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Vorlage

Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Jugendhilfe Essen gGmbH

1683/2025/OB 19.11.2025 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Jugendhilfe Essen gGmbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Laut dem vorliegenden Beschlussvorschlag setzt sich der Aufsichtsrat aus zehn stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Davon sind bestimmte Positionen als geborene Mitglieder festgeschrieben, was die Vorsitzende und den stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses sowie ein durch den Oberbürgermeister ernanntes Mitglied umfasst.

Die weiteren sieben stimmberechtigten Mitglieder werden vom Rat der Stadt entsandt. Die Wahl erfolgt entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren. Zusätzlich kann jede Ratsfraktion, die nicht bereits im Aufsichtsrat vertreten ist, jeweils ein stimmrechtsloses Mitglied benennen. Die Amtszeit der Mitglieder endet mit dem Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Rates.

Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertretungen bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Kandidatenausstellung wird zudem auf das Landesgleichstellungsgesetz verwiesen, welches einen Anteil von mindestens 40 Prozent an Frauen bei der Aufstellung von Listen vorsieht.

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