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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 3 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 12.03.2026
- 2.Niederschrift Nr. 4 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 30.04.2026
- 3.Niederschrift Nr. 5 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 11.06.2026
- 4.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 5.Bauzeitenveränderung Citybahn
- 6.Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Weidkamp
- 7.Bürgerbegehren "Verkehrspolitische Leitlinien"Zur Vorlage · 1258/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie dem Rat der Stadt Essen, das Bürgerbegehren zu den verkehrspolitischen Leitlinien als unzulässig einzustufen. Das Vorhaben verfolgt das Ziel, den Ratsbeschluss vom 25. März 2026 aufzuheben.
Zwar wurden die formellen Voraussetzungen erfüllt und das erforderliche Quorum wurde erreicht. Bei der Prüfung der eingereichten Unterschriftenlisten wurden 14.861 Unterschriften kontrolliert, wovon 13.629 als gültig eingestuft wurden. Damit liegt die Zahl über der notwendigen Grenze von 12.954 gültigen Stimmen. Zudem wurde die Einhaltung der Vorgaben zur Offenlegung von Zuwendungen, in diesem Fall 6.886,18 Euro von der Initiative für Nachhaltigkeit e.V., bestätigt.
Die Unzulässigkeit begründet sich jedoch nach Ansicht der Verwaltung durch die mangelnde Bestimmtheit der Fragestellung. Ein Bürgerbegehren müsse eine klare Sachentscheidung ermöglichen, sodass die Bürger bei einer Abstimmung mit Ja oder Nein den Inhalt der Entscheidung zweifelsfrei erfassen können. Da der angefochtene Ratsbeschluss politische Weichenstellungen und keine konkreten Einzelvorhaben enthält, sei die Aufhebung des Beschlusses nicht hinreichend bestimmt. Eine Interpretation der Fragestellung über die Begründung des Bürgerbegehrens sei rechtlich nicht zulässig. Da die Frage nach der Rechtsfolge nach einer Aufhebung unklar bleibt, kann keine rechtssichere Entscheidung getroffen werden.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 8.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Umgestaltung Weberplatz"Zur Vorlage · 1250/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und den Baubeginn der Maßnahme „Umgestaltung Weberplatz“ beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 7.191.000 EUR beziffert. Darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 5.561.000 EUR sowie Planungskosten von 701.000 EUR, wobei Sicherheitszuschläge für den Straßenbau, die Freianlagen sowie die Begrünung und Ausstattung bereits berücksichtigt sind. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für den Zeitraum von Anfang 2027 bis voraussichtlich Juli 2028 in mehreren Abschnitten vorgesehen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil von 4.153.000 EUR sowie durch Fördermittel aus dem Bundesprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ in Höhe von 3.038.000 EUR. Der Mittelabfluss ist auf die Jahre 2025 bis 2029 terminiert. Die kalkulatorischen Kosten beinhalten zudem Zinsen sowie Abschreibungen über einen Zeitraum von 60 Jahren.
Die Umsetzung der Maßnahme basiert auf dem im September 2018 beschlossenen Integrierten Entwicklungskonzept für den Stadtbezirk MITTE/OST sowie auf bestehenden Verpflichtungen gegenüber dem Wettbewerbsgewinner. Die zeitliche Planung ist durch die Bedingungen der Fördermittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ vorgegeben, wobei die letzte Auszahlung laut Zuwendungsbescheid im Jahr 2030 möglich ist. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz hat die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv eingestuft. Die zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, Haupt-, Finanz- und Wirtschaft sowie Verkehr und Mobilität geben eine Empfehlung ab, während die Bezirksvertretung I die Kenntnisnahme übernimmt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 9.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Neugestaltung Barbarossaplatz"
- 9.1Bau und Baubeginn der Maßnahme "Neugestaltung Barbarossaplatz hier: Rücknahme des ProjektbeschlussesZur Vorlage · 1481/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, die Beschlüsse zur Maßnahme „Neugestaltung Barbarossaplatz“ vollständig zurückzunehmen. Konkret bezieht sich der Antrag auf die Beschlüsse DS 0497/2020/7 vom 24. Juni 2020 sowie DS 0918E1/2025/6 vom 24. September 2025.
Als Begründung führt die Fraktion die nicht gewährleistete Finanzierbarkeit des Projekts an. Während die ursprünglich veranschlagten Kosten bei 6.227.000 Euro lagen, belaufen sich die aktuellen Schätzungen nach Stand August 2026 auf 8.372.000 Euro. Obwohl ein Fördersatz von 80 Prozent angestrebt wird, liegen noch keine vollständigen Förderzusagen für die gesamte Summe vor. Die verbleibenden Aufwendungen für die Stadt Essen werden auf 3.390.400 Euro geschätzt, wobei die Fraktion mit steigenden Kosten rechnet. Zudem werden unbestimmte Kosten im konsumtiven Bereich sowie die zukünftige Nutzung angeführt.
Neben den finanziellen Aspekten nennt der Antrag inhaltliche Bedenken. Die Fraktion weist auf den Wegfall von Kfz-Stellplätzen hin und bemängelt, dass die Auswirkungen auf die Verkehrsplanung, insbesondere im Hinblick auf die Gelsenkirchener Straße, nicht ausreichend untersucht worden seien. Zudem seien Fragen zur Barrierefreiheit des Platzes nicht abschließend geklärt. Der Antrag sieht eine Empfehlung durch die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen, den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Verkehr und Mobilität vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen getroffen werden soll.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 03.09.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (9. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 9.2Neugestaltung Barbarossaplatz – Projektbeschluss (DS 0918E1/2025/6 ) zurücknehmen und Planung neu ausrichtenZur Vorlage · 1500/2026/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat einen Antrag gestellt, den bisherigen Beschluss zur Neugestaltung des Barbarossaplatzes (DS 0918E1/2025/6) in seiner vorliegenden Form zurückzunehmen. Ziel des Antrags ist es, dass die Verwaltung eine neue Planung vorlegt, die sich auf eine kostengünstigere Umsetzung konzentriert und sich auf wesentliche Maßnahmen sowie notwendige Sanierungen beschränkt.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit gestiegenen Kosten für das Projekt, die laut vorliegenden Angaben von ursprünglich rund 6,227 Millionen Euro auf etwa 8,372 Millionen Euro angestiegen sind. Eine Neuausrichtung der Planung soll laut Antrag die wirtschaftliche Effizienz erhöhen und die funktionale sowie gestalterische Aufwertung des Platzes sicherstellen.
Der Antrag enthält spezifische Vorgaben für die neue Planung: Die Erreichbarkeit des Barbarossaplatzes und des umliegenden Stadtteilzentrums für den motorisierten Individualverkehr darf sich nicht verschlechtern. Zudem sollen die vorhandenen öffentlichen Parkmöglichkeiten mindestens in ihrem aktuellen Umfang erhalten bleiben. Eine zusätzliche Belastung der angrenzenden Straßen durch Verkehrsverlagerungen oder erhöhten Parksuchverkehr soll vermieden werden.
Vor einer erneuten Beschlussfassung wird die Verwaltung angewiesen, die Kosten der Neuplanung sowie den städtischen Eigenanteil darzulegen. Dabei sollen die Auswirkungen auf bereits zugesagte Fördermittel sowie ein Vergleich zu den Kosten der ursprünglichen Planung erfolgen. Der Antrag sieht eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen sowie im Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Rat der Stadt Essen (8. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 9a.Umgestaltung Barbarossaplatz: Anpassungen Ausführungsplanung der Radverkehrsführung
- 10.Erhöhung der Planungs- und Vorbereitungskosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA. 3.2 Brücke Friedrichstraße" hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 26.07.2026 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRWZur Vorlage · 1249/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Planungs- und Vorbereitungskosten für die Maßnahme „Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.2 Brücke Friedrichstraße“ zu erhöhen. Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung vom 26. Juli 2026 soll die bisherige Kostenschätzung von 6.447.000 EUR um 2.900.000 EUR auf insgesamt 9.347.000 EUR angehoben werden. Hierfür ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.900.000 EUR für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Finanzierung soll über das Projekt „Sichere Radwege an Hauptverkehrsstraßen“ erfolgen.
Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau der Schwanenkampbrücke an der Friedrichstraße. Für das Vorhaben sind geotechnische und bergbauliche Untersuchungen notwendig, die im Zeitraum von September bis Anfang Oktober 2026 innerhalb einer von der Deutschen Bahn genehmigten Sperrpause durchgeführt werden müssen. Ein im Vergabeverfahren eingegangenes Angebot einer Bietergemeinschaft beläuft sich auf rund 5,37 Millionen EUR und übersteigt damit die ursprüngliche Schätzung von 2,5 Millionen EUR. Die Verwaltung führt an, dass die Preisbildung aufgrund der speziellen Anforderungen an die Bahnsicherung und den begrenzten Bieterkreis nachvollziehbar sei.
Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Beauftragung bis zum 1. August 2026 abzuschließen, um die geplante Sperrpause nicht zu verlieren. Eine Verzögerung würde den Baubeginn voraussichtlich um mindestens ein Jahr nach hinten verschieben und könnte zusätzliche Kosten für Bahnsicherungen sowie eine mögliche Sperrung der Brücke für den Straßenverkehr zur Folge haben. Der Beschlussvorschlag liegt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur Empfehlung und dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung BeleuchtungZur Vorlage · 1256/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, im Haushaltsjahr 2026 überplanmäßige Mittel in Höhe von 2.000.000 EUR für das Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ bereitzustellen. Die Vorlage sieht vor, dass die Finanzierung dieser Mittel aus dem Projekt „Fahrradstraßen und -zonen“ erfolgt.
Die Stadt ist als Eigentümerin und Betriebsführerin für die öffentliche Straßenbeleuchtung mit über 55.000 Lichtpunkten verantwortlich. Ein Teil der bestehenden Anlagen entspricht nicht mehr den Anforderungen der DIN (EN) 13201, da Masten nicht mehr standsicher sind und die Leuchtmittel aufgrund von Importverboten für bestimmte Lampentypen ersetzt werden müssen. Durch die Maßnahmen sollen die Anlagen an aktuelle Normen angepasst und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Zudem ist im Rahmen der Erneuerung die Umstellung auf die energieeffiziente LED-Technologie vorgesehen.
Für das Jahr 2026 stehen im Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ bereits rund 4.150.000 EUR zur Verfügung, welche jedoch bereits vollständig in Anspruch genommen wurden. Zusätzlich wurden bereits 500.000 EUR über den Deckungsring bereitgestellt. Für anstehende Beauftragungen und Lagerentnahmen in Höhe von etwa 2.000.000 EUR sowie den Austausch von rund 5.750 LED-Modulen und 1.300 Schneider-Leuchten, was Kosten von 1.700.000 EUR verursacht, besteht ein zusätzlicher Bedarf. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen vorgelegt, nachdem die Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse für Verkehr und Mobilität sowie für den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vorliegen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (9. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.1Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Seminarstraße von Moltkestraße bis Auf dem HolleterZur Vorlage · 1077/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Seminarstraße beschließen. Das Vorhaben umfasst den Abschnitt von der Moltkestraße bis zur Straße Auf dem Holleter. Ziel der Maßnahme ist der Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich daraus, dass die bestehende Beleuchtungsanlage die Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 nicht mehr erfüllt. Da die verwendeten Leuchtmittel in der Europäischen Union nicht mehr hergestellt werden dürfen und kein Import möglich ist, müssen die alten Anlagen ersetzt werden. Die Umsetzung dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 96.000 Euro. Die Maßnahme ist als beitragsfähig nach dem Kommunalabgabengesetz eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot, wobei die entgangenen Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Mit der Neuregelung entfallen zudem die Pflicht zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv eingestuft. Da für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird, entstehen zwar keine unmittelbare Einsparungen in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch werden die Auswirkungen auf den Klimaschutz durch den eingesparten Stromverbrauch insgesamt als positiv bewertet.
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- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 11.2Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Schellingweg von Philosophenweg bis SachsenringZur Vorlage · 1216/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Schellingweg, im Abschnitt zwischen Philosophenweg und Sachsenring, beschließen. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die Maßnahme ist als beitragsfähig nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich daraus, dass die bestehende Beleuchtungsanlage die Anforderungen der DIN (EN) 13201 nicht mehr erfüllt und die Lichtmasten nicht mehr als standsicher eingestuft werden. Die Anpassung an die aktuellen Normen dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 38.000 Euro. Hinzu kommen kalkulatorische Zinsen in Höhe von 703 Euro.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv bewertet. Da für die Straßenbeleuchtung Ökostrom bezogen wird, entsteht zwar keine unmittelbare Einsparung in der städtischen Treibhausbilanz, jedoch werden die Auswirkungen auf den Klimaschutz durch den eingesparten Stromverbrauch insgesamt als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 11.3Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Erasmusstraße von Philosophenweg bis Erasmusstraße 46 (Ende)Zur Vorlage · 1217/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Erasmusstraße beschließen. Das Vorhaben umfasst den Abschnitt vom Philosophenweg bis zum Ende der Erasmusstraße 46. Ziel der Maßnahme ist die Anpassung der Beleuchtungsanlage an die aktuell gültigen DIN-Normen sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
Die Notwendigkeit der Erneuerung ergibt sich daraus, dass die bestehenden Leuchten nicht mehr den geltenden Anforderungen entsprechen und die Lampen aufgrund von Importverboten in der EU nicht mehr verfügbar sind. Zudem sind die vorhandenen Masten nicht mehr standsicher. Die Maßnahme beinhaltet den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik.
Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 113.000 Euro. Hinzu kommen kalkulatorische Zinsen in Höhe von 2.091 Euro. Die Finanzierung erfolgt über ein entsprechendes PSP-Element.
Die Maßnahme ist nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des KAG zum 01.01.2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot, wobei die entgangenen Einnahmen durch das Land NRW erstattet werden. Durch die Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Verpflichtung zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird die Maßnahme als positiv für den Klimaschutz eingestuft, da durch die Umstellung ein geringerer Stromverbrauch resultiert, auch wenn die Stadt für die Beleuchtung Ökostrom bezieht.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 12.Durchführung der Baumaßnahme "Dinastraße" KAG-Nr. 26KAG100Zur Vorlage · 1270/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung der Baumaßnahme „Dinastraße“ beschließen. Das Vorhaben umfasst die Verbreiterung des Gehwegs im Bereich der Dinastraße zwischen der Timpestraße und der Hausnummer 10. Derzeit weist der Gehweg eine Breite von etwa 0,5 bis 0,7 Metern auf, was laut dem Amt für Straßen und Verkehr eine ausreichende Nutzung für den Fußgängerverkehr nicht ermöglicht. Durch die Erweiterung auf 2,50 Meter soll eine ordnungsgemäße und sichere Nutzung gewährleistet werden.
Die Maßnahme ist nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit dieser Neuregelung entfallen zudem die bisher verpflichtende Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Die veranschlagten Baukosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 50.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über ein entsprechendes PSP-Element. Neben den Investitionskosten sind kalkulatorische Zinsen in Höhe von 925 Euro sowie kalkulatorische Abschreibungen für den städtischen Eigenanteil in Höhe von 833,33 Euro vorgesehen. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität und zur Kenntnisnahme an die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 13.Änderung zur Planung Humboldtstraße von Fulerumer Straße bis Max-Halbach-Straße (Stadtgrenze Mülheim an der Ruhr)
- 14.Einrichtung einer Hol- und Bringzone (Elternhaltestelle) an der Grundschule an der Heinickestraße
- 15.Planungs- und Bauprogramm Ingenieurbau 2026 (Maßnahmenprioritäten)Zur Vorlage · 1197/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Straßen und Verkehr legt das Planungs- und Bauprogramm Ingenieurbau 2026 vor, welches die Maßnahmenprioritäten für kurz- bis mittelfristige Bauvorhaben umfasst. Das Programm beinhaltet derzeit 107 Maßnahmen bzw. Maßnahmenpakete, die in verschiedene Kategorien sowie den Rückbau unterteilt sind. Die Vorlage basiert auf einer Fortschreibung des Programms, in die neue Erkenntnisse zu Bauwerken sowie politische Beschlüsse eingeflossen sind. Neben Brückenbaumaßnahmen sind weitere Bauwerksarten enthalten, um die Bindung von Kapazitäten darzustellen. Seit der Vorstellung des Programms im Jahr 2025 konnten vier Maßnahmen, unter anderem in der Prinz-Friedrich-Straße sowie am zweiten Gildehof-/Bernetunnel, baulich abgeschlossen werden. Einzelne Pakete, wie das Geländerprogramm oder der Umbau alter Eisenbahnbrücken, sind keinem spezifischen Stadtbezirk zugeordnet.
Die Umsetzung der geplanten Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der aktuellen Haushaltslage und der stadtweiten Prioritätensetzung. Dies betrifft die Bereitstellung finanzieller Mittel für Planung und Durchführung sowie die Verfügbarkeit personeller Ressourcen in der Verwaltung. Bei Kapazitätsengpässen haben gesetzliche Pflichtaufgaben, insbesondere die Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Infrastruktur wie die Überwachung und Sperrung von Bauwerken, Vorrang vor Sanierungs- oder Erneuerungsmaßnahmen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll das aktuelle Programm in der Sitzung am 10. September 2026 zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu spezifischen Beträgen, Fristen oder unmittelbaren Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 16.Weitere Bearbeitung des Planungsauftrags Bewohnerparken HolsterhausenZur Vorlage · 1265/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1265/2025/6 befasst sich mit der Fortführung des Planungsauftrags für Bewohnerparken und Quartiersgaragen im Bereich Holsterhausen, mit einem Schwerpunkt auf dem Umfeld des Universitätsklinikums. Basierend auf einem Beschluss vom 26. Juni 2025 soll die Verwaltung Vorschläge erarbeiten, wobei das Untersuchungsgebiet auf einen Radius von etwa 1.000 Metern um das Klinikum eingegrenzt wird. Ziel der Untersuchung ist die Identifikation potenzieller Standorte für Quartiersgaragen durch ein Flächenscreening sowie die Analyse des Parkraummangels unter Berücksenschaft der rechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und des Straßenverkehrsgesetzes.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Vorerfassung von Parkständen in einem 1.000-Meter-Radius nördlich der Grugatrasse, um straßenscharfe Planungsräume für Bewohnerparkgebiete zu definieren. Die Verwaltung beabsichtigt, auf Grundlage der Voruntersuchungen die Beauftragung von Fachbüros zu beantragen. Die Planungskosten für mindestens fünf Gebiete werden auf circa 250.000 Euro geschätzt.
Die Finanzierung der Planungskosten soll über die Stellplatzablöse der Stadt Essen erfolgen. Bei einer Gebühr von 75 Euro pro Bewohnerparkausweis und einer geschätzten Quote von 67,9 Prozent bei 6.117 Kraftfahrzeugen werden jährliche Einnahmen von rund 311.475 Euro erwartet. Nach Abzug der geschätzten Verwaltungskosten in Höhe von 124.590 Euro verbleibt ein jährlicher Überschuss von etwa 187.000 Euro. Die Vorlage geht dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Bezirksvertretungen II und III zur Kenntnisnahme vor.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung)
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 17.Umgang zum neuen Regelwerk zur Anordnung von Fußgängerüberwegen
- 18.Änderung verkehrsrechtliche Anordnung WittekindstraßeZur Vorlage · 1275/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1275/2026/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Änderung der verkehrsrechtlichen Anordnung für verschiedene Abschnitte der Wittekindstraße. Hintergrund der Neubewertung ist die Ablehnung der Förderung einer geplanten Fahrradstraße durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Für den Bereich zwischen Rüttenscheider Straße und Ursulastraße wird die Einrichtung als Fahrradstraße weiterhin als vertretbar erachtet. Im Abschnitt zwischen Ursulastraße und Alfried-Krupp-Straße ist eine Fortführung der Fahrradstraße nicht möglich; hier wird ein Lückenschluss zur Geschwindigkeitsreduzierung auf einer Länge von 350 Metern geprüft. Für den Bereich von der Alfried-Krupp-Straße bis zur Walpurgisstraße wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h empfohlen, wobei die Beschilderung nach Abschluss der Baumaßnahmen von einer Fahrradstraße auf eine Kfz-Straße umgestellt werden soll. Der Abschnitt von der Walpurgisstraße bis zur Wittenbergstraße behält die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h bei, wobei dort beidseitige Radfahrstreifen geplant sind.
Die Wittekindstraße weist eine tägliche Verkehrsbelastung von etwa 600 bis 800 Kfz/h auf. Die geänderte Anordnung soll dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Bezirksvertretung II in den Sitzungen am 10.09.2026 und 17.09.2026 zur Kenntnis gebracht werden. Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die laufende Baumaßnahme und verursacht keine zusätzlichen Investitions-, Personal- oder Sachkosten. Die Praxis, der Grugatrasse an der Einmündung Walpurgisstraße Vorrang einzuräumen, soll beibehalten werden.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung)
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 19.Überprüfung von Fußgängersignalanlagen als QuerungshilfenZur Vorlage · 1330/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1330/2026/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Überprüfung von Fußgänger-Lichtsignalanlagen als Querungshilfen. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit zu gewährleisten und gleichzeitig die langfristigen Unterhaltungskosten im städtischen Haushalt zu steuern.
Im Rahmen anstehender Erneuerungs- oder Ersatzmaßnahmen an Lichtsignalanlagen soll die Erforderlichkeit der Anlagen grundsätzlich überprüft werden. Dabei wird untersucht, ob die Anlagen unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Vorgaben, technischer Regelwerke und verkehrstechnischer Rahmenbedingungen beibehalten werden müssen oder durch kostengünstigere Alternativen wie Zebrastreifen, Mittelinseln, Gehwegvorstreckungen oder Plateauaufpflasterungen ersetzt werden können. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf Standorten in Tempo-30-Zonen sowie auf Orten, an denen sich die Verkehrsbelastung oder der Querungsbedarf seit der ursprünglichen Einrichtung verändert haben.
Die Verwaltung führt bei der Bewertung Kriterien wie die Verkehrsmenge, das Unfallgeschehen, die Sichtbeziehungen sowie die Nähe zu Schulen oder sozialen Einrichtungen an. Durch den möglichen Rückbau von Lichtsignalanlagen sollen Einsparungen bei den jährlichen Unterhaltungskosten erzielt werden, um Mittel für die Instandsetzung von Straßen oder andere städtische Aufgaben freizusetzen. Die betroffenen Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität werden über geplante Rückbaumaßnahmen und die neuen Querungshilfen informiert. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Sachverhalts durch den Ausschuss sowie die Bezirksvertretungen I bis IX vor.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (7. Sitzung)
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 20.Markierung nicht-benutzungspflichtiger gemeinsamer Fuß- und Radwege in Essen
- 21.Geländerhöhen auf StraßenbrückenZur Vorlage · 1420/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 6 informiert den Ausschuss für Verkehr und Mobilität über die Anpassung von Geländerhöhen auf Straßenbrücken in Essen. Hintergrund ist die Umsetzung von Vorgaben aus den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) sowie den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING), die Mindesthöhen von 1,20 m bzw. 1,30 m vorsehen.
Anlass für die Überprüfung ist die aktuelle Rechtsprechung zu Haftungsfragen bei Unfällen auf Brückenbauwerken. Nachdem der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen auf der Konrad-Adenauers-Brücke bereits Bauzaunelemente zur Erhöhung des Geländers angebracht hat, prüft das Amt für Straßen und Verkehr derzeit rund 40 städtische Überführungen auf die Notwendigkeit von Maßnahmen. Die Umsetzung kann dabei als langfristiger Neubau, als mittelfristige dauerhafte Aufhöhung, als kurzfristige vorübergehende Aufhöhung oder als Sofortmaßnahme durch Bauzäune erfolgen. Die Auswahl der Methode richtet sich nach dem jeweiligen Gefährdungspotenzial.
Zu den aktuell unter Prüfung stehenden Objekten gehören unter anderem die Ruhrbrücke Kettwig, die Südtangente Borbecker Straße, die Hans-Böckler-Straße sowie verschiedene Überführungen im Bereich der Wickenburgstraße, der Karl-Meyer-Straße und des Hardenbergufer. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der laufenden Verwaltung zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht. Der Ausschuss soll die Informationen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 22.Sachstandsbericht zur Planung der Park-and-Ride-Anlage in KettwigZur Vorlage · 1419/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstandsbericht zur Planung der Park-and-Ride-Anlage am Bahnhof Essen-Kettwig vor. Das Vorhaben, dessen Baubeginn ursprünglich für das zweite Quartal 2026 mit einer Bauzeit von etwa 18 Monaten vorgesehen war, verzögert sich. Als Gründe für die zeitliche Verschiebung werden ein erhöhter Abstimmungsbedarf bei vertraglichen und rechtlichen Fragen sowie personelle Veränderungen innerhalb des Projekts angeführt.
Ein wesentlicher Aspekt der aktuellen Planung ist die Sicherung der Finanzierung. Da die Verfügbarkeit von Fördermitteln an die baurechtliche Sicherung des Vorhabens gebunden ist, möchte die Verwaltung das wirtschaftliche Risiko für die Stadt minimieren. Um Kosten für Planungsleistungen zu vermeiden, die im Falle einer Nichtgenehmigung nicht durch Fördermittel gedeckt wären, wird zunächst die Genehmigungsplanung beauftragt. Auf dieser Grundlage soll der Bauantrag beim Amt für Bauordnung eingereicht werden.
Derzeit werden die erforderlichen vertraglichen Regelungen abgeschlossen. Ein konkreter Termin für den Baubeginn kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, da die Dauer der Prüfung des Bauantrags durch die zuständige Behörde noch nicht abschätzbar ist. Die Verwaltung beabsichtigt, den Zeitplan fortzuschreiben, sobald der weitere Ablauf verlässlicher beurteilt werden kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX den Sachstand zur Kenntnis nehmen.
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- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 23.Radverkehrsanlage Bochumer Landstraße von Renzelweg bis StadtgrenzeZur Vorlage · 1184/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Planung sieht den Bau einer Radverkehrsanlage an der Bochumer Landstraße im Stadtteil Freisenbruch vor, die den Bereich vom Renzelweg bis zur Stadtgrenze zu Bochum-Wattenscheid umfasst. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Radverkehrsführung sowie die Anpassung an die zukünftige Ausrichtung des Hauptroutennetzes der Stadt Essen.
Im Rahmen der Umgestaltung wird in westlicher Fahrtrichtung die bisherige Zweistreifigkeit für den Kfz-Verkehr zugunsten eines 2,25 Meter breiten Radfahrstreifens aufgegeben. In westlicher Richtung wird zudem ein Sicherheitstrennstreifen von 0,75 Metern zur Dooring-Zone vorgesehen. In östlicher Fahrtrichtung wird die Radverkehrsführung durch die Demarkierung einer bisherigen Sperrfläche realisiert, wobei ab der Hausnummer 410 aufgrund der Fahrbahnbreite ein Übergang in den Mischverkehr erfolgt.
Parallel dazu wird die Bushaltestelle Haferfeld barrierefrei umgestaltet und als Buskap ausgeführt. In Abstimmung mit der Ruhrbahn werden neue Wetterschutzeinrichtungen installiert. Durch diese Maßnahmen entstehen insgesamt fünf neue Stellplätze für den ruhenden Verkehr, während zwei bestehende Parkplätze auf der südlichen Straßenseite entfallen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planung zur Baureife zu bringen, wobei die konkreten Kosten für den Radfahrstreifen und den Umbau des Seitenraums im Zuge der weiteren Planung finalisiert werden sollen.
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- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 08.09.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (7. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.Weiterentwicklung des Fahrradverleihsystems MetropolradruhrZur Vorlage · 1335/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Fahrradverleihsystems Metropolradruhr (MRR) wird eine Erweiterung der Infrastruktur und des Fahrzeugbestands in Essen angezeigt. Nach dem Betreiberwechsel von Nextbike zu Donkey Republic zum 1. April 2026, der mit dem Rückbau physischer Stationen und einem vorübergehenden Rückgang der Leihräder auf etwa 1.300 Einheiten einherging, befindet sich das System nun in einer Ausbauphase. Die Flotte wird schrittweise auf insgesamt rund 5.700 Fahrräder erhöht, wobei allein in Essen ab Ende September mehr als 700 Räder zur Verfügung stehen sollen.
Parallel dazu wird das Stationsnetz in Essen von bisher 84 Stationen auf künftig 163 Standorte vergrößert. Die neuen Stationen werden über das gesamte Stadtgebiet und alle Stadtbezirke verteilt, mit einem Fokus auf Wohngebieten sowie Haltepunkten des Schienenverkehrs, um die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr zu verbessern. Die Standorte befinden sich derzeit in der finalen Abstimmung und werden den zuständigen Bezirksvertretungen zur Anhörung vorgelegt.
Aufgrund einer verzögerten Ausschreibung für Bodenmarkierungen und Stationsschilder werden die Stationen aktuell weiterhin als virtuelle Stationen betrieben. Die Universität Duisburg-Essen und die Ruhrbahn bleiben weiterhin als Kooperationspartner im System integriert, wodurch für Studierende sowie Fahrgäste der Ruhrbahn weiterhin kostenfreie oder vergünstigte Konditionen bestehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über diese Entwicklungen zur Kenntnis gesetzt.
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- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 25.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 25.1Geofencing für Leih-E-Scooter – mehr Sicherheit in Fußgängerzonen und hoch frequentierten Bereichen
- 25.2Ergänzungsantrag zum Antrag Nr. 1268/2026/EBB-FDP – Geofencing für Leih-E-Scooter – mehr Sicherheit in Fußgängerzonen und hoch frequentierten BereichenZur Vorlage · 1463/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die Partei hat einen Ergänzungsantrag zur Vorlage 1268/2026/EBB-FDP eingereicht, der Maßnahmen zur Regulierung von Leih-E-Scootern in Essen vorsieht. Der Antrag zielt darauf ab, die Sicherheit und Barrierefreiheit in Fußgängerzonen und hoch frequentierten Bereichen durch eine Erweiterung der Abstellinfrastruktur und eine gezielte Verursachermodell-Regelung zu verbessern.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, gemeinsam mit den Anbietern das Netz ausgewiesener Abstellzonen über den Innenstadtbereich hinaus auszubauen. Dabei sollen Standorte an wichtigen Fahrtzielen wie Bahnhöfen, Apotheken und Ärzten sowie die Einhaltung ausreichender Gehwegbreiten berücksichtigt werden. Anstatt pauschaler Beschränkungen schlägt der Antrag vor, die Anbieter im Rahmen ihrer Sondernutzungserlaubnis zu verpflichten, das Abstellen mittels automatisierter Parkverifikation zu dokumentieren. Verstöße sollen dem jeweiligen Nutzerkonto zugeordnet und bei Wiederholung mit einer Nutzungssperre belegt werden können. Zudem soll eine Meldemöglichkeit für Bürger eingerichtet werden.
Eine technische Abstellpflicht soll zunächst auf bestimmte Pilotbereiche begrenzt bleiben; eine Ausweitung soll erst nach einer Evaluierung durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität erfolgen. Falls städtisch angeordnete Abstellverbote zusätzliche Wegezeiten verursachen, sollen diese den Nutzern nicht in Rechnung gestellt werden. Der Antrag fordert zudem einen Bericht, der die Entwicklung von Fahrtenzahlen, Flottengrößen und Verstoßzahlen sowie mögliche Auswirkungen auf private Elektrokleinstfahrzeuge dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (6. Sitzung)
- 02.09.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (5. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 26.Mitteilungen der Verwaltung
- 27.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 28.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 2. Quartal 2026
- 29.Verschiedenes