Endgültige Teileinziehung der Straßen "Thyssen-Krupp-Allee" und "Quartiersbogen" Stadtteil: Westviertel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I beabsichtigt die endgültige Teileinziehung der Straßen „Thyssen-Krupp-Allee“ und „Quartiersbogen“ im Bereich des ThyssenKrupp-Quartiers. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll die Widmung dieser Gemeindestraßen zeitweise auf den Fuß- und Radverkehr sowie auf den Kraftfahrverkehr für Anlieger beschränkt werden. Diese Beschränkungen sollen jeweils von Freitag, 22:00 Uhr, bis Montag, 04:00 Uhr, gelten. Eine Ausnahme besteht für die Einfahrt von Kraftomnibusse an der östlichen Einfahrt der Thyssen-Krupp-Allee aus Richtung Altendorfer Straße in Richtung Quartiersbogen, welche während der Beschränkungszeiten weiterhin gestattet bleibt.
Das Verfahren folgt auf einen Beschluss der Bezirksvertretung I vom 25. März 2025 zur Durchführung eines Teileinziehungsverfahrens. Nachdem die Absicht im April 2025 im Amtsblatt der Stadt Essen öffentlich bekannt gemacht wurde und keine Einwendungen eingingen, wird nun die endgültige Teileinziehung beantragt. Der Beschluss erfolgt gemäß den Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt wird über die Möglichkeit von Rechtsbehelfen informiert.
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Beratungsfolge
- 26.08.2025einstimmig beschlossen