Benennung der Mitglieder für die Wahl in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Essen AG
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Mitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Essen AG benennen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen fünf Mitglieder wählt, entweder durch die einstige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder mittels Listenwahl nach dem Verfahren Hare/Niemeyer. Zudem wird ein weiteres Mitglied auf Vorschlag des Oberbürgermeisters benannt, wobei hierfür eine Beigeordnete vorgesehen ist.
Die Benennung gilt für den Zeitraum ab dem 2. Januar 2026 bis zum Ende der laufenden Wahlperiode des Rates (2025 bis 2030). Die zeitliche Festlegung des Amtsbeginns auf Januar 2026 erfolgt, um die Amtsdauer des Aufsichtsrates mit der Wahlperiode des Rates der Stadt Essen deckungsgleich zu gestalten. Gemäß den Satzungen der Stadtwerke Essen AG werden fünf Mitglieder in Abstimmung mit der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) durch den Rat benannt. Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen ist zudem die Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes zu berücksichtigen, welches einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorsieht.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen