Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Hinblick auf die Anordnungsmöglichkeiten innerörtlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h Hier: Erneute Prüfung von Anträgen der Bezirksvertretung IV aus der Vergangenheit
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV fordert die Verwaltung dazu auf, mehrere in der Vergangenheit gestellte Anträge zur Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h erneut zu prüfen. Konkret geht es um die Vorlagen 1565/2020/SPD, 2187/2022/CDU/GRÜNE/SPD, 1906/2023/CDU/GRÜNE und 0320/2024/SPD. Diese Anträge betrafen unter anderem die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in der Germaniastraße, auf dem Klaumerbruch sowie in der Flurstraße in Fahrtrichtung Hülsmannstraße.
Anlass für die Neubeurteilung ist die diesjährige Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Durch die Änderung der Rahmenbedingungen für innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen sollen die bisherigen Ablehnungsgründe der Verwaltung auf ihre aktuelle Anwendbarkeit hin untersucht werden. Die Bezirksvertretung beantragt, dass die Verwaltung entsprechende Begrenzungen auf Basis der neuen Regelungen anordnet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 107 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 09.09.2025einstimmig beschlossen