Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen vor Am Schlagbaum 4
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V berät über die Einrichtung von zwei Carsharing-Stellplätzen am Standort Am Schlagbaum 4. Ein Anbieter für stationsbasiertes Carsharing hat beantragt, zwei bestehende Allgemeinparkplätze in der Straße Am Schlagbaum 4 in Carsharing-Flächen umzuwandeln. Bei den betreffenden Flächen handelt es sich um nicht bewirtschafteten Parkraum.
Die rechtliche Basis für die Ausweisung solcher Stellplätze auf öffentlichen Straßen ergibt sich aus dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Essen verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2035 eine Verteilung der Verkehrsströme – den sogenannten Modal Split – zu erreichen, bei dem der Anteil des motorisierten Individualverkehrs auf ein Viertel reduziert wird. Die Erweiterung von Carsharing-Angeboten gilt hierbei als Instrument zur Reduzierung der Fahrzeugdichte und zur Entlastung des öffentlichen Raums.
Ein verwaltungsinternes Prüfverfahren zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis verlief positiv. Gemäß den geltenden Richtlinien der Stadt Essen wird die Bezirksvertretung im Rahmen dieses Verfahrens angehört. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V keine Bedenken gegen die Umsetzung der beantragten Stellplätze hat.
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Beratungsfolge
- 26.08.2025mehrheitlich abgelehnt gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und Enthaltung der AfD-Fraktion