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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 3 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 12.03.2026
- 2.Niederschrift Nr. 4 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 30.04.2026
- 3.Niederschrift Nr. 5 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 11.06.2026
- 4.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 5.Bauzeitenveränderung Citybahn
- 6.Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Weidkamp
- 7.Bürgerbegehren "Verkehrspolitische Leitlinien"Zur Vorlage · 1258/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie dem Rat der Stadt Essen, das Bürgerbegehren zu den verkehrspolitischen Leitlinien als unzulässig einzustufen. Das Vorhaben verfolgt das Ziel, den Ratsbeschluss vom 25. März 2026 aufzuheben.
Zwar wurden die formellen Voraussetzungen erfüllt und das erforderliche Quorum wurde erreicht. Bei der Prüfung der eingereichten Unterschriftenlisten wurden 14.861 Unterschriften kontrolliert, wovon 13.629 als gültig eingestuft wurden. Damit liegt die Zahl über der notwendigen Grenze von 12.954 gültigen Stimmen. Zudem wurde die Einhaltung der Vorgaben zur Offenlegung von Zuwendungen, in diesem Fall 6.886,18 Euro von der Initiative für Nachhaltigkeit e.V., bestätigt.
Die Unzulässigkeit begründet sich jedoch nach Ansicht der Verwaltung durch die mangelnde Bestimmtheit der Fragestellung. Ein Bürgerbegehren müsse eine klare Sachentscheidung ermöglichen, sodass die Bürger bei einer Abstimmung mit Ja oder Nein den Inhalt der Entscheidung zweifelsfrei erfassen können. Da der angefochtene Ratsbeschluss politische Weichenstellungen und keine konkreten Einzelvorhaben enthält, sei die Aufhebung des Beschlusses nicht hinreichend bestimmt. Eine Interpretation der Fragestellung über die Begründung des Bürgerbegehrens sei rechtlich nicht zulässig. Da die Frage nach der Rechtsfolge nach einer Aufhebung unklar bleibt, kann keine rechtssichere Entscheidung getroffen werden.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 8.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Umgestaltung Weberplatz"Zur Vorlage · 1250/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Umgestaltung Weberplatz“ mit Gesamtkosten in Höhe von 7.191.000 EUR. Das Vorhaben ist Teil des Integrierten Entwicklungskonzepts Essen MITTE/OST und basiert auf einem freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb aus dem Jahr 2023. Die Umsetzung der Baumaßnahme soll in mehreren Abschnitten von Anfang 2027 bis voraussichtlich Juli 2028 erfolgen.
Die Neugestaltung umfasst den Weberplatz sowie angrenzende Bereiche wie die I. Weberstraße und die Verbindung über die Kastanienallee. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der städtebaulichen Funktion durch Entsiegelung, Begrünung und ein neues Regenwassermanagement. Geplant sind unter anderem die Schaffung einer barrierefreien Platzanlage, die Umgestaltung der I. Weberstraße zu einem Shared-Space-Bereich sowie die Einrichtung einer Stadtbühne mit einem Fontänenfeld. Durch die Neupflanzung klimaresilienter Bäume und die Installation eines Fontänenfeldes soll die Hitzebelastung reduziert und die urbane Resilienz gestärkt werden.
Die Kostensteigerung gegenüber dem ursprünglichen Planbeschluss resultiert aus der vertieften Ausführungsplanung, der Konkretisierung von Rampen- und Treppenanlagen zur Barrierefreiheit sowie zusätzlichen Anforderungen aus Baugrunduntersuchungen und dem Schutz des Baumbestandes. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil von 4.153.000 EUR sowie Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ in Höhe von 3.038.000 EUR.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 03.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung)
- 9.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Neugestaltung Barbarossaplatz"
- 9.1Bau und Baubeginn der Maßnahme "Neugestaltung Barbarossaplatz hier: Rücknahme des ProjektbeschlussesZur Vorlage · 1481/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, die Beschlüsse zur Maßnahme „Neugestaltung Barbarossaplatz“ vollständig zurückzunehmen. Konkret bezieht sich der Antrag auf die Beschlüsse DS 0497/2020/7 vom 24. Juni 2020 sowie DS 0918E1/2025/6 vom 24. September 2025.
Als Begründung führt die Fraktion die nicht gewährleistete Finanzierbarkeit des Projekts an. Während die ursprünglich veranschlagten Kosten bei 6.227.000 Euro lagen, belaufen sich die aktuellen Schätzungen nach Stand August 2026 auf 8.372.000 Euro. Obwohl ein Fördersatz von 80 Prozent angestrebt wird, liegen noch keine vollständigen Förderzusagen für die gesamte Summe vor. Die verbleibenden Aufwendungen für die Stadt Essen werden auf 3.390.400 Euro geschätzt, wobei die Fraktion mit steigenden Kosten rechnet. Zudem werden unbestimmte Kosten im konsumtiven Bereich sowie die zukünftige Nutzung angeführt.
Neben den finanziellen Aspekten nennt der Antrag inhaltliche Bedenken. Die Fraktion weist auf den Wegfall von Kfz-Stellplätzen hin und bemängelt, dass die Auswirkungen auf die Verkehrsplanung, insbesondere im Hinblick auf die Gelsenkirchener Straße, nicht ausreichend untersucht worden seien. Zudem seien Fragen zur Barrierefreiheit des Platzes nicht abschließend geklärt. Der Antrag sieht eine Empfehlung durch die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen, den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Verkehr und Mobilität vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen getroffen werden soll.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 9a.Umgestaltung Barbarossaplatz: Anpassungen Ausführungsplanung der Radverkehrsführung
- 10.Erhöhung der Planungs- und Vorbereitungskosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA. 3.2 Brücke Friedrichstraße" hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 26.07.2026 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRWZur Vorlage · 1249/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Planungs- und Vorbereitungskosten für die Maßnahme „Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.2 Brücke Friedrichstraße“ zu erhöhen. Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung vom 26. Juli 2026 soll die bisherige Kostenschätzung von 6.447.000 EUR um 2.900.000 EUR auf insgesamt 9.347.000 EUR angehoben werden. Hierfür ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.900.000 EUR für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Finanzierung soll über das Projekt „Sichere Radwege an Hauptverkehrsstraßen“ erfolgen.
Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau der Schwanenkampbrücke an der Friedrichstraße. Für das Vorhaben sind geotechnische und bergbauliche Untersuchungen notwendig, die im Zeitraum von September bis Anfang Oktober 2026 innerhalb einer von der Deutschen Bahn genehmigten Sperrpause durchgeführt werden müssen. Ein im Vergabeverfahren eingegangenes Angebot einer Bietergemeinschaft beläuft sich auf rund 5,37 Millionen EUR und übersteigt damit die ursprüngliche Schätzung von 2,5 Millionen EUR. Die Verwaltung führt an, dass die Preisbildung aufgrund der speziellen Anforderungen an die Bahnsicherung und den begrenzten Bieterkreis nachvollziehbar sei.
Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Beauftragung bis zum 1. August 2026 abzuschließen, um die geplante Sperrpause nicht zu verlieren. Eine Verzögerung würde den Baubeginn voraussichtlich um mindestens ein Jahr nach hinten verschieben und könnte zusätzliche Kosten für Bahnsicherungen sowie eine mögliche Sperrung der Brücke für den Straßenverkehr zur Folge haben. Der Beschlussvorschlag liegt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Empfehlung und dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 11.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung BeleuchtungZur Vorlage · 1256/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, im Haushaltsjahr 2026 überplanmäßige Mittel in Höhe von 2.000.000 EUR für das Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ bereitzustellen. Die Vorlage sieht vor, dass die Finanzierung dieser Mittel aus dem Projekt „Fahrradstraßen und -zonen“ erfolgt.
Die Stadt ist als Eigentümerin und Betriebsführerin für die öffentliche Straßenbeleuchtung mit über 55.000 Lichtpunkten verantwortlich. Ein Teil der bestehenden Anlagen entspricht nicht mehr den Anforderungen der DIN (EN) 13201, da Masten nicht mehr standsicher sind und die Leuchtmittel aufgrund von Importverboten für bestimmte Lampentypen ersetzt werden müssen. Durch die Maßnahmen sollen die Anlagen an aktuelle Normen angepasst und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Zudem ist im Rahmen der Erneuerung die Umstellung auf die energieeffiziente LED-Technologie vorgesehen.
Für das Jahr 2026 stehen im Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ bereits rund 4.150.000 EUR zur Verfügung, welche jedoch bereits vollständig in Anspruch genommen wurden. Zusätzlich wurden bereits 500.000 EUR über den Deckungsring bereitgestellt. Für anstehende Beauftragungen und Lagerentnahmen in Höhe von etwa 2.000.000 EUR sowie den Austausch von rund 5.750 LED-Modulen und 1.300 Schneider-Leuchten, was Kosten von 1.700.000 EUR verursacht, besteht ein zusätzlicher Bedarf. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen vorgelegt, nachdem die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Verkehr und Mobilität sowie für den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vorliegen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung)
- 11.1Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Seminarstraße von Moltkestraße bis Auf dem HolleterZur Vorlage · 1077/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Seminarstraße beschließen. Das Vorhaben umfasst den Abschnitt von der Moltkestraße bis zur Straße Auf dem Holleter. Ziel der Maßnahme ist der Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich daraus, dass die bestehende Beleuchtungsanlage die Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 nicht mehr erfüllt. Da die verwendeten Leuchtmittel in der Europäischen Union nicht mehr hergestellt werden dürfen und kein Import möglich ist, müssen die alten Anlagen ersetzt werden. Die Umsetzung dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 96.000 Euro. Die Maßnahme ist als beitragsfähig nach dem Kommunalabgabengesetz eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot, wobei die entgangenen Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Mit der Neuregelung entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft. Da für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird, entstehen zwar keine unmittelbare Einsparungen in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch werden die Auswirkungen auf den Klimaschutz durch den eingesparten Stromverbrauch insgesamt als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 11.2Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Schellingweg von Philosophenweg bis SachsenringZur Vorlage · 1216/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Schellingweg, im Abschnitt zwischen Philosophenweg und Sachsenring, beschließen. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die Maßnahme ist als beitragsfähig nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich daraus, dass die bestehende Beleuchtungsanlage die Anforderungen der DIN (EN) 13201 nicht mehr erfüllt und die Lichtmasten nicht mehr als standsicher eingestuft werden. Die Anpassung an die aktuellen Normen dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 38.000 Euro. Hinzu kommen kalkulatorische Zinsen in Höhe von 703 Euro.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv bewertet. Da für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird, entsteht zwar keine unmittelbare Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch werden die Auswirkungen auf den Klimaschutz durch den eingesparten Stromverbrauch insgesamt als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 11.3Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Erasmusstraße von Philosophenweg bis Erasmusstraße 46 (Ende)Zur Vorlage · 1217/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Erasmusstraße beschließen. Das Vorhaben umfasst den Abschnitt vom Philosophenweg bis zum Ende der Erasmusstraße 46. Ziel der Maßnahme ist die Anpassung der Beleuchtungsanlage an die aktuell gültigen DIN-Normen sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
Die Notwendigkeit der Erneuerung ergibt sich daraus, dass die bestehenden Leuchten nicht mehr den geltenden Anforderungen entsprechen und die Lampen aufgrund von Importverboten in der EU nicht mehr verfügbar sind. Zudem sind die vorhandenen Masten nicht mehr standsicher. Die Maßnahme beinhaltet den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 113.000 Euro. Hinzu kommen kalkulatorische Zinsen in Höhe von 2.091 Euro. Die Finanzierung erfolgt über ein entsprechendes PSP-Element.
Die Maßnahme ist nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des KAG zum 01.01.2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot, wobei die entgangenen Einnahmen durch das Land NRW erstattet werden. Durch die Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Verpflichtung zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft, da durch die Umstellung ein geringerer Stromverbrauch resultiert, auch wenn die Stadt für die Beleuchtung Ökostrom bezieht.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 12.Durchführung der Baumaßnahme "Dinastraße" KAG-Nr. 26KAG100Zur Vorlage · 1270/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Dinastraße“ beschließen. Das Vorhaben umfasst die Verbreiterung des Gehwegs im Bereich der Dinastraße zwischen der Timpestraße und der Hausnummer 10. Derzeit weist der Gehweg eine Breite von etwa 0,5 bis 0,7 Metern auf, was laut dem Amt für Straßen und Verkehr eine ausreichende Nutzung für den Fußgängerverkehr nicht ermöglicht. Durch die Erweiterung auf 2,50 Meter soll eine ordnungsgemäße und sichere Nutzung gewährleistet werden.
Die Maßnahme ist nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit dieser Neuregelung entfallen zudem die bisher verpflichtende Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Die veranschlagten Baukosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 50.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über ein entsprechendes PSP-Element. Neben den Investitionskosten sind kalkulatorische Zinsen in Höhe von 925 Euro sowie kalkulatorische Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil in Höhe von 833,33 Euro vorgesehen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität und zur Kenntnisnahme an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 13.Änderung zur Planung Humboldtstraße von Fulerumer Straße bis Max-Halbach-Straße (Stadtgrenze Mülheim an der Ruhr)
- 14.Einrichtung einer Hol- und Bringzone (Elternhaltestelle) an der Grundschule an der Heinickestraße
- 15.Planungs- und Bauprogramm Ingenieurbau 2026 (Maßnahmenprioritäten)Zur Vorlage · 1197/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Straßen und Verkehr hat das Planungs- und Bauprogramm Ingenieurbau 2026 vorgelegt, welches die Maßnahmenprioritäten für kurz- bis mittelfristige Bauvorhaben im Bereich des Ingenieurbaus umfasst. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Verkehr und Mobilität.
Das Programm beinhaltet insgesamt 107 Maßnahmen bzw. Maßnahmenpakete. Neben Brückenbaumaßnahmen sind auch andere Bauwerksarten enthalten, um den Bedarf an Kapazitäten aufzuzeigen. Die aktuelle Fassung wurde fortgeschrieben und um Maßnahmen ergänzt, die aus neuen Erkenntnissen zu Bauwerken oder aus politischen Beschlüssen resultieren. Zudem wurden Priorisierungen angepasst.
Das Programm gliedert sich in verschiedene Kategorien, darunter Maßnahmen mit hoher Priorität wie das Geländerprogramm, die Stützwand Zornige Ameise oder die Überführung Langenberger Straße. Weitere Kategorien umfassen Projekte wie die Verkehrszeichenbrücke Holsterhauser Straße, die Überführung Wilhelm-Nieswandt-Allee sowie verschiedene Projekte im Bereich Rückbau, etwa die Überführung Nünningstraße. Einige Pakete, wie das Geländerprogramm oder der Umbau alter Eisenbahnbrücken, sind keinem spezifischen Stadtbezirk zugeordnet.
Die Umsetzung der geplanten Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Haushaltslage sowie der notwendigen gesamtstädtischen Prioritätensetzung. Dies betrifft sowohl die Bereitstellung der finanziellen Mittel für Planung und Durchführung als auch die Verfügbarkeit personeller Ressourcen innerhalb der Verwaltung. Seit der Vorstellung des Programms 2025 konnten bereits verschiedene Maßnahmen, wie die Verfüllung der Prinz-Friedrich-Straße über den Deilbach oder die Oberflächensanierung der Langenberger Straße, baulich abgeschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 16.Weitere Bearbeitung des Planungsauftrags Bewohnerparken HolsterhausenZur Vorlage · 1265/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung bereitet die weitere Planung für Bewohnerparkgebiete und Quartiersgaragen im Essener Stadtteil Holsterhausen vor. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Mobilität aus dem Jahr 2025, der die Erarbeitung von Vorschlägen für den Bereich um das Universitätsklinikum Essen vorsieht.
Im Fokus der Untersuchung steht ein Radius von etwa 1.000 Metern nördlich der Grugatrasse. Das Untersuchungsgebiet umfasst Teile von Holsterhausen sowie angrenzende Bereiche, wobei die Margarethenhöhe nicht Teil der aktuellen Untersuchung zum Bewohnerparken ist. Anlass für die Planung sind vorliegende Bürgerbeschwerden sowie die Erwartung eines zunehmenden Parkdrucks durch die Verdichtung des Klinikumgeländes und steigende Zulassungszahlen.
Die Verwaltung plant ein zweistufiges Vorgehen. Im ersten Schritt soll ein Flächenscreening durchgeführt werden, um potenzielle Standorte für Quartiersgaragen zu ermitteln und zu bewerten. Diese Garagen sollen den ruhenden Verkehr von der Straße in zentrale Parkflächen verlagern. Im zweiten Schritt ist eine Vorerfassung der Parkstände im öffentlichen Straßenraum vorgesehen. Dabei sollen die Auslastung der Parkflächen sowie die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung dokumentiert werden. Ziel ist es, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten nachzuweisen oder ein umfassendes Parkraumkonzept zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung zu erstellen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden den zuständigen Gremien vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 17.Umgang zum neuen Regelwerk zur Anordnung von Fußgängerüberwegen
- 18.Änderung verkehrsrechtliche Anordnung WittekindstraßeZur Vorlage · 1275/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Änderung der verkehrsrechtlichen Anordnung für die Wittekindstraße vorgelegt, die zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie in die Bezirksvertretung II geht. Hintergrund ist die Neubewertung der Verkehrsführung nach der Ablehnung eines Förderantrags durch die Bezirksregierung Düsseldorf für eine durchgehende Fahrradstraße. Da die Wittekindstraße eine wichtige Erschließungsstraße mit hoher Verkehrsbelastung durch Kraftfahrzeuge, Buslinien und Rettungsdienste darstellt, wurde die verkehrsrechtliche Situation abschnittsweise neu bewertet.
Für den Bereich zwischen der Rüttenscheider Straße und der Ursulastraße wird die Einrichtung einer Fahrradstraße als vertretbar erachtet, da dieser Abschnitt als Zuwegung zur Grugatrasse eine hohe Bedeutung für den Radverkehr aufweist. Im Abschnitt zwischen der Ursulastraße und der Alfried-Krupp-Straße sieht die Planung vor, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anzuordnen, um einen Lückenschluss zwischen bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen zu ermöglichen und den Verkehrsfluss zu verstetigen.
Im Bereich zwischen der Alfried-Krupp-Straße und der Walpurgisstraße wird ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vorgeschlagen. Begründet wird dies mit der hohen Verkehrsbelastung durch den öffentlichen Personennahverkehr, der Zufahrt zum Alfried-Krupp-Krankenhaus sowie der Bündelung verschiedener Verkehrsarten, was in diesem kurvigen Bereich zu potenziell kritischen Verkehrssituationen führen kann. Eine abschließende Prüfung von Lärmschutzaspekten für den mittleren Abschnitt bleibt vorbehalten.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 19.Überprüfung von Fußgängersignalanlagen als QuerungshilfenZur Vorlage · 1330/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1330/2026/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Überprüfung von Fußgänger-Lichtsignalanlagen als Querungshilfen. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit zu gewährleisten und gleichzeitig die langfristigen Unterhaltungskosten im städtischen Haushalt zu steuern.
Im Rahmen anstehender Erneuerungs- oder Ersatzmaßnahmen an Lichtsignalanlagen soll die Erforderlichkeit der Anlagen grundsätzlich überprüft werden. Dabei wird untersucht, ob die Anlagen unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Vorgaben, technischer Regelwerke und verkehrstechnischer Rahmenbedingungen beibehalten werden müssen oder durch kostengünstigere Alternativen wie Zebrastreifen, Mittelinseln, Gehwegvorstreckungen oder Plateauaufpflasterungen ersetzt werden können. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf Standorten in Tempo-30-Zonen sowie auf Orten, an denen sich die Verkehrsbelastung oder der Querungsbedarf seit der ursprünglichen Einrichtung verändert haben.
Die Verwaltung führt bei der Bewertung Kriterien wie die Verkehrsmenge, das Unfallgeschehen, die Sichtbeziehungen sowie die Nähe zu Schulen oder sozialen Einrichtungen an. Durch den möglichen Rückbau von Lichtsignalanlagen sollen Einsparungen bei den jährlichen Unterhaltungskosten erzielt werden, um Mittel für die Instandsetzung von Straßen oder andere städtische Aufgaben freizusetzen. Die betroffenen Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität werden über geplante Rückbaumaßnahmen und die neuen Querungshilfen informiert. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Sachverhalts durch den Ausschuss sowie die Bezirksvertretungen I bis IX vor.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 20.Markierung nicht-benutzungspflichtiger gemeinsamer Fuß- und Radwege in Essen
- 21.Geländerhöhen auf StraßenbrückenZur Vorlage · 1420/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 6 informiert den Ausschuss für Verkehr und Mobilität über die Anpassung von Geländerhöhen auf Straßenbrücken in Essen. Hintergrund ist die Umsetzung von Vorgaben aus den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) sowie den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING), die Mindesthöhen von 1,20 m bzw. 1,30 m vorsehen.
Anlass für die Überprüfung ist die aktuelle Rechtsprechung zu Haftungsfragen bei Unfällen auf Brückenbauwerken. Nachdem der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen auf der Konrad-Adenauers-Brücke bereits Bauzaunelemente zur Erhöhung des Geländers angebracht hat, prüft das Amt für Straßen und Verkehr derzeit rund 40 städtische Überführungen auf die Notwendigkeit von Maßnahmen. Die Umsetzung kann dabei als langfristiger Neubau, als mittelfristige dauerhafte Aufhöhung, als kurzfristige vorübergehende Aufhöhung oder als Sofortmaßnahme durch Bauzäune erfolgen. Die Auswahl der Methode richtet sich nach dem jeweiligen Gefährdungspotenzial.
Zu den aktuell unter Prüfung stehenden Objekten gehören unter anderem die Ruhrbrücke Kettwig, die Südtangente Borbecker Straße, die Hans-Böckler-Straße sowie verschiedene Überführungen im Bereich der Wickenburgstraße, der Karl-Meyer-Straße und des Hardenbergufer. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der laufenden Verwaltung zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht. Der Ausschuss soll die Informationen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 22.Sachstandsbericht zur Planung der Park-and-Ride-Anlage in KettwigZur Vorlage · 1419/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstandsbericht zur Planung der Park-and-Ride-Anlage am Bahnhof Essen-Kettwig vor. Das Vorhaben, dessen Baubeginn ursprünglich für das zweite Quartal 2026 mit einer Bauzeit von etwa 18 Monaten vorgesehen war, verzögert sich. Als Gründe für die zeitliche Verschiebung werden ein erhöhter Abstimmungsbedarf bei vertraglichen und rechtlichen Fragen sowie personelle Veränderungen innerhalb des Projekts angeführt.
Ein wesentlicher Aspekt der aktuellen Planung ist die Sicherung der Finanzierung. Da die Verfügbarkeit von Fördermitteln an die baurechtliche Sicherung des Vorhabens gebunden ist, möchte die Verwaltung das wirtschaftliche Risiko für die Stadt minimieren. Um Kosten für Planungsleistungen zu vermeiden, die im Falle einer Nichtgenehmigung nicht durch Fördermittel gedeckt wären, wird zunächst die Genehmigungsplanung beauftragt. Auf dieser Grundlage soll der Bauantrag beim Amt für Bauordnung eingereicht werden.
Derzeit werden die erforderlichen vertraglichen Regelungen abgeschlossen. Ein konkreter Termin für den Baubeginn kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, da die Dauer der Prüfung des Bauantrags durch die zuständige Behörde noch nicht abschätzbar ist. Die Verwaltung beabsichtigt, den Zeitplan fortzuschreiben, sobald der weitere Ablauf verlässlicher beurteilt werden kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX den Sachstand zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 23.Radverkehrsanlage Bochumer Landstraße von Renzelweg bis StadtgrenzeZur Vorlage · 1184/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Planung sieht den Bau einer Radverkehrsanlage an der Bochumer Landstraße im Stadtteil Freisenbruch vor, die den Bereich vom Renzelweg bis zur Stadtgrenze zu Bochum-Wattenscheid umfasst. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Radverkehrsführung sowie die Anpassung an die zukünftige Ausrichtung des Hauptroutennetzes der Stadt Essen.
Im Rahmen der Umgestaltung wird in westlicher Fahrtrichtung die bisherige Zweistreifigkeit für den Kfz-Verkehr zugunsten eines 2,25 Meter breiten Radfahrstreifens aufgegeben. In westlicher Richtung wird zudem ein Sicherheitstrennstreifen von 0,75 Metern zur Dooring-Zone vorgesehen. In östlicher Fahrtrichtung wird die Radverkehrsführung durch die Demarkierung einer bisherigen Sperrfläche realisiert, wobei ab der Hausnummer 410 aufgrund der Fahrbahnbreite ein Übergang in den Mischverkehr erfolgt.
Parallel dazu wird die Bushaltestelle Haferfeld barrierefrei umgestaltet und als Buskap ausgeführt. In Abstimmung mit der Ruhrbahn werden neue Wetterschutzeinrichtungen installiert. Durch diese Maßnahmen entstehen insgesamt fünf neue Stellplätze für den ruhenden Verkehr, während zwei bestehende Parkplätze auf der südlichen Straßenseite entfallen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planung zur Baureife zu bringen, wobei die konkreten Kosten für den Radfahrstreifen und den Umbau des Seitenraums im Zuge der weiteren Planung finalisiert werden sollen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 08.09.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung)
- 24.Weiterentwicklung des Fahrradverleihsystems MetropolradruhrZur Vorlage · 1335/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Fahrradverleihsystems Metropolradruhr (MRR) wird eine Erweiterung der Infrastruktur und des Fahrzeugbestands in Essen angezeigt. Nach dem Betreiberwechsel von Nextbike zu Donkey Republic zum 1. April 2026, der mit dem Rückbau physischer Stationen und einem vorübergehenden Rückgang der Leihräder auf etwa 1.300 Einheiten einherging, befindet sich das System nun in einer Ausbauphase. Die Flotte wird schrittweise auf insgesamt rund 5.700 Fahrräder erhöht, wobei allein in Essen ab Ende September mehr als 700 Räder zur Verfügung stehen sollen.
Parallel dazu wird das Stationsnetz in Essen von bisher 84 Stationen auf künftig 163 Standorte vergrößert. Die neuen Stationen werden über das gesamte Stadtgebiet und alle Stadtbezirke verteilt, mit einem Fokus auf Wohngebieten sowie Haltepunkten des Schienenverkehrs, um die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr zu verbessern. Die Standorte befinden sich derzeit in der finalen Abstimmung und werden den zuständigen Bezirksvertretungen zur Anhörung vorgelegt.
Aufgrund einer verzögerten Ausschreibung für Bodenmarkierungen und Stationsschilder werden die Stationen aktuell weiterhin als virtuelle Stationen betrieben. Die Universität Duisburg-Essen und die Ruhrbahn bleiben weiterhin als Kooperationspartner im System integriert, wodurch für Studierende sowie Fahrgäste der Ruhrbahn weiterhin kostenfreie oder vergünstigte Konditionen bestehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über diese Entwicklungen zur Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 25.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 25.1Geofencing für Leih-E-Scooter – mehr Sicherheit in Fußgängerzonen und hoch frequentierten Bereichen
- 25.2Ergänzungsantrag zum Antrag Nr. 1268/2026/EBB-FDP – Geofencing für Leih-E-Scooter – mehr Sicherheit in Fußgängerzonen und hoch frequentierten BereichenZur Vorlage · 1463/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die Partei hat einen Ergänzungsantrag zur Vorlage 1268/2026/EBB-FDP eingereicht, der Maßnahmen zur Regulierung von Leih-E-Scootern in Essen vorsieht. Der Antrag zielt darauf ab, die Sicherheit und Barrierefreiheit in Fußgängerzonen und hoch frequentierten Bereichen durch eine Erweiterung der Abstellinfrastruktur und eine gezielte Verursachermodell-Regelung zu verbessern.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, gemeinsam mit den Anbietern das Netz ausgewiesener Abstellzonen über den Innenstadtbereich hinaus auszubauen. Dabei sollen Standorte an wichtigen Fahrtzielen wie Bahnhöfen, Apotheken und Ärzten sowie die Einhaltung ausreichender Gehwegbreiten berücksichtigt werden. Anstatt pauschaler Beschränkungen schlägt der Antrag vor, die Anbieter im Rahmen ihrer Sondernutzungserlaubnis zu verpflichten, das Abstellen mittels automatisierter Parkverifikation zu dokumentieren. Verstöße sollen dem jeweiligen Nutzerkonto zugeordnet und bei Wiederholung mit einer Nutzungssperre belegt werden können. Zudem soll eine Meldemöglichkeit für Bürger eingerichtet werden.
Eine technische Abstellpflicht soll zunächst auf bestimmte Pilotbereiche begrenzt bleiben; eine Ausweitung soll erst nach einer Evaluierung durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität erfolgen. Falls städtisch angeordnete Abstellverbote zusätzliche Wegezeiten verursachen, sollen diese den Nutzern nicht in Rechnung gestellt werden. Der Antrag fordert zudem einen Bericht, der die Entwicklung von Fahrtenzahlen, Flottengrößen und Verstoßzahlen sowie mögliche Auswirkungen auf private Elektrokleinstfahrzeuge dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 02.09.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (5. Sitzung)
- 26.Mitteilungen der Verwaltung
- 27.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 28.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 2. Quartal 2026
- 29.Verschiedenes