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Bezirksvertretung IV

Bestellung einer/eines Kulturbeauftragten und Benennung von Mitgliedern für die Programmkonferenz im Stadtbezirk IV

1551/2025/BV IV 09.12.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 4

🟢 Beschlossen 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (2. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung IV befasst sich in ihrer Sitzung am 9. Dezember 202läufig mit der Bestellung einer Kulturbeauftragten oder eines Kulturbeauftragten sowie der Benennung von Mitgliedern für die Programmkonferenz im Stadtbezirk IV. Die Ernennung der Kulturbeauftragten bzw. des Kulturbeauftragten erfolgt in der Regel im Rahmen der Konstituierung der Bezirksvertretung.

Zudem ist vorgesehen, Mitglieder aus dem Kreis der Bezirksvertretung für die Programmkonferenz zu bestimmen. Diese Konferenz setzt sich aus verschiedenen Akteuren zusammen, darunter Kulturträger, die sich zur Kooperation bereit erklärt haben, Vertreter des Kulturbüros sowie Angehörige städtischer Fachbereiche und Institute, die zur Kulturarbeit im Bezirk beitragen. Die Funktion der Gesprächsleitung und Koordination wird dabei durch die Kulturbeauftragten bzw. den Kulturbeauftragten wahrgenommen. Ziel der Programmkonferenz ist es, Beiträge der beteiligten Kulturträger zu beraten, diese miteinander abzustimmen und das kulturelle Programm für den Stadtbezirk IV zusammenzustellen.

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