Benennung der Mitglieder für die Wahl in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Essen AG
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Mitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Essen AG benennen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen fünf Mitglieder wählt, entweder durch die einstige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder mittels Listenwahl nach dem Verfahren Hare/Niemeyer. Zudem wird ein weiteres Mitglied auf Vorschlag des Oberbürgermeisters benannt, wobei hierfür eine Beigeordnete vorgesehen ist.
Die Benennung gilt für den Zeitraum ab dem 2. Januar 2026 bis zum Ende der laufenden Wahlperiode des Rates (2025 bis 2030). Die zeitliche Festlegung des Amtsbeginns auf Januar 2026 erfolgt, um die Amtsdauer des Aufsichtsrates mit der Wahlperiode des Rates der Stadt Essen deckungsgleich zu gestalten. Gemäß den Satzungen der Stadtwerke Essen AG werden fünf Mitglieder in Abstimmung mit der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) durch den Rat benannt. Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen ist zudem die Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes zu berücksichtigen, welches einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorsieht.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation
- Entsendung eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes 19.11.2025
- Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 19.11.2025
- Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen 19.11.2025
- Entsendung der Mitglieder in die Pflegschaft der Heinrich-Spindelmann-Stiftung 19.11.2025
- Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbH 19.11.2025
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Aus derselben Sitzung
- Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht II/2025 zum Prognosestichtag 30. September 2025 Rat der Stadt Essen (2. Sitzung), 19.11.2025
- Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem. § 113 Abs. 2 GO NRW Rat der Stadt Essen (2. Sitzung), 19.11.2025
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Wahl der stimmberechtigten Mitglieder und persönlichen Vertreter/-innen des interkommunalen verfahrensbegleitenden Ausschusses "Gemeinsamer Flächennutzungsplan" (vbA GFNP) Rat der Stadt Essen (2. Sitzung), 19.11.2025
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- Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.06.01 " Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege“ Rat der Stadt Essen (2. Sitzung), 19.11.2025
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.13.01 "Hilfen zur Gesundheit“ Rat der Stadt Essen (2. Sitzung), 19.11.2025