Bürgerbegehren "Verkehrspolitische Leitlinien"
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie dem Rat der Stadt Essen, das Bürgerbegehren zu den verkehrspolitischen Leitlinien als unzulässig einzustufen. Das Vorhaben verfolgt das Ziel, den Ratsbeschluss vom 25. März 2026 aufzuheben.
Zwar wurden die formellen Voraussetzungen erfüllt und das erforderliche Quorum wurde erreicht. Bei der Prüfung der eingereichten Unterschriftenlisten wurden 14.861 Unterschriften kontrolliert, wovon 13.629 als gültig eingestuft wurden. Damit liegt die Zahl über der notwendigen Grenze von 12.954 gültigen Stimmen. Zudem wurde die Einhaltung der Vorgaben zur Offenlegung von Zuwendungen, in diesem Fall 6.886,18 Euro von der Initiative für Nachhaltigkeit e.V., bestätigt.
Die Unzulässigkeit begründet sich jedoch nach Ansicht der Verwaltung durch die mangelnde Bestimmtheit der Fragestellung. Ein Bürgerbegehren müsse eine klare Sachentscheidung ermöglichen, sodass die Bürger bei einer Abstimmung mit Ja oder Nein den Inhalt der Entscheidung zweifelsfrei erfassen können. Da der angefochtene Ratsbeschluss politische Weichenstellungen und keine konkreten Einzelvorhaben enthält, sei die Aufhebung des Beschlusses nicht hinreichend bestimmt. Eine Interpretation der Fragestellung über die Begründung des Bürgerbegehrens sei rechtlich nicht zulässig. Da die Frage nach der Rechtsfolge nach einer Aufhebung unklar bleibt, kann keine rechtssichere Entscheidung getroffen werden.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026kein Ergebnis hinterlegt
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