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Bezirksvertretung IV

Bestellung einer/eines Bezirksinklusionsbeauftragten

1539/2025/BV IV 11.11.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 4

🟢 Beschlossen 11.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (1. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung IV befasst sich in ihrer Sitzung am 11. November 2025 mit der Bestellung einer Bezirksinklusionsbeauftragten oder eines Bezirksinklusionsbeauftragten für den Stadtbezirk IV. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Ernennung einer entsprechenden Person für diese Funktion vor.

Die Einführung dieser Position geht auf eine Entscheidung der Bezirksvertretung vom 14. September 2021 zurück, mit der erstmals eine Inklusionsbeauftragte bzw. ein Inklusionsbeauftragter gewählt wurde. Die Aufgaben der beauftragten Person umfassen unter anderem die Vertretung der Bezirksvertretungen im Inklusionsbeirat. Ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit ist das Beobachten der städtischen Bemühungen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur Herstellung gleicher Chancen für Menschen mit und ohne Behinderungen in den Stadtbezirken. Zudem sollen die Inklusionsbeauftragten entsprechende Rückmeldungen und Ideen aus den Bezirken in den Integrationsbeirat einbringen.

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