Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen vor Immestraße 45
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I wird über die Einrichtung von zwei Carsharing-Stellplätzen an der Immestr. 45 angehört. Ein Anbieter für stationsbasiertes Carsharing hat beantragt, zwei bisher nicht bewirtschaftete Allgemeinparkplätze in Carsharing-Stellflächen umzuwandeln.
Die rechtliche Grundlage für solche Sondernutzungserlaubnisse bildet der Paragraph 18a des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen sowie die entsprechenden Richtlinien der Stadt Essen. Ziel der Stadt ist es, bis zum Jahr 2035 einen veränderten Modal Split zu erreichen, bei dem der motorisierte Individualverkehr nur noch ein Viertel des Verkehrsaufkommens ausmacht. Die Erweiterung des Carsharing-Angebots wird dabei als Teil dieser Verkehrswende betrachtet.
Ein verwaltungsinternes Prüfverfahren zur Beantragung am Standort Immestr. 45 verlief positiv. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung I keine Bedenken gegen die beabsichtigte Einrichtung der Stellplätze hat.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 119 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 26.08.2025einstimmig keine Bedenken erhoben