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Vorlage

Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbH

1686/2025/OB 19.11.2025 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von Vertretern in den Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, neben dem Geschäftsführer der EWG – Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH auch einen vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Beigeordneten zu entsenden.

Der Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbH setzt sich aus insgesamt zwölf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Die Städte Bochum, Dortmund, Duisburg und Essen entsenden jeweils zwei Mitglieder, während die Städte Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr jeweils ein Mitglied stellen. Zudem wird die Business Metropole Ruhr GmbH durch zwei Mitglieder des Regionalverbandes Ruhr (RVR) vertreten. Gemäß den Satzungsbestimmungen muss bei einer Entsendung von mehr als einem Mitglied durch eine Gemeinde mindestens ein Vertreter der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters bzw. eine von ihnen vorgeschlagene Person sein.

Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Praxis fortzuführen und den Geschäftsführer der EWG zu entsenden, um eine fachlich ausgewogene Besetzung des Aufsichtsrates zu gewährleisten. Die derzeitigen Vertreter der Stadt Essen im Aufsichtsrat sind der Geschäftsführer der EWG sowie ein Beigeordneter.

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