Entsendung der Mitglieder in die Pflegschaft der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Mitgliedern in die Pflegschaft der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Die Satzung der Stiftung sieht vor, dass sich diese Pflegschaft aus dem Oberbürgermeister oder einer von ihm bestellten Vertretung sowie vier durch den Rat entsandten Mitgliedern zusammensetzt.
Auf Vorschlag des DRK-Kreisverbandes Essen e. V. soll ein Vorstandsmitglied des örtlichen DRK-Verbandes in das Gremium entsandt werden. Der Oberbürgermeister beabsichtigt zudem, den Stadtdirektor erneut als seinen Vertreter zu bestellen. Eine erneute Bestellung durch den Rat ist erforderlich, um die Anforderungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen an die Vertretung der Gemeinde in Organen juristischer Personen zu erfüllen.
Das Verfahren zur Wahl der Mitglieder folgt den gesetzlichen Vorgaben, wobei entweder ein einheitlicher Wahlvorschlag oder eine Listenwahl nach dem Prinzip der Verhältniswahl angewandt wird. Bei der Aufstellung von Kandidaturen ist zudem das Landesgleichstellungsgesetz zu beachten, welches einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorsieht. Die Entsendung der Ratsmitglieder unterliegt dem Vorbehalt des Widerrufs.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen