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Vorlage

Einrichtung von Carsharing-Stellplätze vor Altendorfer Straße 538

0767/2025/6 09.09.2025 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

An der Altendorfer Straße 538 sollen zwei öffentliche Parkplätze in Carsharing-Stellplätze umgewandelt werden. Ein Betreiber für stationsbasiertes Carsharing hat hierfür eine Sondernutzungserlaubnis beantragt. Die Umwandlung betrifft nicht bewirtschaftete Parkflächen im Stadtbezirk IV.

Die rechtliche Grundlage für die Ausweisung solcher Flächen bildet der Paragraph 18a des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Essener Mobilitätsstrategie, die bis zum Jahr 2035 eine Verteilung der Verkehrsträger im sogenannten Modal Split von jeweils 25 Prozent anstrebt, wird der Ausbau des Carsharing-Angebots als Maßnahme zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs betrachtet. Bisher wurden im Stadtgebiet Essen bereits 129 Erlaubnisse für Carsharing-Stellplätze erteilt.

Das verwaltungsinterne Prüfverfahren des Amtes für Straßen und Verkehr verlief positiv, sodass die Erteilung der beantragten Sondernutzungserlaubnis beabsichtigt ist. Im Rahmen des Verfahrens wird die Bezirksvertretung IV angehört. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung keine Bedenken gegen die Einrichtung der zwei Carsharing-Stellplätze am genannten Standort hat.

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