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Bezirksvertretung IV

Bestellung einer/eines Mobilitätsbeauftragten

1540/2025/BV IV 09.12.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 4

🟢 Beschlossen 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (2. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung IV beabsichtigt, für die neue Wahlperiode eine/n Mobilitätsbeauftragte/n sowie eine/n Stellvertreter/in zu benennen. Diese Maßnahme knüpft an die Entscheidung der Bezirksvertretung aus dem Jahr 2020 an, einen entsprechenden Beauftragten für den Stadtbezirk einzusetzen.

Die Aufgaben des Mobilitätsbeauftragten umfassen die Vertretung der Interessen schwächerer Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. Dabei sollen neben den Belangen der Fuß- und Radverkehrsteilnehmenden auch die Anforderungen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Autoverkehrs berücksichtigt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Herstellung eines barrierefreien öffentlichen Raumes. Um der Bezirksvertretung als Entscheidungshilfe bei der Planung von Maßnahmen zu dienen, soll der Mobilitätsbeauftragte den Kontakt zu relevanten Organisationen pflegen und deren Anliegen in den Stadtbezirk tragen.

Die Entscheidung über die Neubesetzung dieser Positionen ist für die Sitzung der Bezirksvertretung IV am 9. Dezember 2025 vorgesehen.

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