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Vorlage

Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen vor Nöggerathstraße 39

0766/2025/6 18.09.2025 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (37. Sitzung) · mehrheitlich keine Bedenken erhoben

✦ KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung III für den Stadtbezirk III wird über die Einrichtung von zwei Carsharing-Stellplätzen in der Nöggerathstraße 39 beraten. Ein Betreiber hat beantragt, zwei bisher nicht bewirtschaftete Allgemeinparkplätze an diesem Standort dauerhaft als Flächen für stationsbasiertes Carsharing auszuweisen. Die interne Prüfung durch das Amt für Straßen und Verkehr verlief positiv, weshalb die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis beabsichtigt ist.

Die rechtliche Grundlage für solche Ausweisungen bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sowie die spezifischen Richtlinien der Stadt Essen. Die Stadt verfolgt damit das Ziel, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs im Rahmen der Verkehrswende bis zum Jahr 2035 zu reduzieren. Durch die Bereitstellung von Carsharing-Angeboten soll die Fahrzeugdichte in Wohngebieten gesenkt und die Nutzung alternativer Verkehrsmittel wie dem öffentlichen Personennahverkehr oder dem Fahrrad gefördert werden.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung III keine Bedenken gegen die beabsichtigte Umwandlung der Parkflächen hat. Vor der endgültigen Entscheidung erfolgt die Anhörung der Bezirksvertretung gemäß der geltenden Carsharing-Richtlinie der Stadt Essen.

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