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Bezirksvertretung II

Aufstellung einer Schnellladesäule in der Straße Grugaplatz hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW

1365/2025/BV II 18.09.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 2

🟢 Beschlossen 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung II hat eine Dringlichkeitsentscheidung zur Aufstellung einer Schnellladesäule am Grugaplatz im Stadtteil Rüttenscheid genehmigt. Die Entscheidung umfasst die Installation einer DC-Ladesäule auf dem Gehweg vor den Senkrechtstellplätzen sowie die Erteilung einer auf zehn Jahre befristeten Sondernutzungserlaubnis. Die Ladesäule verfügt über zwei Ladepunkte und hat die Maße 2,19 Meter Höhe, 0,72 Meter Breite und 0,66 Meter Tiefe.

Da Schnellladesäulen aufgrund ihrer technischen Komponenten eine Grundfläche von mehr als 0,2 Quadratmetern beanspruchen, fallen sie nicht unter das standardisierte Kachelsystem für AC-Ladesäulen in Essen und erfordern daher Einzelfallentscheidungen. Im Zuge der Installation muss der Netzbetreiber Westenergie gegebenenfalls einen zusätzlichen Messwandlerschrank sowie ein Betonfundament bereitstellen. Das verwaltungsrechtliche Prüfverfahren, welches auch eine Prüfung der Schallemissionen durch das Umweltamt beinhaltete, wurde positiv abgeschlossen. Die Breite des Gehwegs von etwa 4,40 Metern gewährleistet, dass die erforderliche Mindestbreite von 1,50 Metern für Fußgänger erhalten bleibt. Die exakte Positionierung entlang des Parkstreifens wird noch final festgelegt; sollte die Platzierung aufgrund von Baumbeeten nicht möglich sein, ist eine Verschiebung in Richtung Alfredstraße vorgesehen.

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