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Vorlage

Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen vor Fährenkotten 59

0769/2025/6 02.09.2025 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) · einstimmig keine Bedenken erhoben

✦ KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung VIII für den Stadtbezirk Essen wird über die Einrichtung von zwei Carsharing-Stellplätzen vor der Adresse Fährenkotten 59 beraten. Ein Betreiber eines stationsbasierten Carsharing-Anmerkers hat beantragt, zwei bestehende Allgemeinparkplätze auf der Fahrbahn in spezielle Carsharing-Flächen umzuwandeln.

Die rechtliche Grundlage für solche Sondernutzungserlaubnisse bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sowie die entsprechenden Richtlinien der Stadt Essen. Die Stadt verfolgt damit das Ziel, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs im Rahmen eines angestrebten Modal Splits bis zum Jahr 2035 zu reduzieren. Bisher wurden im Stadtgebiet Essen bereits 129 Erlaubnisse für Carsharing-Stellplätze erteilt.

Das interne Prüfverfahren der zuständigen Verwaltung verlief positiv, weshalb die Erteilung der beantragten Sondernutzungserlaubnis beabsichtigt ist. Gemäß den geltenden Richtlinien wird die Bezirksvertretung VIII vor der endgültigen Entscheidung zum Vorgang angehört. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung keine Bedenken gegen die geplante Einrichtung der Stellplätze am Standort Fährenkotten 59 erhebt.

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