Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Ruhrbahn GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet im Rahmen der Sitzung am 19. November 2025 über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Ruhrbahn GmbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Ruhrbahn GmbH setzt sich das Aufsichtsratsgremium aus insgesamt 20 Mitgliedern zusammen. Davon werden zehn Mitglieder durch Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften bestimmt. Von den zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner werden drei durch die Gesellschafterin Ruhrbahn Mülheim entsandt, während die restlichen sieben durch die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) und die Stadt Essen besetzt werden. Der Rat nimmt hierbei sein Entsendungsrecht für diese sieben Mitglieder wahr.
Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Besetzung entweder durch die einmütige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages der Fraktionen oder durch eine Listenwahl nach dem Verfahren Hare/Niemeyer erfolgt. Zusätzlich wird auf Vorschlag des Oberbürgermeisters der Stadtkämmerer in das Gremium entsandt. Die Bestellung der Vertreter erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Dabei ist zudem die Einhaltung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes zu berücksichtigen, wonach der Anteil von Frauen bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen mindestens 40 Prozent betragen soll.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen