Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen Am Frommen Joseph 3a
✦ KI-Zusammenfassung
Ein Carsharing-Anbieter hat die Umwandlung von zwei öffentlichen Parkplätzen am Standort Am Frommen Joseph 3a in feste Carsharing-Stellplätze beantragt. Bei den betreffenden Flächen handelt es sich um nicht bewirtschafteten Parkraum. Die Maßnahme ist Teil der städtischen Strategie, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs im Rahmen der angestrebten Verkehrswende zu reduzieren und die Nutzung alternativer Mobilitätsangebote zu fördern.
Die rechtliche Grundlage für die Erteilung solcher Sondernutzungserlaubnisse bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sowie die entsprechenden Richtlinien der Stadt Essen. Ein verwaltungsinternes Prüfverfahren zur Beantragung hat bereits positiv abgeschlossen, sodass die zuständige Fachabteilung beabsichtigt, die entsprechende Erlaubnis zu erteilen. Im Rahmen des Verfahrens wird die Bezirksvertretung II zum Vorhaben angehört. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II keine Bedenken gegen die Einrichtung der zwei Carsharing-Stellplätze am genannten Standort hat.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025einstimmig empfohlen mit Ergänzung des Beschlusstextes
- 10.07.2025abgesetzt/vertagt