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Vorlage

Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2025/2026

0991/2025/6 09.09.2025 Grün und Gruga

🟢 Beschlossen 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Für den Winter 2025/2026 ist die Fällung von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Stadtbezirk IV vorgesehen. Die Entscheidung basiert auf einer langfristigen Kontrolle der betroffenen Bäume. Laut der vorliegenden Vorlage des Fachbereichs Grün und Gruga weisen äußere Merkmale wie Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Schäden durch Trockenheit oder Stürme darauf hin, dass die Gefahr von Sach- oder Personenschäden nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Die Bruchsicherheit der betroffenen Kronenstrukturen lässt sich laut Dokument durch baumpflegerische Maßnahmen nicht wiederherstellen. Jede einzelne Fällung wurde durch zwei unabhängige Kontrollen zertifizierter Baumkontrolleur oder durch sachverständige Beurteilungen bestätigt.

Hinsichtlich der Nachpflanzung wird empfohlen, die gefällten solitären Bäume nach Möglichkeit an derselben Stelle zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Neupflanzungen verteilt sich auf verschiedene Fachbereiche: Der Fachbereich 67 ist für Grünanlagen, Spielplätze und Straßenbäume zuständig, während andere Ämter wie das Bauherrenamt 60 oder das SBE für Bäume im Bereich von Schulen oder Sportstätten verantwortlich sind. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass klimatische Veränderungen und neue Schaderreger zu einer physiologischen Schwächung des städtischen Baumbestands beitragen können, was künftig vermehrt Fällungen erforderlich machen könnte.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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