Wintermärchens zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Einrichtung von Carsharing-Stellplätze vor Altendorfer Straße 538Zur Vorlage · 0767/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
An der Altendorfer Straße 538 sollen zwei öffentliche Parkplätze in Carsharing-Stellplätze umgewandelt werden. Ein Betreiber für stationsbasiertes Carsharing hat hierfür eine Sondernutzungserlaubnis beantragt. Die Umwandlung betrifft nicht bewirtschaftete Parkflächen im Stadtbezirk IV.
Die rechtliche Grundlage für die Ausweisung solcher Flächen bildet der Paragraph 18a des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Essener Mobilitätsstrategie, die bis zum Jahr 2035 eine Verteilung der Verkehrsträger im sogenannten Modal Split von jeweils 25 Prozent anstrebt, wird der Ausbau des Carsharing-Angebots als Maßnahme zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs betrachtet. Bisher wurden im Stadtgebiet Essen bereits 129 Erlaubnisse für Carsharing-Stellplätze erteilt.
Das verwaltungsinterne Prüfverfahren des Amtes für Straßen und Verkehr verlief positiv, sodass die Erteilung der beantragten Sondernutzungserlaubnis beabsichtigt ist. Im Rahmen des Verfahrens wird die Bezirksvertretung IV angehört. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung keine Bedenken gegen die Einrichtung der zwei Carsharing-Stellplätze am genannten Standort hat.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.ADurchführung des Gebäudeabbruchs im Rahmen der Bauvorbereitung der Maßnahme "Bocholder Straße von Wüstenhöferstraße bis JahnstraßeZur Vorlage · 1150/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Bauvorbereitungen für den Umbau der Bocholder Straße zwischen der Wüstenhöfer Straße und der Jahnstraße soll der Abriss von Gebäuden durchgeführt werden. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Entscheidung gebeten, die Rückbaumaßnahmen zu beauftragen. Ziel ist die Freimachung des Baufeldes, um den eigentlichen Straßenumbau, der ab 2026 vorgesehen ist, ermöglichen zu können.
Betroffen ist insbesondere das ehemalige Bandidos-Heim, welches die Stadt Essen nach einem Verbot des Vereins erworben hat. Der Gebäudekomplex umfasst zwei Häuser, einen Anbau sowie einen teilweise überdachten Biergarten. Aufgrund der Struktur mit insgesamt fünf Etagen einschließlich der Keller wird der Rückbau als zeit- und kostenintensiv eingestuft. Die Arbeiten sollen Anfang 2026 beginnen und eine Dauer von etwa zehn Wochen in Anspruch nehmen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 754.200 Euro. Diese Summe setzt sich aus den Kosten für die Planungsleistungen eines Ingenieurbüros in Höhe von rund 54.200 Euro sowie einer Schätzung für die Rückbaumaßnahmen und die Entsorgung von etwa 700.000 Euro zusammen. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan der Stadt Essen für den Zeitraum 2025/2026 unter dem entsprechenden Projekt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Bereich "Hafenstraße Süd/ Umwelttrasse"Zur Vorlage · 0902/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, eine Satzung über das gesetzliche Vorkaufsrecht im Bereich „Hafenstraße Süd/Umwelttrasse“ zu verabschieden. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist der Paragraph 25 des Baugesetzbuches. Durch die Satzung soll der Stadt Essen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie zur Wahrung von Zugriffsmöglichkeiten bei Grundstücksverkäufen ein Vorkaufsrecht an allen Grundstücken im Satzungsbereich eingeräumt werden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den Ausbau der Umwelttrasse relevant, für den auch private Grundstücksflächen benötigt werden.
Die Umwelttrasse ist Teil des Projekts „Freiheit Emscher“, welches eine umweltfreundliche Verkehrsverbindung zwischen den Innenstädten von Bottrop und Essen vorsieht. Das betroffene Planungsgebiet umfasst einen etwa 500 Meter langen Teilabschnitt der Trasse auf Essener Stadtgebiet. Der Geltungsbereich der Satzung ist räumlich begrenzt, unter anderem durch den Knotenpunkt Hafenstraße/Sulterkamp/Vogelheimer Straße sowie entlang bestimmter Grundstücks- und Straßenbegrenzungslinien an der Hafenstraße.
Der vorgeschlagene Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Bezirksvertretungen V und IV nach einer Anhörung keine Bedenken gegen die Satzung erheben. Nach einer Beratung und der entsprechenden Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (41. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 18.Altfriedschule, Frintroper Str. 432a, 45359 Essen Hier Überlassung des Schulhofes am 17. Mai 2026 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr an die Eucharistische Ehrengarde Herz Jesu St. Josef Essen-FrintropZur Vorlage · 1244/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV für den Essener Stadtbezirk IV wird in ihrer Sitzung am 9. September 2025 über die Überlassung des Schulhofs der Altfriedschule entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der Eucharistischen Ehrengarde Herz Jesu St. Josef Essen Frintrop, das Gelände in der Frintroper Straße 432a nutzen zu dürfen.
Die Nutzung des Schulhofs ist für den 17. Mai 2026 im Zeitraum von 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr vorgesehen. Die Gruppe plant, die Fläche als Treffpunkt und Startpunkt für einen geplanten Marsch einzusetzen. Seitens der Schulleitung sowie der Immobilienwirtschaft wurden keine Bedenken gegen das Vorhaben erhoben. Die Bezirksvertretung wird zur Entscheidung über die Überlassung des Geländes aufgerufen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Dionysiusschule - Ausbau des offenen Ganztags im Altbau und Anbringen einer FluchttreppeZur Vorlage · 0670/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Dionysiusschule in Essen-Borbeck ist der Ausbau des Offenen Ganztags im Altbau sowie die Installation einer Fluchttreppe geplant. Hintergrund der Maßnahme ist die zunehmende Nachfrage durch die Einführung einer Dreizügigkeit und den ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Da die Kapazitäten im Hauptgebäude sowie im Erdgeschoss des Altbaus für diesen Bedarf nicht mehr ausreichen, sollen zusätzliche Flächen erschlossen werden.
Das Vorhaben sieht die Reaktivierung der ersten und zweiten Obergeschosse im Altbau vor, wodurch insgesamt fünf Räume für den Offenen Ganztag zur Verfügung stehen sollen. Zudem wird im Erdgeschoss ein Bereich für die Essensausgabe eingerichtet. Zur Sicherstellung eines zweiten baulichen Rettungsweges soll eine Außentreppe aus Stahl angebracht werden. Die baulichen Maßnahmen umfassen zudem den Austausch von Fenstern und Türen sowie die Sanierung von Schadstoffen an Böden, Wänden und Decken. Der Baubeginn ist für das letzte Quartal 2025 vorgesehen, wobei die Arbeiten voraussichtlich ein Jahr dauern werden. Während der Bauphase wird der Schulbetrieb fortgesetzt, indem die betroffenen Gruppen vorübergehend in das Hauptgebäude ausgelagert werden.
Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf schätzungsweise 946.000 Euro brutto. Davon werden etwa 80 Prozent durch Fördermittel in Höhe von rund 756.800 Euro gedeckt. Der städtische Eigenanteil beträgt circa 189.200 Euro. Die Finanzierung soll über Mittelumschichtungen innerhalb des Deckungsverbundes Schulbau in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 19.ANeubau einer Kita an der Germaniastraße hier: Bau- und BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1237/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn einer neuen Kindertagesstätte an der Germaniastraße beschließen. Das Projekt umfasst die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes mit einem Staffelgeschoss, das Platz für vier Gruppen und insgesamt rund 85 Kinder bietet. Die Planung sieht vor, 15 Plätze für Kinder unter drei Jahren sowie 70 Plätze für Kinder über drei Jahren bereitzustellen. Die veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf 4,35 Millionen Euro brutto.
Die bauliche Umsetzung erfolgt in Systembauweise, was laut Vorlage zu einer Kostenersparnis gegenüber ursprünglichen Schätzungen führt. Zur Ausstattung des Gebäudes gehören ein Gründach mit einer Photovoltaikanlage sowie eine Wärmeversorgung über Fernwärme. Das Außengelände umfasst etwa 1.000 Quadratmeter für Spiel- und Bewegungsflächen. Die Finanzierung der Maßnahme wird durch Mittelumschichtungen aus anderen Projekten des Kita-Ausbauprogramms sowie durch budgetneutrale Anmeldung zum Haushalt ab 2027 sichergestellt.
Das Vorhaben ist Teil der Quartiersentwicklung „Quartier der Generationen“. Die Projektleitung obliegt der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH. Der Beschlussvorschlag wird in den zuständigen Gremien, darunter dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, beraten. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 20.Sitzungstermine für das Jahr 2026Zur Vorlage · 1292/2025/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat einen Beschlussvorschlag zur Festlegung der Sitzungstermine für das Jahr 2026 vorgelegt. Die Planung der Termine erfolgt unter Berücksichtigung der Schulferienzeiten, um die Durchführung der Sitzungen im kommenden Kalenderjahr zu koordinieren.
Der Entwurf sieht sieben konkrete Sitzungstermine vor: Diese sind für den 10. Februar, 10. März, 12. Mai, 14. Juli, 8. September, 10. November sowie den 8. Dezember 2026 vorgesehen. Mit der Festlegung der Termine wird gleichzeitig die Frist für die Aufstellung der Tagesordnung und die Einreichung von Anträgen bestimmt. Die entsprechenden Fristen liegen jeweils vor den geplanten Sitzungen. Dabei ist ersichtlich, dass einige Fristen in die Ferienzeiten fallen, wie etwa bei den Terminen im Mai, September oder November. Der Beschlussvorschlag dient der zeitlichen Organisation der parlamentarischen Arbeit der Bezirksvertretung für das Jahr 2026.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Mitteilungen der Verwaltung
- 21.1Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Hinblick auf die Anordnungsmöglichkeiten innerörtlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h
- 21.2Beleuchtungskonzept Schloss Borbeck
- 21.3Videoüberwachung des Umfeldes von Schloss Borbeck
- 21.4Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen vor Altendorfer Str. 538
- 21.5Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes
- 22.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel
- 23.Auftragskontrollliste
- 24.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 25.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 26.Wahl einer Schiedsperson und ihrer Vertretungen für den Schiedsamtsbezirk IVErgebnis: einstimmig beschlossen
- 27.Antragseingänge von bedeutender städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz
- 28.Anfragen und Mitteilungen
- 29.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil