Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Einführung und Verpflichtung eines RatsmitgliedesZur Vorlage · 1734/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage mit der Nummer 1734/2025/OB regelt die formelle Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitglieds des Rates der Stadt Essen. Da das betreffende Mitglied an der konstituierenden Sitzung des Rates am 4. November 2025 nicht teilnehmen konnte, ist die Durchführung der Amtseinführung für die zweite Sitzung des Rates vorgesehen.
Die Verpflichtung erfolgt durch den Oberbürgermeister auf Grundlage von § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Mit diesem Vorgang wird die offizielle Aufnahme des Ratsmitglieds in das Gremium vollzogen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Verwaltungsakt keine zusätzlichen Kosten oder Folgekosten entstehen. Ebenso sind keine Auswirkungen auf den Klimaschutz zu verzeichnen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.Aktuelle Stunde
- 3.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 4.Mitteilungen der Verwaltung
- 5.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht II/2025 zum Prognosestichtag 30. September 2025Zur Vorlage · 0002/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat mit der Vorlage 0002/2025/2 den Finanzcontrolling-Bericht II/2025 vorgelegt. Dieser Bericht enthält eine Prognose über die Haushaltsentwicklung der Stadt für das Jahr 2025. Die in dem Dokument enthaltenen Daten und Einschätzungen basieren auf dem Buchungsstand sowie den vorliegenden Erkenntnissen zum Stichtag 30. September 2025.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Rat der Stadt Essen als auch der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Stadtkämmerei ist für die Vorlage federführend. Der Fokus des Berichts liegt auf der Darstellung der voraussichtlichen finanziellen Entwicklung im laufenden Haushaltsjahr, wobei die Informationen den Stand der Buchungen zum Ende des dritten Quartals 2025 widerspiegeln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die BezirksvertretungenZur Vorlage · 1744/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Hintergrund der Vorlage 1744/2025/OB sind gesetzliche Novellierungen der Gemeindeordnung, die eine Anpassung der bestehenden Regelungen erforderlich machen. Da der umfassende Anpassungsprozess voraussichtlich nicht bis zur Sitzung am 19. November 2025 abgeschlossen sein wird, sollen bereits bestimmte Beschlüsse in die Geschäftsordnung aufgenommen werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Neuregelung der Redezeit im Rat gemäß § 13 Absatz 3. Diese sieht eine Staffelung der Redezeit nach Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern vor. Zudem wird mit § 19a eine Regelung eingeführt, die die maximale Dauer von Ratssitzungen grundsätzlich auf 22:00 Uhr begrenzt.
Da diese Vorgaben nicht unmittelbar auf die Ausschüsse und Bezirksvertretungen übertragbar sind, werden in den Paragrafen 24 und 31 entsprechende Ausnahmen aufgenommen. Den Gremien wird damit die Möglichkeit eingeräumt, bei konkreter Erforderlichkeit eigene Beschlüsse zur Regelung der Redezeit zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Wahlen zu den Ausschüssen des Rates der StadtZur Vorlage · 1735/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird in seiner Sitzung am 19. November 2025 über die Besetzung der städtischen Ausschüsse entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht vor, die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse durch Annahme einheitlicher Wahlvorschläge oder nach dem Prinzip der Verhältniswahl zu wählen.
Im Rahmen dieser Beschlussfassung sollen für den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe auf Vorschlag des Essener Sportbundes (ESPO) drei sachkundige Einwohner sowie zwei Stellvertreter bestellt werden. Darüber hinaus umfasst das Vorhaben die Bestellung von beratenden Mitgliedern durch die Fraktionen sowie die Einbindung fraktionsloser Ratsmitglieder in beratender Funktion in die jeweiligen Ausschüsse.
Für den Ausschuss für Schule und Bildung ist zudem die Berufung von Geistlichen der katholischen und evangelischen Kirche als Mitglieder mit beratender Stimme vorgesehen. Der Rat nimmt ferner die Bestimmung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse durch die Fraktionen zur Kenntnis. Von dieser Regelung sind jedoch der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ausgenommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.1Wahl der Mitglieder des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 1749/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 19. November 2025 über die Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses. Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Wahl von insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern vor. Davon werden neun Personen auf Vorschlag der Fraktionen sowie sechs Personen auf Vorschlag des Arbeitskreises Jugend Essen (AKJ) und der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Essen (AG Wohlfahrt) bestimmt. Bei der Besetzung soll ein paritätisches Geschlechterverhältnis angestrebt werden.
Zusätzlich zur Wahl der stimmberechtigten Mitglieder umfasst die Vorlage die Benennung beratender Mitglieder. Hierzu gehören Vertreter der Jugend- und Wohlfahrtsverbände sowie ein Mitglied des Stadtverbandes Essener Jugendverbände. Der Rat nimmt zudem die Bestellung weiterer beratender Mitglieder zur Kenntnis, die durch verschiedene Institutionen vorgenommen werden. Dazu zählen unter anderem Vertreter der Agentur für Arbeit, der Polizei, der Kirchen sowie der Bezirksregierung. Die Wahl der Mitglieder kann entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.2Wahlen zu den Ausschüssen hier: Änderung der SitzstärkeZur Vorlage · 1816/2025/CDU/SPD/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 1816/2025 einen Antrag zur Änderung der Sitzstärke in den Ausschüssen des Rates gestellt. Der Antrag sieht vor, die Anzahl der Ausschussmitglieder für die Punkte 1 bis 12 des Ratsbeschlusses 1724/2025 von jeweils 19 auf jeweils 20 Mitglieder zu erhöhen, wobei die Mitzählung des Oberbürgermeisters unberücksichtigt bleibt.
Hintergrund der Maßnahme ist eine notwendige Anpassung des Berechnungsverfahrens nach Hare/Niemeyer. Da sich die Einzelvertreter der Parteien Volt und Die PARTEI zu einer Gruppe zusammengeschlossen haben, hat sich die Sitzverteilung im Rat verändert. Diese Information war zum Zeitpunkt des ursprünglichen Ratsbeschlusses am 4. November nicht bekannt. Ziel des Antrags ist die Korrektur der Sitzverteilung sowie die Wiederherstellung der Spiegelbildlichkeit in den Ausschüssen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.3Festlegung der Anzahl sachkundiger Bürger:innen anstelle von Ratsmitgliedern bei Ratsgruppen hier: Erhöhung von 5 auf 10 sachkundige Bürger:innenZur Vorlage · 1855/2025/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die PARTEI hat mit dem Antrag 1855/2025/VOLT-PARTEI eine Änderung der Anzahl sachkundiger Bürger:innen für Ratsgruppen im Rat der Stadt Essen beantragt. In dem von Matthias Stadtmann und Mandy Hindenburg unterzeichneten Dokument wird vorgeschlagen, die Zahl der benennbaren sachkundigen Bürger:innen von bisher fünf auf zehn zu erhöhen.
Die Begründung des Antrags sieht vor, durch diese Aufstockung die Arbeitsbelastung der ehrenamtlichen Ratsmitglieder zu reduzieren und die Handlungsfähigkeit der Ratsgruppen in den Ausschüssen zu gewährleisten. Die Antragsteller führen an, dass die aktuelle Begrenzung nicht ausreiche, um die Vielzahl kommunaler Themenbereiche wie Stadtentwicklung, Soziales oder Klimaschutz fachlich abzudecken. Zudem wird auf eine Regelungslücke in der Gemeindeordnung NRW verwiesen, wonach Ratsgruppen für Gruppensitzungen und Ausschussvorbereitungen kein Sitzungsgeld erhalten.
Eine Erhöhung der Anzahl soll laut Antrag die fachliche Qualität der politischen Arbeit sowie die demokratische Repräsentation kleinerer politischer Kräfte stärken und die politische Teilhabe fördern. Eine finanzielle Mehrbelastung für den Haushalt der Stadt Essen wird durch die Änderung nicht erwartet. Der Antrag steht zur Entscheidung in der Ratssitzung am 19. November 2025 auf der Tagesordnung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7 a.Wahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 8.Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der EMG - Essen Marketing GmbHZur Vorlage · 1671/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Essen Marketing GmbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft setzt sich das Gremium aus insgesamt zwölf Mitgliedern zusammen. Davon werden sechs Mitglieder durch den Rat der Stadt entsandt, wobei eines dieser Mitglieder der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person der Stadtverwaltung sein muss. Die weiteren sechs Mitglieder werden vom Essen Marketing Service e.V. entsandt.
Die bisherige Zusammensetzung des Aufsichtsrats umfasst Vertreter verschiedener Fraktionen sowie eine Vertretung aus dem Bereich Tierschutz und den Oberbürgermeister. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die neuen Mitglieder entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu bestimmen. Bei der Aufstellung von Listen ist zudem die Vorgabe des Landesgleichstellungsgesetzes zu berücksichtigen, wonach der Anteil von Frauen mindestens 40 Prozent betragen soll. Die amtierenden Mitglieder führen ihre Geschäfte bis zur Bildung des neuen Aufsichtsrats weiter.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Entsorgungsbetriebe Essen GmbHZur Vorlage · 1672/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) für die kommende Wahlperiode. Die Neubesetzung soll zum 2. Januar 2026 erfolgen, um eine zeitliche Deckungsgleichheit zwischen der Ratswahlperiode 2025 bis 2030 und der Amtsdauer des Aufsichtsrates sicherzustellen.
Der Aufsichtsrat der EBE besteht gemäß Gesellschaftsvertrag aus 18 Mitgliedern. Davon werden sechs Mitglieder vom Rat der Stadt Essen entsandt. Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen, entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Ein Mitglied dieser Gruppe muss Vertreter der Arbeitnehmerschaft oder einer in der Gesellschaft vertretenen Gewerkschaft sein. Die Gewerkschaft ver.di hat vorgeschlagen, einen ihrer Vertreter erneut zu benennen.
Zudem wird die Entsendung eines geborenen Mitglieds durch den Oberbürgermeister zur Kenntnis genommen. Hierbei handelt es sich um die Fachbereichsleiterin der Stadtkämmerei. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Amtszeit der Mitglieder endet mit dem Ende der Ratswahlperiode bzw. spätestens mit der Entlastung der Gesellschafterversammlung nach Ablauf des vierten Geschäftsjahres.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbHZur Vorlage · 1673/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 19. November 2025 über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG). Die Neubesetzung ist für den Zeitraum vom 2. Januar 2026 bis zum Ende der Wahlperiode 2025 bis 2030 vorgesehen. Durch diesen Termin soll sichergestellt werden, dass die Amtsdauer des Aufsichtsrates mit der Wahlperiode des Rates deckungsgleich ist.
Gemäß den Satzungsbestimmungen der EABG besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, von denen sechs durch die Stadt Essen entsandt werden. Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen, entweder durch einen einheitlichen Wahlvorschlag oder nach dem Prinzip der Verhältniswahl. Zudem wird auf Vorschlag des Oberbürgermeisters Stadtdirektor Peter Renzel als Vertreter der Stadt benannt.
Die aktuelle Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat setzt sich aus Horst Hindrichs, Dirk Kalweit, Julia Jankovic, Hans-Jürgen Zierus und Hiltrud Schmutzler-Jäger sowie Peter Renzel zusammen. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter durch den Rat bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbHZur Vorlage · 1674/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Laut Gesellschaftsvertrag besteht das Gremium aus zwölf Personen, wobei sechs Mitglieder durch die Arbeitnehmerschaft gewählt werden. Die restlichen Plätze werden vom Rat der Stadt besetzt, wobei eine Vertretung durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Person der Verwaltung erfolgt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Besetzung entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages der Fraktionen und Gruppen oder mittels Listenwahl nach dem Prinzip der Verhältniswahl zustande kommt. Ergänzend schlägt der Oberbürgermeister die Entsendung des Stadtkämmerers vor. Die bisherigen Vertretungen aus den Fraktionen CDU, SPD und Grüne sowie die personelle Besetzung durch die Verwaltung werden im Zuge dieser Neubesetzung abgelöst.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Dabei ist gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz bei der Aufstellung von Listen ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent einzuhalten. Die vom Rat bestellten Mitglieder sind dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt Essen in den Organen zu vertreten und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.1Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der EVV mbH hier: Entsendung von zusätzlichen beratenden AufsichtsratsmitgliedernZur Vorlage · 1853/2025/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1853/2025/EBB-FDP einen Antrag eingebracht, die personelle Besetzung des Aufsichtsrats der EVV mbH zu ergänzen. Der von den Ratsmitgliedern Schöneweiß und Hemsteeg unterzeichnete Vorschlag sieht vor, dass jede Fraktion im Rat, welche derzeit nicht im Aufsichtsrat der EVV mbH vertreten ist, ein zusätzliches, beratendes Mitglied entsenden kann.
Zudem wird beantragt, die Vertreterinnen und Vertreter des Rates in der Gesellschafterversammlung bzw. in der Hauptversammlung der Beteiligungsgesellschaften zu ermächtigen, einen entsprechenden Beschluss zur Umsetzung dieser Regelung zu fassen. Damit soll den Fraktionen ohne aktuelle Vertretung im Aufsichtsrat eine beratende Funktion innerhalb des Gremiums ermöglicht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der EWG - Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbHZur Vorlage · 1675/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der EWG – Essertner Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen fünf stimmberechtigte Mitglieder wählt. Dies kann entweder durch die einmütige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen. Zudem können Ratsfraktionen, die nicht im Aufsichtsrat vertreten sind, jeweils ein stimmrechtsloses Mitglied benennen.
Der Aufsichtsrat der EWG setzt sich aus insgesamt 14 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, wobei die Stadt Essen und die Interessengemeinschaft Essener Wirtschaft e.V. jeweils sieben Mitglieder stellen. Bestimmte Funktionen sind als geborene Mitglieder im Aufsichtsrat fest verankert; dazu gehören der Oberbürgermeister sowie der Geschäftsbereichsvorstand für den Bereich Stadtplanung. Seitens der Interessengemeinschaft Essener Wirtschaft e.V. ist die Hauptgeschäftsführung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen als festes Mitglied vorgesehen.
Die Bestellung der Vertretungen erfolgt gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die entsandten Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der Stadt Essen zu vertreten und sich an die Beschlüsse des Rates zu halten. Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen ist zudem die Einhaltung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes zu berücksichtigen, wonach ein Anteil von Frauen von mindestens 40 Prozent vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Flughafen Essen/Mülheim GmbHZur Vorlage · 1676/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 19. November 2025 über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Flughafen Essen/Mülheim GmbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus acht Mitgliedern, wobei die Gesellschaert jeweils vier Personen entsenden. Seitens der Städte wird jeweils ein Mitglied durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person gestellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat drei Mitglieder auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen bestimmt. Dies kann entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder mittels Listenwahl nach dem Prinzip der Verhältniswahl erfolgen. Ein weiteres Mitglied soll auf Vorschlag des Oberbürgermeisters besetzt werden, wobei hierfür eine Beigeordnete vorgesehen ist.
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ablauf der jeweiligen Ratsperiode. Die derzeitige Vertretung der Stadt Essen im Aufsichtsrat setzt sich aus Mitgliedern der CDU, der SPD und der Grünen sowie dem Oberbürgermeister zusammen. Bei der Aufstellung von Listen für die Besetzung von Wahlgremien ist zudem ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent zu berücksichtigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbHZur Vorlage · 1677/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft setzt sich das Aufsichtsgremium aus zwölf Mitgliedern zusammen, wobei die Vertreter der kommunalen Gesellschafter durch den Rat bestimmt werden. Ein Mitglied wird dabei durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person der städtischen Verwaltung besetzt.
Die bisherige Besetzung des Aufsichtsrats umfasst Vertreter der CDU, SPD und der Grünen sowie einen Beigeordneten. Die Amtszeit der neuen Mitglieder endet mit dem Ende der aktuellen Wahlperiode des Rates. Das Verfahren zur Auswahl der Vertretungen folgt den Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Dabei kann die Entscheidung entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags oder durch eine Listenwahl nach dem Prinzip der Verhältniswahl erfolgen. Bei der Aufstellung von Kandidaturen ist zudem gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent anzustreben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbHZur Vorlage · 1678/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH besteht das Aufsichtsratsgremium aus zwanzig Mitgliedern. Die Sitzverteilung orientiert sich dabei an den Anteilsverhältnissen der Gesellschafter, zu denen der Regionalverband Ruhr (RVR), die Städte Bochum, Witten, Gelsenkirchen, Essen, Oberhausen, Bottrop und Duisburg sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis gehören.
Die Entsendung der kommunalen Aufsichtsratsmitglieder erfolgt durch die jeweiligen Räte oder Kreistage. Die Amtszeit der Vertreter endet mit dem Ende der Wahlperiode des entsendenden Organs, wobei eine wiederholte Entsendung zulässig ist. Derzeit wird der Aufsichtsrat durch ein Mitglied aus dem Rat der Stadt Essen vertreten. Das Verfahren zur Auswahl der Vertretung richtet sich nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Für die Wahl einer einzelnen Vertretung ist ein einfacher Mehrheitsbeschluss des Rates ausreichend.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Entsendung der Mitglieder in den Beirat für die Betriebsstätte Revierpark Nienhausen der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbHZur Vorlage · 1679/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet am 19. November 2025 über die Entsendung von Mitgliedern in den Beirat für die Betriebsstätte Revierpark Nienhausen der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH. Die Neubesetzung betrifft die Wahlperiode von 2025 bis 2030. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH kann die Gesellschafterversammlung Beiräte für einzelne Betriebsstätten bilden, um die Geschäftsführung in projektbezogenen und strategischen Fragen zu beraten. Die Benennung dieser Mitglieder erfolgt durch die zuständigen Räte der beteiligten Städte.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Vertretungen entweder auf Basis eines einheitlichen Wahlvorschlags der Fraktionen oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl bestimmt. Zusätzlich wird auf Vorschlag des Oberbürgermeisters eine Beigeordnete in den Beirat entsandt. Derzeit setzt sich die Vertretung der Stadt Essen aus zwei Ratsmitgliedern verschiedener Fraktionen sowie einer Beigeordneten zusammen. Da der Gesellschaftsvertrag keine spezifische Regelung zur Amtszeit der Vertreter enthält, soll die Regelung für Aufsichtsratsmitglieder analog angewendet werden. Dies bedeutet, dass der bisherige Beirat seine Aufgaben bis zur Bildung des neuen Gremiums weiterführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbHZur Vorlage · 1680/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft stehen der Stadt Essen vier Sitze im Aufsichtsrat zu, wobei ein Sitz durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene städtische Bedienstete besetzt wird.
Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen entweder durch die einstmütige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder mittels Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die vom Rat bestellten Vertreter sind verpflichtet, die Interessen der Stadt Essen zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden. Derzeit setzt sich die Vertretung aus Mitgliedern der CDU, der SPD und der Grünen sowie dem Oberbürgermeister zusammen. Bei der Aufstellung von Listen für die Kandidaturen ist zudem ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz einzuhalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der GSE gGmbHZur Vorlage · 1681/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der GSE gGmbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag besteht das Gremium aus insgesamt zwölf stimmberechtigten Mitgliedern, wovon sechs durch den Rat der Stadt entsandt werden. Diese Besetzung umfasst den Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person sowie die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Zudem werden zwei Arbeitnehmervertreter aus einer von der Belegschaft der GSE gGmbH erstellten Vorschlagsliste gewählt. Die übrigen vier Mitglieder werden durch die beteiligten Vereine und Verbände entsandt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Entsendung des Stadtdirektors sowie der Leitung des zuständigen Ausschusses vor. Darüber hinaus soll der Rat zwei Personen aus der von den Beschäftigten vorgelegten Liste als Arbeitnehmervertreter bestimmen. Die Grundlage für diese Auswahl ist eine Vorschlagsliste, die nach einer Wahl im September 2025 erstellt wurde. Die Amtszeit der Mitglieder endet mit dem Ende der aktuellen Wahlperiode des Rates. Bestehende Vertreter führen ihre Geschäfte bis zur Bildung des neuen Aufsichtsrats weiter.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Jugendhilfe Essen gGmbHZur Vorlage · 1683/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Jugendhilfe Essen gGmbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Laut dem vorliegenden Beschlussvorschlag setzt sich der Aufsichtsrat aus zehn stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Davon sind bestimmte Positionen als geborene Mitglieder festgeschrieben, was die Vorsitzende und den stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses sowie ein durch den Oberbürgermeister ernanntes Mitglied umfasst.
Die weiteren sieben stimmberechtigten Mitglieder werden vom Rat der Stadt entsandt. Die Wahl erfolgt entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren. Zusätzlich kann jede Ratsfraktion, die nicht bereits im Aufsichtsrat vertreten ist, jeweils ein stimmrechtsloses Mitglied benennen. Die Amtszeit der Mitglieder endet mit dem Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Rates.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertretungen bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Kandidatenausstellung wird zudem auf das Landesgleichstellungsgesetz verwiesen, welches einen Anteil von mindestens 40 Prozent an Frauen bei der Aufstellung von Listen vorsieht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Messe Essen GmbHZur Vorlage · 1684/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Messe Essen GmbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Laut Gesellschaftsvertrag besteht das Gremium aus vierzehn stimmberechtigten und bis zu vier stimmrechtslosen Mitgliedern. Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Rat auf Vorschlag der Fraktionen oder mittels Verhältniswahl bestimmt. Ein Sitz wird durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Person besetzt, während ein weiteres Mitglied aus dem Kreis der übrigen Minderheitsgesellschafter entsandt wird. Für die Vertretung aus diesem Kreis wurde die Hauptgeschäftsführerin der IHK Ruhr vorgeschlagen.
Zudem können bis zu vier stimmrechtslose Mitglieder durch Fraktionen benannt werden, die nicht im Aufsichtsrat vertreten sind. Die Vertretungen der Stadt in solchen Organen sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden und haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Bei der Erstellung von Listen für die Kandidaturen ist ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz einzuhalten. Der bisherige Aufsichtsrat führt seine Geschäfte bis zur Bildung des neuen Gremiums weiter.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der RGE Servicegesellschaft Essen mbHZur Vorlage · 1685/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entsendet für die kommende Wahlperiode ab dem 2. Januar 2026 Mitglieder in den Aufsichtsrat der RGE Servicegesellschaft Essen mbH. Die Neubesetzung soll sicherstellen, dass die Amtszeit des Aufsichtsrates mit der Legislaturperiode des Rates von 2025 bis 2030 deckungsgleich ist.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft umfasst insgesamt 15 Mitglieder. Während fünf Positionen durch die Arbeitnehmerschaft gemäß dem Drittelbeteiligungsgesetz besetzt werden, werden zehn weitere Mitglieder vom Rat entsandt. Die Vorlage sieht vor, dass acht Mitglieder auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen sowie die Beigeordnete und der Vorsitzende des Personalrates der Stadt Essen in den Aufsichtsrat berufen werden. Die Benennung der Beigeordneten und des Personalratsvorsitzenden erfolgt dabei auf Vorschlag des Oberbürgermeisters.
Die Wahl der acht weiteren Mitglieder kann durch einen einheitlichen Wahlvorschlag oder nach dem Verfahren der Verhältniswahl erfolgen. Die entsandten Vertreter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt Essen zu wahren und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein. Bei der Aufstellung von Listen ist zudem die Einhaltung einer Frauenquote von mindestens 40 Prozent gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbHZur Vorlage · 1686/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von Vertretern in den Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, neben dem Geschäftsführer der EWG – Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH auch einen vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Beigeordneten zu entsenden.
Der Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbH setzt sich aus insgesamt zwölf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Die Städte Bochum, Dortmund, Duisburg und Essen entsenden jeweils zwei Mitglieder, während die Städte Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr jeweils ein Mitglied stellen. Zudem wird die Business Metropole Ruhr GmbH durch zwei Mitglieder des Regionalverbandes Ruhr (RVR) vertreten. Gemäß den Satzungsbestimmungen muss bei einer Entsendung von mehr als einem Mitglied durch eine Gemeinde mindestens ein Vertreter der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters bzw. eine von ihnen vorgeschlagene Person sein.
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Praxis fortzuführen und den Geschäftsführer der EWG zu entsenden, um eine fachlich ausgewogene Besetzung des Aufsichtsrates zu gewährleisten. Die derzeitigen Vertreter der Stadt Essen im Aufsichtsrat sind der Geschäftsführer der EWG sowie ein Beigeordneter.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Ruhrbahn GmbHZur Vorlage · 1687/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet im Rahmen der Sitzung am 19. November 2025 über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Ruhrbahn GmbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Ruhrbahn GmbH setzt sich das Aufsichtsratsgremium aus insgesamt 20 Mitgliedern zusammen. Davon werden zehn Mitglieder durch Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften bestimmt. Von den zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner werden drei durch die Gesellschafterin Ruhrbahn Mülheim entsandt, während die restlichen sieben durch die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) und die Stadt Essen besetzt werden. Der Rat nimmt hierbei sein Entsendungsrecht für diese sieben Mitglieder wahr.
Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Besetzung entweder durch die einmütige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages der Fraktionen oder durch eine Listenwahl nach dem Verfahren Hare/Niemeyer erfolgt. Zusätzlich wird auf Vorschlag des Oberbürgermeisters der Stadtkämmerer in das Gremium entsandt. Die Bestellung der Vertreter erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Dabei ist zudem die Einhaltung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes zu berücksichtigen, wonach der Anteil von Frauen bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen mindestens 40 Prozent betragen soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.1Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Ruhrbahn GmbH hier: Entsendung von zusätzlichen beratenden AufsichtsratsmitgliedernZur Vorlage · 1854/2025/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Veränderung der personellen Zusammensetzung im Aufsichtsrat der Ruhrbahn GmbH eingebracht. Der vorliegende Antrag mit der Nummer 1854/2025/EBB-FDP sieht vor, dass jede Fraktion, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten ist, die Möglichkeit erhält, ein zusätzliches Mitglied in beratender Funktion zu entsenden.
Zudem wird beantragt, die Vertreter des Rates in der Gesellschafterversammlung sowie in der Hauptversammlung der Beteiligungsgesellschaften dazu zu ermächtigen, einen entsprechenden Beschluss zur Umsetzung dieser Regelung zu fassen. Damit soll die Einbindung nicht im Aufsichtsrat vertretener Fraktionen durch die Entsendung beratender Mitglieder ermöglicht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 24.Entsendung der Mitglieder in den politischen Beirat der ruhrfibre Essen Netz GmbH & Co. KGZur Vorlage · 1688/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von Mitgliedern in den politischen Beirat der ruhrfibre Essen Netz GmbH & Co. KG für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Das Unternehmen baut in Kooperation mit der Stadt ein Glasfasernetz zur Erweiterung der digitalen Infrastruktur aus. Der im Herbst 2024 konstituierte Beirat fungiert als Informations- und Austauschgremium, wobei der Schwerpunkt auf der Beratung zur Entwicklung des Netzes sowie zu Marktthemen liegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass jede Ratsfraktion ein Mitglied und eine stellvertretende Person entsendet. Die Besetzung soll entweder durch die einstmimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder durch eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen. Die Vertreter sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden und haben die Interessen der Stadt Essen zu vertreten.
Derzeit besteht der Beirat aus Vertretern der CDU, SPD, GRÜNE, AfD, Linke, FDP sowie EBB-FW. Bei der Aufstellung von Listen für die neue Wahlperiode ist gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorzusehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Neubildung des Verwaltungsrates der Sparkasse EssenZur Vorlage · 1689/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Ende der kommunalen Wahlperiode am 31. Oktober 2025 endet auch die Amtszeit des Verwaltungsrates der Sparkasse Essen. Zur Neubesetzung des Gremiums liegt dem Rat der Stadt Essen ein Beschlussvorschlag vor.
Dieser sieht vor, den Oberbürgermeister zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates zu wählen. Darüber hinaus sollen neun sachkundige Mitglieder sowie deren Stellvertretungen auf Grundlage von Vorschlägen der Fraktionen und Gruppen bestimmt werden. Sollte kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommen, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Im selben Wahlgang sollen zudem fünf Dienstkräfte der Sparkasse Essen und deren Stellvertretungen gewählt werden, die auf einem Vorschlag der Personalversammlung basieren.
Zusätzlich soll der Rat die erste und zweite Stellvertretung des Vorsitzenden wählen. Die Besetzung des Verwaltungsrates unterliegt den Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen sowie dem Landesgleichstellungsgesetz, welches bei der Aufstellung von Listen einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorsieht. Bis zum Zusammentreten des neu gewählten Verwaltungsrates wird die Tätigkeit der bisherigen Mitglieder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen fortgesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Benennung der Mitglieder für die Wahl in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Essen AGZur Vorlage · 1690/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Mitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Essen AG benennen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen fünf Mitglieder wählt, entweder durch die einstige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder mittels Listenwahl nach dem Verfahren Hare/Niemeyer. Zudem wird ein weiteres Mitglied auf Vorschlag des Oberbürgermeisters benannt, wobei hierfür eine Beigeordnete vorgesehen ist.
Die Benennung gilt für den Zeitraum ab dem 2. Januar 2026 bis zum Ende der laufenden Wahlperiode des Rates (2025 bis 2030). Die zeitliche Festlegung des Amtsbeginns auf Januar 2026 erfolgt, um die Amtsdauer des Aufsichtsrates mit der Wahlperiode des Rates der Stadt Essen deckungsgleich zu gestalten. Gemäß den Satzungen der Stadtwerke Essen AG werden fünf Mitglieder in Abstimmung mit der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) durch den Rat benannt. Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen ist zudem die Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes zu berücksichtigen, welches einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorsieht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Suchthilfe direkt Essen gGmbHZur Vorlage · 1691/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Suchthilfe direkt Essen gGmbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Laut Gesellschaftsvertrag besteht der Aufsichtsrat aus acht stimmberechtigten Mitgliedern, von denen sieben durch den Rat der Stadt Essen besetzt werden. Ein Mitglied wird dabei durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person gestellt. Das achte stimmberechtigte Mitglied wird von den übrigen Gesellschaftern entsandt.
Zusätzlich können stimmrechtslose Mitglieder in den Aufsichtsrat berufen werden. Jede Ratsfraktion, die nicht bereits durch ein stimmberechtigtes Mitglied vertreten ist, kann jeweils ein stimmrechtsloses Mitglied benennen. Auch die übrigen Gesellschafter haben das Recht, ein gemeinsames stimmrechtsloses Mitglied zu entsenden. Die Amtszeit der vom Rat entsandten Mitglieder endet mit dem Ende der Wahlperiode 2025 bis 2030. Das Wahlverfahren sieht vor, dass die Besetzung entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags oder mittels einer Verhältniswahl nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Entsendung der Mitglieder in die Pflegschaft der Alfred-Krupp-und-Friedrich-Alfred-Krupp-StiftungZur Vorlage · 1692/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 19. November 2025 über die Entsendung von Mitgliedern in die Pflegschaft der Alfred-Krupp-und-Friedrich-Alfred-Krupp-Stiftung für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Die Besetzung dieser Pflegschaft erfolgt gemäß der Satzung durch insgesamt fünf Mitglieder. Diese Zusammensetzung umfasst den Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Vertretung, zwei durch die Alfried-Krupp-von-Bohlen-und-Halbach-Stiftung ernannte Personen sowie zwei vom Rat der Stadt zu berufende Mitglieder, wobei jeweils ein evangelisches und ein katholisches Mitglied zu berücksichtigen sind.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter durch den Rat ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren zur Wahl der Vertretungen richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung, wobei bei mehreren Vertretungen entweder ein einheitlicher Wahlvorschlag oder eine Listenwahl nach dem Verhältniswahlverfahren angewandt wird. Zudem ist bei der Aufstellung von Kandidaturen das Landesgleichstellungsgesetz zu beachten, welches einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorsieht. Die derzeitige Besetzung der Pflegschaft umfasst den Oberbürgermeister sowie zwei Mitglieder aus den Fraktionen der CDU und der SPD.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Entsendung eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Bergisch-Rheinischen WasserverbandesZur Vorlage · 1693/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung eines Mitglieds in die Verbandsversammlung des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters soll der stellvertretende Leiter des Umweltamtes als Delegierter der Stadt Essen in das Gremium entsandt werden.
Die Beteiligung der Stadt Essen am Bergisch-Rheinischen Wasserverband ergibt sich aus dem Einzugsgebiet des Rinderbaches im Bereich Kettwig sowie aus Teilen der Gemarkungen Kettwig und Oefte, die infolge der Rechtsnachfolge der ehemaligen Stadt Kettwig zum Verbandsgebiet gehören. Die Stadt Essen ist in der Mitgliedergruppe 1 mit einem stimmberechtigten Sitz vertreten.
Da die Satzung des Wasserverbandes sowie das Wasserverbandsgesetz keine spezifische Amtsdauer für die Mitglieder der Verbandsversammlung vorsehen, kann die Entsendung ohne zeitliche Begrenzung erfolgen. Der Rat hat bereits in den Jahren 2020 entsprechende Beschlüsse zur Entsendung eines Delegierten gefasst. Das Wahlverfahren für die Vertretung der Gemeinde in Organen juristischer Personen richtet sich nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach für die Wahl einer einzelnen Vertretung ein einfacher Mehrheitsbeschluss ausreicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Entsendung der Mitglieder in die Genossenschaftsversammlung der EmschergenossenschaftZur Vorlage · 1694/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entsendet für die Amtszeit 2026 bis 2031 Mitglieder in die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft. Aufgrund einer Änderung der Beitragseinheiten erhöht sich die Anzahl der von der Stadt direkt entsendbaren Delegierten von bisher 16 auf nun 18 Personen. Die Benennung dieser direkten Delegierten muss bis zum 30. November 2025 erfolgen.
Die Besetzung der Vertretung erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen, entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Ergänzend werden Vertreter aus der Verwaltung vorgeschlagen. Die Verwaltung empfiehlt für den Bereich der städtischen Bediensteten die Entsendung von acht Personen, wobei die Wiederbenennung bisheriger Mitglieder sowie zwei Neubenennungen vorgesehen sind. Zu den vorgeschlagenen Vertretern aus dem Verwaltungsbereich gehören unter anderem der Stadtkämmerer, eine Beigeordnete sowie Leitungskräfte aus den Bereichen Entsorgungswirtschaft, Umweltamt und Stadtplanung.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Delegierten beinhalten, dass diese Mitglieder der Emschergenossenschaft oder deren Angehörige sein müssen. Zudem ist festgelegt, dass die Anzahl der Vertreter aus der Verwaltung nicht die Anzahl der Mitglieder in der Vertretung der Gebietskörperschaft überschreiten darf. Der Rat ist gemäß der Gemeindeordnung dazu verpflichtet, Personen zu bestellen, welche die Interessen der Stadt in den Organen der Emschergenossenschaft vertreten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 31.Entsendung der beratenden Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Essen für den Aufsichtsrat der FVE-Fleischversorgung Essen eGZur Vorlage · 1695/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von beratenden Vertretern in den Aufsichtsrat der FVE-Fleischversorgung Essen eG für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Gemäß der Satzung der Genossenschaft werden durch den Rat drei Vertreter bestimmt, die zu allen Sitzungen des Aufsichtsrats sowie zu gemeinsamen Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat oder zur Generalversammlung eingeladen werden. Diese Mitglieder verfügen über ein Informationsrecht und eine beratende Funktion.
Die Bestellung erfolgt nach Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Vertretung der Gemeinde in Organen juristischer Personen durch den Rat zu erfolgen hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, zwei Vertreter durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags oder nach dem Prinzip der Verhältniswahl zu bestimmen. Eine weitere Vertretung wird auf Vorschlag des Oberbürgermeisters benannt; hierfür ist die Leitung des Umweltamtes vorgesehen. Die derzeitigen Vertreter im Aufsichtsrat gehören den Fraktionen der CDU und der SPD an.
Bei der Aufstellung von Listen oder Kandidaturen ist zudem die Einhaltung einer Frauenquote von mindestens 40 Prozent gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz zu berücksichtigen. Die bestellten Vertreter sind verpflichtet, die Interessen der Stadt Essen zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.Benennung der Mitglieder für die Berufung in die Fluglärmkommission des Flugplatzes Essen/MülheimZur Vorlage · 1696/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 19. November 2025 über die Benennung von Mitgliedern für die Fluglärmkommission des Flugplatzes Essen/Mülheim für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Die Kommission dient der Beratung der Genehmigungsbehörde sowie weiterer Stellen zu Maßnahmen des Lärmschutzes und zum Schutz gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge.
Die Vertretung der Stadt Essen in diesem Gremium umfasst zwei ordentliche und zwei stellvertretende Mitglieder. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Fraktionen und Gruppen ein Mitglied sowie eine stellvertretende Person benennen, wobei entweder ein einheitlicher Wahlvorschlag oder das Verfahren der Verhältniswahl zur Anwendung kommt. Ergänzend werden auf Vorschlag des Oberbürgermeisters eine Beigeordnete als ordentliches Mitglied und eine weitere Person als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die ernannten Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der Stadt zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein. Die Fluglärmkommission besteht insgesamt aus zwölf Mitgliedern, darunter Vertreter der betroffenen Gemeinden, der Luftfahrzeughalter sowie des Flugplatzunternehmers. Bei der Aufstellung von Kandidaturen ist zudem das Landesgleichstellungsgesetz einzuhalten, welches einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorsieht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Entsendung der Mitglieder in die Pflegschaft der Friedrich-und-Wilhelm-Funke-StiftungZur Vorlage · 1697/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll für die Wahlperiode 2025 bis 2030 Mitglieder in die Pflegschaft der Friedrich-und-Wilhelm-Funke-Stiftung entsenden. Gemäß der Satzung der Stiftung setzt sich die Pflegschaft aus dem Oberbürgermeister bzw. einer von ihm benannten Vertretung sowie vier vom Rat zu berufenden Mitgliedern zusammen, wobei mindestens zwei dieser Mitglieder nicht dem Rat angehören dürfen.
Der Oberbürgermeister hat vorgeschlagen, seinen bisherigen Vertreter für die neue Wahlperiode erneut zu bestimmen. Die Entsendung der weiteren Mitglieder soll durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen. Eine Neubesetzung ist erforderlich, um die Vertretung der Gemeinde in Organen juristischer Personen gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rechtmäßig zu legitimieren. Die bestellten Vertreter sind verpflichtet, die Interessen der Stadt Essen zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein.
Das Wahlverfahren richtet sich nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dabei ist zudem das Landesgleichstellungsgesetz zu berücksichtigen, welches bei der Aufstellung von Listen für Wahlgremien einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorsieht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Entsendung der Mitglieder in den Beirat für das Gartenbauzentrum EssenZur Vorlage · 1698/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von Mitgliedern in den Beirat für das Gartenbauzentrum Essen für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Die Grundlage für diesen Beirat ist ein Vertrag zwischen der Stadt Essen und der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zur Erhaltung der Schule für Garten-, Landschaftsbau und Friedhofsgärtnerei. Der Beirat umfasst insgesamt zehn Mitglieder, wovon drei Vertreter der Stadt angehören.
Die Benennung der städtischen Vertretungen erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen, entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder mittels Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Ein weiteres Mitglied wird auf Vorschlag des Oberbürgermeisters benannt, wobei hierfür der Fachbereichsleiter für Grün und Gruga vorgesehen ist. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung durch den Rat ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vertreter sind angewiesen, die Interessen der Stadt zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein. In der derzeitigen Besetzung des Beirats sind zudem die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie ein Mitglied der SPD vertreten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.Entsendung der beratenden Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Essen für die Gesellschafterversammlung der Großmarkt Essen GmbHZur Vorlage · 1699/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet im Rahmen seiner Sitzung am 19. November 2025 über die Benennung von beratenden Vertretern für die Gesellschafterversammlung der Großmarkt Essen GmbH. Für die kommende Wahlperiode von 2025 bis 2030 sieht der Beschlussvorschlag vor, zwei Vertreter durch einen einheitlichen Wahlvorschlag oder nach dem Verfahren der Verhältniswahl zu bestimmen. Ergänzend dazu wird auf Vorschlag des Oberbürgermeisters Sonja Eisenmann, Fachbereichsleitung des Umweltamtes, als dritte Vertretung benannt.
Die Grundlage für diese Entsendung bildet der Gesellschaftsvertrag der Großmarkt Essen GmbH, der die Einladung von drei vom Rat zu bestimmenden Personen sowie deren Informations- und Beratungsrecht vorsieht. Die rechtliche Basis für die Bestellung durch den Rat ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die ernannten Vertreter sind verpflichtet, die Interessen der Stadt Essen zu wahren und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein. In der bisherigen Besetzung nahmen Luca Ducree, Christian Kaiser sowie Sonja Eisenmann an den Versammlungen teil.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Entsendung der beratenden Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Essen für die Gesellschafterversammlung der Großmarkt Essen Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KGZur Vorlage · 1701/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Benennung von beratenden Vertretern für die Gesellschafterversammlung der Großmarkt Essen Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag des Unternehmens sind drei Vertreter des Rates zu jeder Gesellschafterversammlung einzuladen, denen ein Informationsrecht sowie eine beratende Funktion zustehen.
Die Neubesetzung der Vertretung erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch den Rat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat zwei Vertreter auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen bestimmt. Die Wahl kann entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder nach dem Prinzip der Verhältniswahl erfolgen. Ein dritter Vertreter wird auf Vorschlag des Oberbürgermeisters benannt; hierfür ist die Fachbereichsleitung des Umweltamtes vorgesehen.
Das Verfahren zur Wahl der Vertretung in Organen juristischer Personen richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Zudem soll bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen das Landesgleichstellungsgesetz berücksichtigt werden, welches einen Anteil von mindestens 40 Prozent an Frauen vorsieht. Die bestellten Vertreter sind dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt Essen zu wahren und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Entsendung der Mitglieder in die Pflegschaft der Heinrich-Spindelmann-StiftungZur Vorlage · 1610/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Entsendung von Mitgliedern in die Pflegschaft der Heinrich-Spindelmann-Stiftung für die Wahlperiode 2025 bis 2030 entscheiden. Auf Empfehlung der Bezirksvertretung V sieht der Beschlussvorschlag die Berufung von Sabine Barkhoff-Pleines, Roswitha Tschüter sowie einer weiteren Person vor.
Die Satzung der Stiftung regelt, dass die Pflegschaft aus dem Oberbürgermeister oder einer Vertretung sowie drei vom Rat zu berufenden Mitgliedern besteht. Diese müssen im Bereich der ehemaligen Bürgermeisterei Altenessen inklusive Karnap wohnhaft sein, wobei zwei der drei Mitglieder dem Lehrerstand angehören müssen. Die Neubesetzung ist erforderlich, da Vertreter der Gemeinde in Organen juristischer Personen gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch den Rat zu bestellen sind, um die Interessen der Stadt zu vertreten und an Ratsbeschlüsse gebunden zu sein.
Die aktuelle Besetzung der Pflegschaft umfasst Stefanie Kölking, Sabine Barkhoff-Pleines, Roswitha Tschüter sowie den Bezirksbürgermeister Hans-Wilhelm Zwiehoff. Das Wahlverfahren für die Vertretung richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Zudem sieht das Landesgleichstellungsgesetz vor, dass bei der Aufstellung von Kandidaturen ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent angestrebt werden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung der AfD-Fraktion
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.1Vorab-Auszug BV V
- 38.Entsendung der Mitglieder in den Beirat der Kreispolizeibehörde EssenZur Vorlage · 1702/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet am 19. November 2025 über die Entsendung von Mitgliedern in den Beirat der Kreispolizeibehörde Essen für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Auf Grundlage der Vorlage 1702/2025/OB sollen die Mitglieder auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen mittels Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer bestimmt werden.
Der Polizeibeirat fungiert gemäß dem Polizeiorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen als Bindeglied zwischen der Bevölkerung, der Selbstverwaltung und der Polizei. Er hat die Aufgabe, das Vertrauensverhältnis zwischen diesen Akteuren zu fördern sowie Anregungen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger an die Polizei heranzutragen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben setzt sich der Beirat aus insgesamt elf Mitgliedern zusammen, wobei Essen neun und Mülheim zwei Sitze erhält.
Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch die Vertretungen der beteiligten Kommunen. Neben den Ratsmitgliedern können auch weitere Bürger in den Beirat gewählt werden, sofern deren Anzahl die der Vertreter aus den kommunalen Gremien nicht überschreitet. Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen ist zudem das Landesgleichstellungsgesetz zu beachten, welches einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorsieht. Eine Mitgliedschaft für Angehörige der Polizei ist ausgeschlossen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Entsendung der Mitglieder in den Stiftungsrat der Krupp-Jubiläums-Stiftung für Kunst- und MuseumszweckeZur Vorlage · 1703/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von Mitgliedern in den Stiftungsrat der Krupp-Jubiläums-Stiftung für Kunst- und Museumszwecke für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Die Satzung des Gremiums sieht eine Zusammensetzung aus dem Oberbürgermeister oder einer von ihm benannten Vertretung, zwei Mitgliedern der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung sowie zwei durch den Rat zu berufenden Bürgerinnen und Bürgern vor.
Für die kommende Legislaturperiode schlägt der Oberbürgermeister vor, den bisherigen Beigeordneten erneut als seinen Vertreter zu benennen. Die Besetzung der beiden weiteren Plätze für die Essener Bevölkerung erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen. Der Rat kann hierfür entweder einen einheitlichen Wahlvorschlag annehmen oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl entscheiden.
Die Neuberufung der Mitglieder ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erforderlich, da die Vertreter der Stadt die Interessen der Gemeinde in dem Organ zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden sind. Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für Wahlgremien findet zudem das Landesgleichstellungsgesetz Anwendung, welches einen Anteil von mindestens 40 Prozent an Frauen vorsieht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Kurhaus im Grugapark gGmbHZur Vorlage · 1704/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet am 19. November 2025 über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Kurhaus im Grugapark gGmbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus insgesamt 13 Mitgliedern, wovon sieben durch den Rat der Stadt Essen entsandt werden. Die restlichen sechs Mitglieder werden von Institutionen wie dem Förderverein Kuren in Essen e. V., der Sparkasse Essen, den Essener Krankenkassen und dem Essener Sportbund e. V. gestellt.
Der Oberbürgermeister schlägt für das Gremium Herrn Mattis Ricken vor, den Fachbereichsleiter Grün und Gruga Essen. Die weiteren sechs Mitglieder der städtischen Vertretung werden durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages der Fraktionen oder durch eine Listenwahl nach dem Verfahren der Verhältniswahl bestimmt. Zu den derzeitigen vom Rat entsandten Mitgliedern gehören Andreas Eckenbach, Peter Valerius, Gerd Hampel, Detlef Schliffke, Elke Zeeb sowie Simone Trauten-Malek. Die Besetzung der Vertretungen erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wobei bei der Aufstellung von Listen ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent angestrebt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 41.Benennung der Mitglieder für die Bestellung in den Beirat der LVR-Klinik für Forensische Psychiatrie EssenZur Vorlage · 1706/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet am 19. November 2025 über die Benennung von Mitgliedern für den Beirat der LVR-Klinik für Forensische Psychiatrie Essen. Für die Wahlperiode 2025 bis 2030 ist vorgesehen, acht Personen durch den Rat zu bestimmen. Damit soll die bisherige Praxis fortgesetzt werden, die Anzahl der Ratsvertreter in einem ausgewogenen Verhältnis zu den weiteren im Beirat vertretenen Institutionen zu halten.
Die Beschlussfassung erfolgt entweder durch die einmütige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren. Die derzeitigen Mitglieder des Rates im Beirat sind Wilhelm Maas, Peter Valerius, Thomas Ziegler, Julia Jankovic, Detlef Schliffke, Hannah Berg, Dorothea Blümer und Harald Parussel. Bei der Aufstellung von Listen oder Kandidaturen ist zudem die Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes zu berücksichtigen, welches einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorsieht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 42.Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Margarethe Krupp-Stiftung für WohnungsfürsorgeZur Vorlage · 1707/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet am 19. November 2025 über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Margarethe Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge. Die Neubesetzung betrifft die Amtszeit vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Gemäß der Satzung der Stiftung setzt sich das Gremium aus dem Vorsitz durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Vertretung, fünf von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung ernannten Mitgliedern sowie fünf vom Rat der Stadt Essen zu wählenden Personen aus der Bürgerschaft zusammen.
Bei der Besetzung der durch den Rat zu wählenden Mitglieder ist auf die Unabhängigkeit von wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen zu achten. Die Satzung sieht vor, dass insbesondere Fachkenntnisse im Bauhandwerk, in der Wohnungswirtschaft sowie in der Stiftungsverwaltung berücksichtigt werden sollen. Der Oberbürgermeister hat vorgeschlagen, den Stadtdirektor erneut als seinen Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden. Das Wahlverfahren für die fünf Ratsmitglieder erfolgt entweder durch die einstmütige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zudem ist bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent anzustreben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 43.Entsendung der Mitglieder in das Kuratorium des Museum FolkwangZur Vorlage · 1708/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von Mitgliedern in das Kuratorium des Museum Folkwang für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen Vertreter benennt. Zu den zu entsendenden Vertretern gehört auch der Oberbürgermeister. Die Besetzung erfolgt entweder durch die einmütige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Das Kuratorium verwaltet die Rechte der Stadt Essen und des Folkwang-Museumsvereins e.V. an der Kunstsammlung des Museums, die beide Institutionen zu gleichen Teilen besitzen. Die Zusammensetzung des Gremiums umfasst insgesamt 17 Mitglieder, darunter Vertreter der Erben, Mitglieder des Rates sowie Vertreter des Vereins. Der Direktor des Museum Folkwang nimmt als beratendes Mitglied teil. Der Vorsitz im Kuratorium wechselt jährlich zwischen dem Oberbürgermeister und dem Vorsitzenden des Folkwang-Museumsvereins e.V.
Die Neubesetzung erfolgt aufgrund der Notwendigkeit einer erneuten Legitimation der städtischen Vertreter in Organen juristischer Personen gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Zudem wird auf die Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes hingewiesen, wonach der Anteil von Frauen bei der Aufstellung von Listen mindestens 40 Prozent betragen soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 44.Entsendung eines Mitgliedes in den Beirat der Musikschule Kettwig e. V.Zur Vorlage · 1709/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll für die kommende Wahlperiode von 202V bis 2030 ein Mitglied in den Beirat der Musikschule Kettwig e. V. entsenden. Die Stadt Essen ist als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Stadtgemeinde Kettwig aufgrund einer Vereinbarung aus dem Jahr 1972 Mitglied des Vereins und steht sowohl im Vorstand als auch im Beirat mit jeweils einem Sitz zur Verfügung.
Da die Satzung der Musikschule keine Regelung zur Amtszeit der Vertreter enthält, ist eine erneute Legitimierung durch den Rat notwendig. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen müssen Vertreter der Gemeinde in Organen juristischer Personen durch den Rat bestellt werden. Die so bestellten Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der Stadt Essen zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein.
Aktuell wird der Beirat durch ein Mitglied einer Fraktion vertreten. Das Wahlverfahren für die Vertretung in Organen von Personenvereinigungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, wobei für die Wahl einer einzelnen Vertretung ein einfacher Mehrheitsbeschluss ausreicht. Die Entsendung des neuen Mitglieds erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen im Rat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 45.Entsendung eines Mitgliedes in den Vorstand der Musikschule Kettwig e. V.Zur Vorlage · 1710/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung eines Mitglieds in den Vorstand der Musikschule Kettwig e. V. für die Wahlperiode 2026 bis 2028. Aufgrund der Rechtsnachfolge der Stadt Essen für die Stadtgemeinde Kettwig ist die Stadt als Mitglied des Vereins berechtigt, einen Sitz im Vorstand sowie einen Sitz im Beirat zu besetzen.
Aktuell wird der Vorstand durch ein Ratsmitglied der CDU vertreten. Da die nächste Wahl des Vorstands für Februar 2026 terminiert ist, die entsprechende Ratssitzung jedoch aufgrund einzuhaltender Einladungsfristen für eine Neubesetzung zu spät käme, wird eine vorzeitige Entscheidung vorgeschlagen. Ziel ist es, die Neubesetzung parallel zu anderen Entsendungen in Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen durchzuführen, wobei die Mandatsübernahme erst zum Beginn der Wahlperiode 2026 erfolgt. Das Verfahren zur Wahl der Vertretung folgt den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach für die Bestellung einer einzelnen Vertretung ein einfacher Mehrheitsbeschluss erforderlich ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 46.Entsendung der Mitglieder in die Pflegschaft der Stiftung Hospital zum Heiligen GeistZur Vorlage · 1711/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Mitgliedern in die Pflegschaft der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Die Satzung der Stiftung sieht vor, dass sich diese Pflegschaft aus dem Oberbürgermeister oder einer von ihm bestellten Vertretung sowie vier durch den Rat entsandten Mitgliedern zusammensetzt.
Auf Vorschlag des DRK-Kreisverbandes Essen e. V. soll ein Vorstandsmitglied des örtlichen DRK-Verbandes in das Gremium entsandt werden. Der Oberbürgermeister beabsichtigt zudem, den Stadtdirektor erneut als seinen Vertreter zu bestellen. Eine erneute Bestellung durch den Rat ist erforderlich, um die Anforderungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen an die Vertretung der Gemeinde in Organen juristischer Personen zu erfüllen.
Das Verfahren zur Wahl der Mitglieder folgt den gesetzlichen Vorgaben, wobei entweder ein einheitlicher Wahlvorschlag oder eine Listenwahl nach dem Prinzip der Verhältniswahl angewandt wird. Bei der Aufstellung von Kandidaturen ist zudem das Landesgleichstellungsgesetz zu beachten, welches einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorsieht. Die Entsendung der Ratsmitglieder unterliegt dem Vorbehalt des Widerrufs.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 47.Entsendung der Mitglieder in den Umlegungsausschuss der Stadt EssenZur Vorlage · 1712/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 19. November 2025 über die Entsendung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in den Umlegungsausschuss für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Die Bestellung des Ausschusses ist gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben.
Der Ausschuss setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, wobei für die Besetzung bestimmte fachliche Anforderungen gelten. Ein Mitglied muss die Befähigung zum Richteramt oder für eine spezifische Verwaltungslaufbahn besitzen, um den Vorsitz zu übernehmen. Zudem ist ein Mitglied mit vermessungstechnischer Qualifikation sowie ein Sachverständiger für Grundstückswerte zu bestimmen. Diese drei Fachmitglieder dürfen nicht dem Rat der Stadt angehören und nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Stadt stehen. Die zwei weiteren Mitglieder des Ausschusses müssen aus dem Rat der Stadt entsandt werden. Für jede Position sind Stellvertreter zu benennen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen.
Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen, entweder durch die einmütige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Im Rahmen der Kandidaturen wird zudem auf das Landesgleichstellungsgesetz verwiesen, wonach ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent angestrebt werden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 48.Entsendung der Mitglieder in die Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e. V.Zur Vorlage · 1713/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entsendet für die Wahlperiode 2025 bis 2030 Vertreter in die Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e. V. Die Anzahl der Delegierten berechnet sich nach der Einwohnerzahl der Stadt, woraus sich für Essen insgesamt sechs Stimmen und somit sechs Delegierte ergeben.
Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen, entweder durch die einstmimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder durch eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zusätzlich wird auf Vorschlag des Oberbürgermeisters eine Person aus dem Fachbereich Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung benannt. Die Satzung des Vereins sieht vor, dass die Ausübung des Stimmrechts durch die Delegierten einheitlich erfolgen muss. Bei einer uneinheitlichen Abstimmung werden die Stimmen der betreffenden Mitglieder als Enthaltungen gewertet.
Die Bestellung der Vertreter durch den Rat ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erforderlich, um die Interessen der Stadt in den Organen des Vereins zu vertreten. Die entsandten Mitglieder sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Bei der Aufstellung von Listen für die Kandidaturen wird zudem das Landesgleichstellungsgesetz berücksichtigt, welches einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorsieht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 49.Gemeinsamer Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Wahl der stimmberechtigten Mitglieder und persönlichen Vertreter/-innen des interkommunalen verfahrensbegleitenden Ausschusses "Gemeinsamer Flächennutzungsplan" (vbA GFNP)Zur Vorlage · 1465/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder und der persönlichen Vertreter für den interkommunalen Ausschuss „Gemeinsamer Flächennutzungsplan“ (GFNP). Das Gremium ist Teil der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr, der die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen angehören. Der Ausschuss dient als Koordinierungs- und Vermittlungsstelle für regionale Angelegenheiten, die über die kommunale Ebene hinausgehen, und begleitet das Aufstellungsverfahren des gemeinsamen Flächennutzungsplans.
Die Vorlage sieht vor, dass Essen fünf stimmberechtigte Ratsmitglieder sowie deren persönliche Vertreter wählt. Ergänzt wird der Ausschuss durch die fachlich zuständigen Beigeordneten und Dezernenten der sechs beteiligten Städte als nicht stimmberechtigte Mitglieder. Die Wahl erfolgt gemäß den Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Da sich die Struktur des Regionalplans nach dem Feststellungsbeschluss der RVR-Verbandsversammlung geändert hat, ist eine Neubesetzung des Gremiums erforderlich.
Die Geschäftsstelle des Ausschusses verbleibt bei der Stadt Essen und übernimmt Aufgaben wie die Vorbereitung der Sitzungen sowie die Schriftführung. Die erste konstituierende Sitzung des neu besetzten Gremiums soll im ersten Quartal 2026 stattfinden. Die Häufigkeit der künftigen Sitzungen sowie die Ausrichtung des Ausschusses sollen nach der Neubesetzung überprüft werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 50.Entsendung der Mitglieder in das Kuratorium der Volkshochschule EssenZur Vorlage · 1714/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von Mitgliedern in das Kuratorium der Volkshochschule Essen für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat auf Vorschlag der Fraktionen jeweils ein stimmberechtigtes Mitglied pro Ratsfraktion entsendet. Die Besetzung soll entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen. Zusätzlich wird ein weiteres Mitglied auf Vorschlag des Oberbürgermeisters zu entsenden.
Die Zusammensetzung des Kuratoriums ist in der Satzung der Volkshochschule Essen geregelt. Dem Gremium gehören neben den Vertretungen der Fraktionen auch die Vorsitzende sowie die stellvertretende Vorsitzende des Kulturausschusses an, welche zugleich die Funktionen des Vorsitzes und der Stellvertretung im Kuratorium übernehmen. Ergänzt wird das Kuratorium durch Vertreter der Kursteilnehmenden sowie der nebenberuflichen pädagogischen Mitarbeitenden, die durch ihre jeweiligen Versammlungen gewählt werden.
Die Neubesetzung der Vertretungen erfolgt aufgrund der Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Vertretungen der Gemeinde in Organen juristischer Personen durch den Rat zu bestellen sind. Die entsandten Mitglieder haben dabei die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 51.Entsendung der Mitglieder in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-RuhrZur Vorlage · 1715/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 19. November 2025 über die Entsendung von Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Die Vorlage sieht vor, dass die Vertretung entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags der Fraktionen oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl bestimmt wird.
Zusätzlich zur Auswahl durch die Fraktionen sollen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters der Stadtkämmerer als Mitglied und eine Beigeordnete als stellvertretendes Mitglied entsendet werden. Aufgrund der Einwohnerzahl von Essen, die zum Ende des Jahres 2024 bei etwa 574.682 lag, ist die Stadt berechtigt, insgesamt sechs Mitglieder und sechs Stellvertreter zu benennen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen schreiben vor, dass unter den Vertretern der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person aus der Verwaltung vertreten sein muss.
Die bestellten Vertreter haben die Interessen der Stadt in der Verbandsversammlung des VRR zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden. Das Verfahren zur Benennung der Vertretungen richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 52.Entsendung der Mitglieder in die 16. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes RheinlandZur Vorlage · 1705/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen bereitet die Entsendung von Mitgliedern in die 16. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland vor. Da die Amtszeit der bisherigen Versammlung mit dem Ende der allgemeinen Wahlzeit des Rates am 31. Oktober 2025 endete, ist die Neubesetzung der Vertretungen erforderlich.
Der Beschlussvorschlag sieht ein zweistufiges Wahlverfahren in geheimer Abstimmung vor. Im ersten Schritt sollen sechs Mitglieder sowie entsprechende Ersatzmitglieder durch Listenwahl nach dem Prinzip der Verhältniswahl (Hare/Niemeyer) gewählt werden. Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten basiert auf der Bevölkerungszahl der Stadt Essen zum Stichtag 30. April 2024.
Im zweiten Schritt soll mittels Zweitstimme eine Reserveliste oder einzelne Bewerber aus solchen Listen gewählt werden. Diese dienen dem Verhältnisausgleich, falls die Sitzverteilung der direkt gewählten Mitglieder nicht den Ergebnissen des proportionalen Ausgleichs entspricht. Wählbar sind Mitglieder des Rates sowie Bedienstete der Stadt unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen. Die Wahlhandlung soll in einer Ratssitzung in unmittelbar aufeinanderfolgenden Wahlgängen durchgeführt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 53.Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 1737/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet am 19. November 2025 über die Bestellung von Mitgliedern für die Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen. Dieses Gremium wurde im Jahr 2006 als beratendes Organ eingerichtet, um die Perspektiven ehrenamtlicher Mandatsträger in die Meinungsbildung des Städtetages einzubinden.
Essen verfügt über drei Sitze in dieser Konferenz, die mit Ratsmitgliedern besetzt werden müssen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die CDU-, SPD- und AfD-Fraktionen jeweils einen Abgeordneten vorschlagen, um das politische Kräfteverhältnis im Rat widerzuspiegeln. Mit der Auswahl der Mitglieder soll zudem die künftige Teilnahme an den Sitzungen des Gremiums als Dienstreise genehmigt werden.
Die Kosten für die Entschädigungsleistungen der Mitglieder nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht konkret bezifferbar, sollen jedoch über den Haushalt für politische Gremien finanziert werden. Die Teilnahme einer Delegation aus Essen wird zur Sicherung der Mitgliedschaftsrechte im Städtetag als erforderlich dargestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 54.Benennung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und GesundheitZur Vorlage · 1663/2025/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät am 19. November 2025 über die Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Die Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen sieht vor, gemäß § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW Vertreter der Wohlfahrtsträger sowie der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen e. V. in den Ausschuss einzubinden. Durch diese Einbindung soll die fachliche Expertise in den Beratungen dauerhaft berücksichtigt und der Austausch zwischen der Verwaltung, der Politik sowie den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege gestärkt werden.
Für die Besetzung wurden vonseiten der Wohlfahrtsverbände Vertreter der Arbeiterwohlfahrt, des Caritasverbandes, der Diakonie, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des Deutschen Roten Kreuzes sowie der Jüdischen Kultusgemeinde vorgeschlagen. Zudem werden Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen e. V. für den Ausschuss benannt. Der Beschluss umfasst die Bestellung der sachkundigen Einwohner sowie deren Stellvertretungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 55.Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem. § 113 Abs. 2 GO NRWZur Vorlage · 1405/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Bestellung einer weiteren Vertretung für die Stadt in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person zur Vertretung der Stadt Essen in verschiedenen Gremien zu bestellen. Dies umfasst insbesondere die Teilnahme an Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen, Genossenschaftsversammlungen sowie an ähnlichen Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen.
Die Grundlage für diesen Antrag ist die personelle Situation im Fachbereich 02-02 der Stadtverwaltung. Aufgrund des dortigen personellen Zugangs wurde vorgeschlagen, eine zusätzliche Person für diese Vertretungsaufgaben zu bestimmen. Die Vorlage dient dazu, die notwendige personelle Abdeckung für die Ausübung dieser Funktionen in den entsprechenden Gremien sicherzustellen. Eine Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung des Rates am 19. November 2025 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 56.Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2024Zur Vorlage · 1659/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsamt hat einen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2024 vorgelegt. Dem Rat der Stadt Essen wird vorgeschlagen, den geprüften Jahresabschluss festzustellen und dem Oberbürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 zu beschließen.
Die Prüfung umfasste neben dem Jahresabschluss auch den Lagebericht sowie die Einhaltung gesetzlicher und ortsrechtlicher Bestimmungen. Im Rahmen des Prüfverfahrens waren Korrekturen erforderlich, die jedoch keine wesentliche Änderung des Abschlusses verlangten und lediglich redaktionelle Anpassungen in der Finanzbuchhaltung zur Folge hatten. Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes gibt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Essen wieder. Die Erstellung erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.
Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Jahresabschluss und stellt die Chancen sowie Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses oder des Lageberichts festgestellt. Es liegen somit keine Tatsachen vor, die der Feststellung des Jahresabschlusses 2024 oder der vorbehaltlosen Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 57.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.15.01 "Hilfe zur Pflege -örtlicher Träger"Zur Vorlage · 1565/2025/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 4.350.000 Euro für das Haaltsjahr 2025 im Bereich der Hilfe zur Pflege informiert bzw. soll diese beschließen. Nach aktuellen Prognosen werden die Transferaufwendungen in dieser Produktgruppe voraussichtlich 53,18 Millionen Euro erreichen, was einer Abweichung von 5,30 Millionen Euro über dem geplanten Ansatz für 2025 entspricht. Ein Betrag von 950.000 Euro wurde bereits durch den Kämmerer als überplanmäßige Mittel bereitgestellt.
Der Bedarf resultiert unter anderem aus einer Zunahme pflegebedürftiger Menschen sowie steigenden Kosten für Pflegeleistungen. Hierzu zählen höhere Löhne für Pflegekräfte, gestiegene Betriebskosten von Einrichtungen, allgemeine Preissteigerungen und Erhöhungen der Regelbedarfsstufen. Zudem führen Verschiebungen von Zuständigkeiten durch das Bundesteilhabegesetz dazu, dass Leistungen aus dem überörtlichen Bereich in die örtliche Zuständigkeit übernommen wurden, wobei diese Fälle im Durchschnitt höhere Kosten verursachen. Auch der Ausbau von Demenz- und Pflegewohngruppen trägt zu höheren Fremdpflegekosten bei.
Die Deckung des beantragten Betrags ist durch Minderbedarfe in anderen Bereichen vorgesehen. 3,65 Millionen Euro sollen aus Einsparungen bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stammen, da die Zahl der Leistungsbezieher unter den ursprünglichen Planannahmen liegt. Die verbleibenden 0,7 Millionen Euro können aus Minderaufwendungen bei den Bestattungskosten bereitgestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 58.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.06.01 " Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege“Zur Vorlage · 1568/2025/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,9 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2025 beraten. Die beantragte Summe ist für die Produktgruppe „Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege“ vorgesehen, um den erhöhten Bedarf bei Leistungen nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) zu decken.
Die voraussichtlichen Transferaufwendungen in diesem Bereich werden mit 35,8 Millionen Euro über dem geplanten Ansatz für 2025 liegen. Ein wesentlicher Faktor für diese Entwicklung ist das Pflegewohngeld: Während die Anzahl der Leistungsbeziehenden laut Prognose leicht rückläufig sein wird, steigen die durchschnittlichen Kosten pro Person von geplant 686 Euro auf voraussichtlich 776 Euro an. Zudem werden bei den Aufwendungszuschüssen für teilstationäre Einrichtungen ein Mehraufwand von rund 0,5 Millionen Euro erwartet.
Die Finanzierung des Mehrbedarfs soll teilweise durch Mittel aus anderen Produktgruppen in Höhe von 0,9 Millionen Euro sowie durch Minderbedarfe gedeckt werden. Sollten keine weiteren Deckungsmittel im Geschäftsbereich des Amtes für Soziales und Wohnen generiert werden können, wird der verbleibende Betrag zu Lasten des Jahresergebnisses verbucht. Da es sich bei den Leistungen nach dem APG NRW um gesetzliche Pflichtaufgaben handelt, ist die Bereitstellung der Mittel unmittelbar durch rechtliche Verpflichtungen bedingt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 59.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.13.01 "Hilfen zur Gesundheit“Zur Vorlage · 1569/2025/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 3,3 Millionen Euro für die Produktgruppe „Hilfen zur Gesundheit“ im Haushaltsjahr 2025 entscheiden. Der Antrag des Amtes für Soziales und Wohnen begründet den Bedarf mit gestiegenen Kosten in der medizinischen Versorgung sowie einer Zunahme der Anspruchsberechtigten.
Ein wesentlicher Faktor für die Entwicklung ist der Anstieg von Personen mit ukrainischem Fluchthintergrund, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beziehen. Laut den vorliegenden Daten stieg der Anteil ukrainischer Staatsangehöriger unter den abgerechneten Personen im Bereich der Hilfen zur Gesundheit von 35 Prozent im ersten Quartal 2023 auf 52 Prozent im zweiten Quartal 2025 an.
Die Deckung des Mehraufwands ist durch verschiedene Mittel vorgesehen. Geplant ist die Verwendung von rund 2,19 Millionen Euro aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) sowie 350.000 Euro aus der Produktgruppe „Hilfen in besonderen Lebenslagen“. Der verbleibende Betrag von etwa 760.000 Euro soll zu Lasten des Jahresergebnisses des Geschäftsbereichs gehen. Die Leistungen zur Gesundheit stellen eine gesetzliche Pflichtaufgabe dar, deren Erfüllung unmittelbar durch rechtliche Verpflichtungen bedingt ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 60.Ausführungsrichtlinien zu § 24 der Friedhofssatzung (Ehrengräber)Zur Vorlage · 1771/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die neuen Ausführungsrichtlinien zu § 24 der Friedhofssatzung informiert, welche die Bestimmung von Ehrengräbern regeln sollen. Ziel der Richtlinien ist es, die bisherige Verwaltungspraxis in feste Regelstrukturen zu überführen. Grabstätten können als Ehrengräber anerkannt werden, wenn sich Verstorbene durch herausragende Leistungen für die Stadt Essen verdient gemacht haben oder im Andenken der Bürger stehen. Dies umfasst sowohl städtische als auch konfessionelle Friedhöfe.
Für Persönlichkeiten mit besonderen Verdiensten sieht das Verfahren vor, dass Anregungen über den Oberbürgermeister an einen Beirat „Ehrengrabstätten“ geleitet werden. Dieser gibt eine Empfehlung an den Ältestenrat ab, woraufhin der Rat der Stadt mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit entscheidet. Eine automatische Anerkennung für 25 Jahre erfolgt hingegen für Personen mit Ehrenbürgerrecht, Träger des Ehrenringes sowie für Oberbürgermeister, die mindestens zwei Wahlperioden im Amt waren, sofern kein Widerspruch vorliegt.
Die Richtlinien enthalten zudem Regelungen zur Verlängerung und zur möglichen Aberkennung von Ehrengräbern. Die städtische Friedhofsverwaltung ist für den Erhalt der Grabstätten und die Sicherstellung eines würdigen Erscheinungsbildes zuständig. Die Kosten für die Grabpflege und die Instandhaltung der Grabmale werden von der Stadt übernommen, sofern keine Kosten durch die Nutzungsberechtigten entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 60 a.Neufassung der "Satzung der Stadt Essen für die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden"Zur Vorlage · 1844/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über eine Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Die vorliegende Vorlage des Amtes für Statistik, Stadtforschung und Wahlen sieht Anpassungen vor, um zukünftig Bürgerentscheide und Ratsbürgerentscheide entweder als kombinierte Urnen- und Briefabstimmung oder optional als reine Briefabstimmung durchführen zu können.
Hintergrund der Änderung ist die geplante Durchführung eines Ratsbürgerentscheids am 19. April 2026 zur Olympiabewerbung der Region Rhein und Ruhr für die Jahre 2036, 2040 oder 2044. Da die aktuelle Satzung aus dem Jahr 2016 eine reine Briefabstimmung nicht vorsieht, ist eine rechtzeitige Neufassung erforderlich, um den geplanten Ablauf des Ratsbürgerentscheids zu ermöglichen.
Die Neufassung sieht zudem die Einführung einer Informationssammlung vor. Über diese sollen die Abstimmungsberechtigten über die Auffassungen der im Rat vertretenen Fraktionen sowie über eine etwaige Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters Kufen informiert werden. Die Informationen sollen zeitgleich mit der Benachrichtigung auf den Internetseiten der Stadt Essen veröffentlicht und in gedruckter Form bei öffentlichen Ämtern zur Mitnahme bereitgestellt werden. Weitere technische Anpassungen umfassen die Aktualisierung von Verweisen auf die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Erhöhung der Mitgliederzahl in Abstimmungsvorständen auf fünf bis neun Personen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 61.Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 04.11.2025
- 62.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 63.Mitteilungen der Verwaltung
- 64.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 65.Stellenbesetzung Fachliche Leitung der Grünen Hauptstadt AgenturErgebnis: einstimmig beschlossen
- 66.Entwicklungsgesellschaft Zollverein mbH i.L. hier: Bestellung eines LiquidatorsErgebnis: einstimmig beschlossen
- 67.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil