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Vorlage

Anordnung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Aktienstraße zwischen den Einmündungsbereichen Frintroper Straße und Herbrüggenstraße

1157/2025/6 09.09.2025 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Auf der Aktienstraße zwischen den Einmündungsbereichen Frintroper Straße und Herbrüggenstraße wurde eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet. Die Maßnahme basiert auf einem Schreiben eines Anwohners an das Büro des Oberbürgermeisters vom Juni 2023, in dem die Verkehrssituation sowie Lärmbelästigungen durch hohe Geschwindigkeiten und Motorenlärm während der Nachtstunden thematisiert wurden. Der Anwohner regte eine Begrenzung auf 30 km/h im Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr an.

Das Umweltamt bestätigte im Rahmen der Prüfung, dass die Kriterien für eine Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen auf dem betreffenden Straßenabschnitt erfüllt sind. Da keine Einwände durch die beteiligten Fachabteilungen oder die Ruhrbahn GmbH eingegangen sind, hat die Verkehrsbehörde die Geschwindigkeitsbeschränkung in beide Fahrtrichtungen beschlossen. Die entsprechenden Verkehrszeichen wurden am 6. Februar 2025 errichtet.

Die Bezirksvertretung IV wird über diese Maßnahme lediglich in Kenntnis gesetzt. Da es sich um eine verkehrliche Regelung auf einer Hauptverkehrsstraße handelt, liegt die Entscheidungsgewalt bei der Verwaltung und nicht bei der Bezirksvertretung.

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