Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 41 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 10.07.2025
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Erprobung einer temporären Schulstraße an der Grundschule am Krausen Bäumchen in der ElbestraßeZur Vorlage · 1114/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Elbestraße soll eine temporäre Schulstraße zur Erprobung eingerichtet werden. Konkret betrifft dies den Abschnitt zwischen der Siegstraße und der Weserstraße im Bereich der Grundschule am Krausen Bäumchen. Die Maßnahme ist Teil eines Programms zur Neuausrichtung der Mobilität in Holsterhausen und Bergerhausen. Parallel dazu wird vorgeschlagen, die Siegstraße in Fahrtrichtung von der Elbestraße kommend Richtung Leinestraße bzw. Rellinghauser Straße in eine Einbahnstraße umzuwandeln.
Grund für diese Planung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg. Aktuell führt die Nutzung der Siegstraße durch Eltern zu Stausituationen und Ausweichmanövern vor der Schule. Die geplante Schulstraße in der Elbestraße soll zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden, wobei Anwohner über das Zusatzschild „Bewohner frei“ von der Beschränkung ausgenommen bleiben sollen. Eine dauerhafte Umsetzung wird im Erfolgsfall angestrebt. Die Erprobungsphase ist auf ein Jahr angelegt, wobei nach sechs Monaten eine Evaluation stattfinden soll. Die Schulleitung unterstützt die Maßnahme und übernimmt die pädagogische Begleitung.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Ergänzung des Beschlusstextes
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen mit Ergänzung des Beschlusstextes - 4.Geplante Veranstaltung "Rüttenscheider Winterzauber" als Nachfolgeveranstaltung des bisherigen WintermarktesZur Vorlage · 1035/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II berät über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die geplante Veranstaltung „Rüttenscheider Winterzauber“. Das Vorhaben soll den bisherigen Wintermarkt auf dem Parkplatz Rüttenscheider Stern ablösen. Die Umsetzung ist durch die Interessengemeinschaft Rüttenscheid (IGR) in Kooperation mit einem Partner aus Wuppertal vorgesehen.
Der Veranstaltungszeitraum ist vom 24. November bis zum 21. Dezember 2025 geplant. Das Angebot umfasst eine Eisbahn inklusive Eisstockbahn, eine Almhütte, ein Kinderkarussell sowie Verkaufsstände und mobile Toilettenanlagen. Der Aufbau der Anlagen soll am 17. November 2025 beginnen, der Abbau bis spätestens 24. Dezember 2025 erfolgen.
Durch die Nutzung des Parkplatzes Rüttenscheider Stern und der Rosastraße sowie des Parkstreifens vor dem Gebäude Deutsche Bank/Apple Store rechnet das Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung mit Mindereinnahmen von insgesamt etwa 8.400 Euro. Für die Feuerwehr muss die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge sowie die Möglichkeit zur Löschwasserentnahme sichergestellt sein. Die Zustimmung zu den Verkehrszeichenplänen erfolgt unter Vorbehalt einer erneuten Prüfung, und eine Abnahme der fliegenden Bauten ist erforderlich.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen Am Frommen Joseph 3aZur Vorlage · 0636/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Carsharing-Anbieter hat die Umwandlung von zwei öffentlichen Parkplätzen am Standort Am Frommen Joseph 3a in feste Carsharing-Stellplätze beantragt. Bei den betreffenden Flächen handelt es sich um nicht bewirtschafteten Parkraum. Die Maßnahme ist Teil der städtischen Strategie, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs im Rahmen der angestrebten Verkehrswende zu reduzieren und die Nutzung alternativer Mobilitätsangebote zu fördern.
Die rechtliche Grundlage für die Erteilung solcher Sondernutzungserlaubnisse bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sowie die entsprechenden Richtlinien der Stadt Essen. Ein verwaltungsinternes Prüfverfahren zur Beantragung hat bereits positiv abgeschlossen, sodass die zuständige Fachabteilung beabsichtigt, die entsprechende Erlaubnis zu erteilen. Im Rahmen des Verfahrens wird die Bezirksvertretung II zum Vorhaben angehört. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II keine Bedenken gegen die Einrichtung der zwei Carsharing-Stellplätze am genannten Standort hat.
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- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Ergänzung des Beschlusstextes
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen mit Ergänzung des Beschlusstextes - 6.Sanierung des Bürgerbegegnungszentrums Villa Rü
- 7.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 8.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 9.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 10.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 11.Bürgereingaben nach § 24 Gemeindeordnung NRW
- 11.1Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW Hier: Bürgeranfragen zum Thema Bewohnerparken in der BV IIZur Vorlage · 1415/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 liegen Bürgeranfragen zum Thema Bewohnerparken vor. Die Vorlage mit der Nummer 1415/2025/BV II behandelt verschiedene Vorschläge zur Einrichtung von Parkzonen mit Anwohnerparkausweisen in Teilen des Gebiets.
Die eingegangenen Anregungen umfassen die Beantragung einer Bewohnerparkzone in Rüttenscheid Nord, deren Grenzen durch die Klarastraße, Paulinenstraße, Franziskastraße und die Rüttenscheider Straße definiert sind. Zudem wird die Einführung einer Bewohnerparkzone im Bereich rund um die Florastraße sowie die Einrichtung von Parkzonen mit Anwohnerparkausweisen in den Nebenstraßen der Rüttenscheider Straße vorgeschlagen.
Die Verwaltung hat zu diesen Anfragen bereits am 8. Juli 2025 eine Stellungnahme abgegeben. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 12.Aufstellen von Sitzbänken in RüttenscheidZur Vorlage · 0958/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II befasst sich mit der Aufstellung neuer Sitzgelegenheiten in Rüttenscheid, wobei der Schwerpunkt auf der Rüttenscheider Straße liegt. Hintergrund ist ein Antrag der CDU, die Verwaltung mit der Prüfung verschiedener Standorte zu beauftragen, die von der IG Rüttenscheid vorgeschlagen wurden.
Die Verwaltung hat die entsprechenden Flächen geprüft und hält die Aufstellung von Drahtgitterbänken an mehreren Punkten für umsetzbar. Dies betrifft unter anderem die Ecke Rüttenscheider Straße und Emmastraße sowie den Bereich vor dem Hotel Arosa bei der U-Bahn-Station Martinstraße. An der Kreuzung zur Wegenerstraße sieht die Verwaltung vor, vorhandene Fahrradbügel zu versetzen, um Platz für eine Bank zu schaffen und beschädigte Sitzhocker zu ersetzen. Im Bereich der Hausnummer 164 könnten aufgrund der Flächenverfügbarkeit zwei Bänke aufgestellt werden. Für den Standort an der Ecke Gummertstraße steht die Entscheidung über die Ausrichtung der Sitzgelegenheit noch aus. Auch die Standorte an der Christophstraße und am Hedwigsplatz wurden als realisierbar eingestuft.
Die Kosten für die Anschaffung belaufen sich auf etwa 750 Euro pro Bank ohne Rückenlehne sowie 930 Euro mit Rückenlehne zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll durch die Bezirksvertretung erfolgen.
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- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Ergänzung des Beschlusstextes
Ergebnis: einstimmig beschlossen mit Ergänzung des Beschlusstextes - 13.Rad- und Gehwegverbindung Grugatrasse Asphaltierung des Teilabschnittes vom Eingang Orangerie Grugapark bis zur Stadtgrenze Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 1106/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und die Asphaltierung eines Teilstücks der Grugatrasse beschließen. Die Maßnahme betrifft den etwa 2,5 Kilometer langen Abschnitt zwischen dem Eingang der Orangerie im Grugapark und der Stadtgrenze zu Mülheim an der Ruhr. Für das Vorhaben ist ein Budget von 800.000 Euro vorgesehen.
Die aktuelle wassergebundene Wegedecke weist aufgrund von Witterungseinflüssen wie Starkregen und Frost regelmäßige Abnutzungen auf, was die Nutzbarkeit einschränkt. Die Asphaltierung soll als vorzeitige Unterhaltungsmaßnahme erfolgen, bevor der umfassendere Ausbau der Grugatrasse zwischen Rüttenscheid und Mülheim realisiert wird. Dabei wird die bestehende Trasse in einer Breite von 3,5 bis 4 Metern asphaltiert, ergänzt durch Schotterbankette und thermoplastische Fahrbahnmarkierungen zur besseren Orientierung bei Dunkelheit.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Mitteln des Radentscheides. Die Auftragserteilung ist für das Jahr 2025 geplant, während die Umsetzung voraussichtlich im Jahr 2026 erfolgen wird. Im Rahmen des Vorhabens wird ein Gutachten erstellt, um potenzielle Auswirkungen auf Amphibien und Reptilien zu untersuchen und gegebenenfalls erforderliche Kompensationsmaßnahmen festzulegen.
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- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 14.Abbau von LitfaßsäulenZur Vorlage · 1048/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung hat der Bezirksvertretung II einen Sachstandsbericht zum Abbau von Litfaßsäulen vorgelegt. Grundlage ist das im Februar 2023 vom Rat der Stadt Essen beschlossene Außenwerbekonzept für den Zeitraum 2024 bis 2038, welches eine Umstrukturierung und Reduzierung der Werbeflächen vorsieht. Von den ursprünglich 472 Säulen im Essener Stadtgebiet sollen künftig insgesamt 2<0xE2><0x80><0xAF>250 erhalten bleiben, aufgeteilt in 150 Kultursäulen und 100 kommerzielle Anschlagssäulen. Der Rückbau der überschüssigen Standorte durch das Unternehmen Ströer ist bereits zu 95 Prozent abgeschlossen.
Innerhalb des Stadtbezirks II verringert sich die Anzahl der Werbeflächen von insgesamt 50 auf 23 Kultursäulen sowie von 33 auf 9 kommerzielle Säulen. In Rüttenscheid sinkt die Zahl der kommerziellen Säulen von 21 auf 6 und die der Kultursäulen von 38 auf 15 Standorte. Für Bergerhausen ist eine Reduzierung der kommerziellen Flächen von 8 auf 2 sowie der Kultursäulen von 4 auf 3 Standorte vorgesehen. In Rellinghausen reduziert sich die Anzahl der kommerziellen Säulen von 3 auf 1 und die der Kultursäulen von 3 auf 2. Im Stadtteil Stadtwald verbleiben drei Kultursäulen, während keine kommerziellen Anschlagssäulen mehr vorhanden sind.
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Beratungsfolge
- 19.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.Maßnahmen der Stadtwerke Essen
- 15.1Kanalbaumaßnahme Wittekindstr. II. BA_Ursulastr.Zur Vorlage · 1359/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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Die Bezirksvertretung II des Stadtbezirks II hat sich mit der geplanten Kanalbaumaßnahme im Bereich der Wittekindstraße und Ursulastraße befasst. Laut der vorliegenden Vorlage 1359/2025/BV II plant die Stadtwerke Essen AG eine Erneuerung der Abwasserkanäle in der Ursulastraße sowie in den zugehörigen Nebenstraßen. Diese Maßnahme ist erforderlich, um die gesetzlichen Anforderungen an die Abwasserableitung und die Regenwasserbehandlung zu erfüllen.
Der Baubeginn für das Bauvorhaben ist voraussichtlich für den 1. April 2026 vorgesehen, wobei eine Projektdauer von etwa drei Jahren veranschlagt wird. Im Rahmen des Beschlussvorschlags nimmt die Bezirksvertretung II die geplante Maßnahme zur Kenntnis und stimmt der damit verbundenen veränderten Verkehrsführung zu. Die Details zur Verkehrslenkung basieren auf den Protokollen entsprechender Termine, die der Vorlage beigefügt sind.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.2Gas- und Wasserbaumaßnahme Wittekind/Wittenbergstr.Zur Vorlage · 1361/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II des Stadtbezirks Essen setzt sich mit der geplanten Gas- und Wasserbaumaßnahme im Bereich der Wittekindstraße und Wittenbergstraße auseinander. Die Stadtwerke Essen AG hat die Durchführung dieser Arbeiten angekündigt, wobei der Beginn der Maßnahmen für September 2025 vorgesehen ist. Die geplante Dauer der Bauarbeiten wird auf etwa zwölf Wochen geschätzt.
Im Zuge dieser Baumaßnahme kommt es zu einer veränderten Verkehrsführung in dem betroffenen Gebiet. Die Details zur geplanten Verkehrslenkung sind in einem Protokoll festgehalten, das der Vorlage beigefügt ist. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II sowohl die anstehende Gas- und Wasserbaumaßnahme als auch die damit einhergehenden Änderungen im Straßenverkehr zur Kenntnis nimmt. Die Information über den Sachverhalt erfolgte durch ein Schreiben der Stadtwerke Essen AG vom 14. August 2025.
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- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.3Kanal- und Gas-/Wasserbaumaßnahme BrassertstraßeZur Vorlage · 1360/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Brassertstraße ist eine kombinierte Baumaßnahme geplant, die den Abwasserkanal sowie die Versorgungsleitungen für Gas und Wasser betrifft. Die Stadtwerke Essen AG beabsichtigt im Rahmen dieses Vorhabens, den Abwasserkanal zu erneuern. Hierfür ist es notwendig, die bestehenden Gas- und Wasserleitungen vorab in einer neuen Trasse zu verlegen.
Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist zweistufig vorgesehen. Die Verlegung der Gas- und Wasserleitungen soll am 14. Januar 2026 beginnen und eine voraussichtliche Dauer von sechs Monaten haben. Im Anschluss an diese Arbeiten bzw. ab dem 1. Juli 2026 ist der Beginn der Kanalbaumaßnahme geplant, die ebenfalls mit einer Bauzeit von etwa sechs Monaten kalkuliert wird.
Die Bezirksvertretung II hat die geplante Maßnahme zur Kenntnis genommen und stimmt der damit verbundenen veränderten Verkehrsführung in der Brassertstraße zu. Die Grundlage für diese Entscheidung bilden die vorliegenden Informationen der Stadtwerke Essen AG sowie die Protokolle der entsprechenden Verkehrslenkungstermine.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Ergänzung des Beschlusstextes
Ergebnis: einstimmig beschlossen mit Ergänzung des Beschlusstextes - 15.4Kanalbaumaßnahme: Frankenstraße 4 BA (Gruga-Radtrasse)Zur Vorlage · 1362/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat über eine geplante Kanalbaumaßnahme in der Frankenstraße 4, im Bereich der Gruga-Radtrasse, informiert bekommen. Laut Mitteilung der Stadtwerke Essen AG ist der Neubau von Abwasserkanälen zwischen den Standorten von Aldi und Netto erforderlich, um die gesetzlichen Anforderungen an die Abwasserableitung sowie die Regenwasserbehandlung zu erfüllen.
Im Zuge dieser Arbeiten muss der Radweg aus Sicherheitsgründen für die Dauer der Maßnahme vollständig gesperrt werden. Ein Umleitungsplan sieht vor, den Radverkehr über die Straßen Stiftmühlenbrink, Am Glockenberg, Stiftplatz und Frankenstraße sowie über den Weg westlich des Hellweg-Marktes zu führen. Der Baubeginn ist für November 2025 vorgesehen, wobei eine Dauer von etwa sechs Monaten veranschlagt wird.
Die Bezirksvertretung II nimmt die geplante Maßnahme zur Kenntnis und stimmt der damit einhergehenden veränderten Verkehrsführung zu.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Ergänzung des Beschlusstextes
Ergebnis: einstimmig beschlossen mit Ergänzung des Beschlusstextes - 16.Aufstellung einer Schnellladesäule in der Straße Grugaplatz hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRWZur Vorlage · 1365/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat eine Dringlichkeitsentscheidung zur Aufstellung einer Schnellladesäule am Grugaplatz im Stadtteil Rüttenscheid genehmigt. Die Entscheidung umfasst die Installation einer DC-Ladesäule auf dem Gehweg vor den Senkrechtstellplätzen sowie die Erteilung einer auf zehn Jahre befristeten Sondernutzungserlaubnis. Die Ladesäule verfügt über zwei Ladepunkte und hat die Maße 2,19 Meter Höhe, 0,72 Meter Breite und 0,66 Meter Tiefe.
Da Schnellladesäulen aufgrund ihrer technischen Komponenten eine Grundfläche von mehr als 0,2 Quadratmetern beanspruchen, fallen sie nicht unter das standardisierte Kachelsystem für AC-Ladesäulen in Essen und erfordern daher Einzelfallentscheidungen. Im Zuge der Installation muss der Netzbetreiber Westenergie gegebenenfalls einen zusätzlichen Messwandlerschrank sowie ein Betonfundament bereitstellen. Das verwaltungsrechtliche Prüfverfahren, welches auch eine Prüfung der Schallemissionen durch das Umweltamt beinhaltete, wurde positiv abgeschlossen. Die Breite des Gehwegs von etwa 4,40 Metern gewährleistet, dass die erforderliche Mindestbreite von 1,50 Metern für Fußgänger erhalten bleibt. Die exakte Positionierung entlang des Parkstreifens wird noch final festgelegt; sollte die Platzierung aufgrund von Baumbeeten nicht möglich sein, ist eine Verschiebung in Richtung Alfredstraße vorgesehen.
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- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Vergabe bezirklicher Mittel
- 17.1Erweiterung des 1. Naschortes an der NEUEN INSELZur Vorlage · 0690/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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Die Bezirksvertretung II beabsichtigt, der NEUE INSEL gGmbH eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 7.000 Euro zur Erweiterung des „1. Naschortes“ an der Neuen Insel zur Verfügung zu stellen. Der Antrag umfasst die Vergrößerung des bestehenden Bereichs am Spillenburger Wehr durch die Installation von fünf zusätzlichen Hochbeeten.
Der derzeitige Naschort umfasst bereits fünf Hochbeete mit essbaren Pflanzen, die von Anwohnern, Besuchern sowie integrativen Arbeitsgruppen gepflegt werden. Die geplanten Mittel sollen die Kosten für den Bau, die Lackierung, die Aufstellung und die fachgerechte Bepflanzung der neuen Beete sowie die langfristige Pflege abdecken.
Das Projekt NEUE INSEL ist als integratives und nachhaltiges Vorhaben konzipiert, das soziale Arbeit, Inklusion und Ökologie miteinander verbindet. Die Erweiterung zielt darauf ab, die Aufenthaltsqualität am Standort zu erhöhen, Umweltbildungsangebote auszubauen und die Möglichkeiten für nachhaltiges Gärtnern sowie integratives Arbeiten zu stärken. Die Finanzierung der Maßnahme ist über Mittel der Bezirksvertretung II vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig abgelehnt - 17.2Zusätzliche Bänke für die Boulebahn im ChristinenparkZur Vorlage · 1356/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk II befasst sich mit dem Vorhaben, zwei zusätzliche Bänke im Christinenpark aufzustellen. Der Vorschlag geht auf eine Anregung eines Bürgers zurück, die Sitzgelegenheiten unmittelbar gegenüber der Boulebahn zu platzieren.
Für die Lieferung und Montage der Bänke sowie für die Erstellung der notwendigen Plattenfläche werden Kosten in Höhe von etwa 4.000 Euro veranschlagt. Laut Informationen der Verwaltung Grün und Gruga sind für diese Maßnahme keine Mittel vorhanden. Da es sich um eine investive Maßnahme handelt, können auch die bereits für Pflegemaßnahmen verplanten konsumtiven Mittel nicht genutzt werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher eine Finanzierung der Kosten aus den Mitteln der Bezirksvertretung II vor.
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- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 17.2.1Aufstellung von Sitzgelegenheiten am Bouleplatz im Christinenpark, RüttenscheidZur Vorlage · 1354/2025/SPD/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die Fraktionen der SPD und CDU in der Bezirksvertretung II haben einen Antrag eingebracht, die Aufstellung von Sitzgelegenheiten am Bouleplatz im Christinenpark in Rüttenscheid zu prüfen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, mögliche Flächen für neue Sitzmöglichkeiten zu untersuchen, wobei die Bänke in Richtung der Boulebahn ausgerichtet sein sollen.
Der Antrag bezieht sich auf ein Anliegen einer inklusiven Boulegruppe, die unter anderem durch das Zentrum 60plus organisiert wird. Ziel ist die Bereitstellung von zwei Sitzbänken. Im Rahmen eines Ortstermins im Juli 20gescht wurde thematisiert, dass bereits vorhandene Bänke am Platz mit dem Rücken zum Spielgeschehen positioniert sind. Dies erschwere die Beobachtung der Spiele und berge das Risiko, dass abgestellte Gegenstände unbeaufsichtigt bleiben könnten. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung geeignete Stellflächen prüft oder die bestehenden Sitzmöglichkeiten gegebenenfalls umpositioniert.
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- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — einstimmig beschlossen mit Änderung des Beschlusstextes
Ergebnis: einstimmig beschlossen mit Änderung des Beschlusstextes - 17.3Frühjahrs- und Sommerbepflanzung 2026Zur Vorlage · 1357/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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Die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 in Essen wird über die Verwendung von Mitteln für die Frühjahrs- und Sommerbepflanzung im Jahr 2026 entscheiden. Die Verwaltung beantragt, einen Betrag in Höhe von insgesamt 1.016,71 Euro aus dem bereits bewilligten Budget bereitzustellen. Dieser Teilbetrag gliedert sich in 431,21 Euro für die Frühjahrsbepflanzung sowie 585,50 Euro für die Sommerbepflanzung.
Die Finanzierung soll aus den Mitteln erfolgen, die die Bezirksvertretung II bereits in ihrer Sitzung am 6. Februar 2025 für den Bereich „Grünanlagen und Spielplätze: Wegebaumaßnahmen und Grünflächenpflege, allgemeine Reparaturen“ bereitgestellt hat. Das gesamte Budget für diesen Zweck beläuft sich auf 60.000 Euro. Laut der Vorlage ist die Verwendung dieses Teilbetrags notwendig, um die Durchführung der geplanten Wechselbepflanzung im Jahr 2026 zu gewährleisten.
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- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.4Essener Funken 1929: Unterstützung für traditionelle karnevalistische Feste + UmzügeZur Vorlage · 1358/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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Die Bezirksvertretung II befasst sich mit dem Antrag auf finanzielle Unterstützung für den Verein Essener Funken 1929 e. V. zur Durchführung karnivalistischer Veranstaltungen in der Session 2025/2026. Der Verein plant für diesen Zeitraum verschiedene Ereignisse, die unter anderem im Stadtteil Rüttenscheid stattfinden sollen.
Der Auftakt der kommenden Session ist für den 15. November 2025 mit dem „Hoppeditzerwachen“ in Rüttenscheid vorgesehen. Ein weiterer Programmpunkt ist die Teilnahme am Rosenmontagszug am 16. Februar 2026, bei der der Verein einen Senatorenwagen führen möchte. Am 17. Februar 2026 soll zudem die „Hoppeditzbeerdigung“ in Rüttenscheid durchgeführt werden. Die Veranstaltungen sollen unter Beteiligung weiterer Essener Karnevalsvereine sowie Musikzügen stattfinden.
Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung II den Verein mit einem entsprechenden Betrag aus den Mitteln der Bezirksvertretung unterstützt. Eine Entscheidung über den konkreten Förderbetrag steht im Rahmen der Sitzung am 18. September 2025 an.
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- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.5Lesebücher für die AndreasschuleZur Vorlage · 1369/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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Die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 berät am 18. September 2025 über einen Antrag zur Umwidmung von Fördermitteln für die Andreasschule. In der Sitzung vom 6. Februar 2025 hatte das Gremium einen Betrag in Höhe von 1.130 Euro bewilligt, der ursprünglich für die Anschaffung von Lesebüchern sowie passenden Biboxen für die Jahrgangsstufen 1 und 2 vorgesehen war.
Die Schule stellt nun den Antrag, diese Mittel stattdessen für die Beschaffung von Lesematerial für die Klassen 3 und 4 zu verwenden. Die geplante Verwendung sieht den Erwerb von insgesamt 75 Exemplaren der Buchreihe „Flex und Flora“ vor. Davon sollen 45 Bücher für die vierte Klasse und 30 Bücher für die dritte Klasse angeschafft werden. Die Kosten für diese neue Beschaffung belaufen sich auf insgesamt 1.087 Euro.
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- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.6Unterstützung von Maßnahmen der IGR e.V.Zur Vorlage · 1437/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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Die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 prüft eine finanzielle Unterstützung für den Winter- und Weihnachtsmarkt 2025 in Rüttenscheid. Die Interessengemeinschaft Rüttenscheid e.V. hat einen Antrag gestellt, die Durchführung der Veranstaltung mit einem Betrag von 2.000 Euro zu fördern.
Grund für das Ersuchen sind laut der Interessengemeinschaft gestiegene Kosten sowie eine geringere Bereitschaft seitens der Sponsoren. Die IGR weist darauf hin, dass ohne zusätzliche Mittel bestimmte Elemente des Marktes nicht wie gewohnt realisiert werden können. Dies betrifft unter anderem die Weihnachtsdekoration an rund 100 Lampen entlang der Limonadenstraße, das große Festzelt sowie die Besuche des Weihnachtsmannes und des Nikolaus. Die beantragte Förderung soll dazu dienen, diese Kürzungen bei der Veranstaltungsgestaltung zu verhindern. Die Kosten für die Unterstützung sollen aus den Mitteln der Bezirksvertretung II finanziert werden.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1355/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat verschiedene Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Bei den Baumaßnahmen in der Hektor-, Flora- und Joseph-Lenné-Straße kam es zu zeitlichen Verschiebungen: Die Versorgungsarbeiten beginnen nun nach Oktober 2025, während die Kanalbauarbeiten auf einen Zeitraum nach Februar 2026 verlegt wurden. Auch bei den Arbeiten an der Treppe an der Rellinghauser Straße zur Kirche St. Lambertus verzögert sich der Baubeginn auf Ende August 2025.
Hinsichtlich der Carsharing-Stellplätze am Standort Am Frommen Joseph 3a teilte die Verwaltung mit, dass die Standortwahl durch den Betreiber erfolgt und die Erlaubnis für Verbrennerfahrzeuge zunächst auf vier Jahre befristet ist. Eine Elektrifizierung des Standorts sei technisch vorbereitet. Ein alternativer Standort wurde aufgrund von Kriterien wie der Parkplatzsituation und dem ÖPNV-Anschluss nicht in Betracht gezogen.
Im Bereich der Verkehrsregelung wurde über die Entfernung eines Parkverbotsschildes in der Ruthstraße sowie den Abbau von Baustellenschildern in der Ahrfeldstraße informiert. Bezüglich des „Fancy Women Bike Ride“ stellte die Verwaltung fest, dass eine finanzielle Unterstützung der Bezirksvertretung II aufgrund der Neutralitätspflicht und fehlender lokaler Bindung der Veranstaltung nicht möglich ist. Zudem wird der Rückbau von Litfaßsäulen im Rahmen des städtischen Außenwerbe-Konzepts für den Zeitraum 2024 bis 2038 fortgesetzt.
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Beratungsfolge
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Liste der offenen Anträge
- 20.Verschiedenes
- 21.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 22.Grundstücksangelegenheiten
- 23.Verschiedenes
- 24.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil