Ratsbürgerentscheid "Olympiabewerbung": Feststellung der Gültigkeit der Abstimmung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Ratsbürgerentscheid zur „Olympiabewerbung“ für gültig zu erklären. Die Abstimmung dazu fand am 19. April 2026 statt. Nach der Veröffentlichung des Ergebnisses im Amtsblatt der Stadt Essen am 1. Mai 2026 endete die Frist für Einsprüche am 1. Juni 2026, ohne dass Einwendungen von Abstimmberechtigten, Parteien, Wählergruppen oder der Aufsichtsbehörde beim Abstimmungsleiter eingegangen sind.
Zudem liegen keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Vorbereitung oder Durchführung der Abstimmung vor, die einen entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis gehabt hätten. Der Ausschuss beantragt daher, die Abstimmung gemäß den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Satzung der Stadt Essen für rechtskräftig anzuerkennen.
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