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Vorlage

Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen in der Rüdesheimer Str. 23, Essen- Frohnhausen

0635/2025/6 18.09.2025 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (37. Sitzung) · einstimmig keine Bedenken erhoben

✦ KI-Zusammenfassung

In der Rüdesheimer Straße 23 im Essener Stadtbezirk Frohnhausen sollen zwei öffentliche Parkplätze in Carsharing-Stellplätze umgewandelt werden. Ein Betreiber für stationsbasiertes Carsharing hat hierfür eine Sondernutzungserlaubnis beantragt, wobei es sich bei den betreffenden Flächen um nicht bewirtschafteten Parkraum handelt.

Nach einem positiv verlaufenen verwaltungsinternen Prüfverfahren beabsichtigt die Stadtverwaltung, die beantragte Erlaubnis zu erteilen. Im Rahmen der geltenden Carsharing-Richtlinie der Stadt Essen wird nun die Bezirksvertretung III angehört. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung keine Bedenken gegen die Einrichtung der beiden Stellplätze erhebt.

Die rechtliche Grundlage für die Ausweisung solcher Flächen bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sowie die städtischen Richtlinien zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Die Stadt verfolgt damit das Ziel, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs im Rahmen der Verkehrswende zu reduzieren. Carsharing wird als Instrument betrachtet, um die Fahrzeugdichte in Wohnquartieren potenziell zu senken und öffentlichen Raum für andere Nutzungen zu gewinnen. Im Essener Stadtgebiet wurden bislang insgesamt 129 Erlaubnisse für Carsharing-Stellplätze erteilt.

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