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Vorlage

Entsendung eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes

1693/2025/OB 19.11.2025 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung eines Mitglieds in die Verbandsversammlung des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters soll der stellvertretende Leiter des Umweltamtes als Delegierter der Stadt Essen in das Gremium entsandt werden.

Die Beteiligung der Stadt Essen am Bergisch-Rheinischen Wasserverband ergibt sich aus dem Einzugsgebiet des Rinderbaches im Bereich Kettwig sowie aus Teilen der Gemarkungen Kettwig und Oefte, die infolge der Rechtsnachfolge der ehemaligen Stadt Kettwig zum Verbandsgebiet gehören. Die Stadt Essen ist in der Mitgliedergruppe 1 mit einem stimmberechtigten Sitz vertreten.

Da die Satzung des Wasserverbandes sowie das Wasserverbandsgesetz keine spezifische Amtsdauer für die Mitglieder der Verbandsversammlung vorsehen, kann die Entsendung ohne zeitliche Begrenzung erfolgen. Der Rat hat bereits in den Jahren 2020 entsprechende Beschlüsse zur Entsendung eines Delegierten gefasst. Das Wahlverfahren für die Vertretung der Gemeinde in Organen juristischer Personen richtet sich nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach für die Wahl einer einzelnen Vertretung ein einfacher Mehrheitsbeschluss ausreicht.

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Beratungsfolge