Neufassung der "Satzung der Stadt Essen für die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über eine Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Die vorliegende Vorlage des Amtes für Statistik, Stadtforschung und Wahlen sieht Anpassungen vor, um zukünftig Bürgerentscheide und Ratsbürgerentscheide entweder als kombinierte Urnen- und Briefabstimmung oder optional als reine Briefabstimmung durchführen zu können.
Hintergrund der Änderung ist die geplante Durchführung eines Ratsbürgerentscheids am 19. April 2026 zur Olympiabewerbung der Region Rhein und Ruhr für die Jahre 2036, 2040 oder 2044. Da die aktuelle Satzung aus dem Jahr 2016 eine reine Briefabstimmung nicht vorsieht, ist eine rechtzeitige Neufassung erforderlich, um den geplanten Ablauf des Ratsbürgerentscheids zu ermöglichen.
Die Neufassung sieht zudem die Einführung einer Informationssammlung vor. Über diese sollen die Abstimmungsberechtigten über die Auffassungen der im Rat vertretenen Fraktionen sowie über eine etwaige Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters Kufen informiert werden. Die Informationen sollen zeitgleich mit der Benachrichtigung auf den Internetseiten der Stadt Essen veröffentlicht und in gedruckter Form bei öffentlichen Ämtern zur Mitnahme bereitgestellt werden. Weitere technische Anpassungen umfassen die Aktualisierung von Verweisen auf die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie die Erhöhung der Mitgliederzahl in Abstimmungsvorständen auf fünf bis neun Personen.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen