Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters der Bezirksvertretung IV in die Unfallkommission und die Kinderunfallkommission
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV der Stadt Essen berät in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 über die Bestellung von zwei Vertretern für die Unfallkommission sowie die Kinderunfallkommission. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, örtlich kundige Personen als Mitglieder für die Mitwirkung in beiden Gremien zu benennen.
Die Tätigkeit der Unfallkommission basiert auf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Ziel des Gremiums ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Unfallhäufungsstellen durch regelmäßige Auswertungen frühzeitig zu erkennen. Die Kommission setzt sich aus entscheidungsbefugten Vertretern der Straßenverkehrs-, Straßenbau- und Polizeibehörden zusammen. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Untersuchung von Unfällen mit schweren Personenschäden sowie der Identifikation von Unfallschwerpunkten anhand festgelegter Richtwerte für bestimmte Unfallkategorien.
Zusätzlich zur regulären Unfallkommission existiert die seit 2008 auf freiwilliger Basis bestehende Kinderunfallkommission. Diese befasst sich mit Verkehrsunfällen, an denen Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren beteiligt sind. Um die organisatorische Umsetzung und die Praktikabilität der Gremienarbeit zu gewährleisten, sollen die für die Unfallkommission bestellten Vertreter gleichzeitig auch in der Kinderunfallkommission mitwirken.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025mehrheitlich beschlossen