Geländerhöhen auf Straßenbrücken
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Geschäftsbereichs 6 informiert den Ausschuss für Verkehr und Mobilität über die Anpassung von Geländerhöhen auf Straßenbrücken in Essen. Hintergrund ist die Umsetzung von Vorgaben aus den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) sowie den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING), die Mindesthöhen von 1,20 m bzw. 1,30 m vorsehen.
Anlass für die Überprüfung ist die aktuelle Rechtsprechung zu Haftungsfragen bei Unfällen auf Brückenbauwerken. Nachdem der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen auf der Konrad-Adenauers-Brücke bereits Bauzaunelemente zur Erhöhung des Geländers angebracht hat, prüft das Amt für Straßen und Verkehr derzeit rund 40 städtische Überführungen auf die Notwendigkeit von Maßnahmen. Die Umsetzung kann dabei als langfristiger Neubau, als mittelfristige dauerhafte Aufhöhung, als kurzfristige vorübergehende Aufhöhung oder als Sofortmaßnahme durch Bauzäune erfolgen. Die Auswahl der Methode richtet sich nach dem jeweiligen Gefährdungspotenzial.
Zu den aktuell unter Prüfung stehenden Objekten gehören unter anderem die Ruhrbrücke Kettwig, die Südtangente Borbecker Straße, die Hans-Böckler-Straße sowie verschiedene Überführungen im Bereich der Wickenburgstraße, der Karl-Meyer-Straße und des Hardenbergufer. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der laufenden Verwaltung zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht. Der Ausschuss soll die Informationen zur Kenntnis nehmen.
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Ort
📍 Konrad-Adenauer-Brücke · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Beratungsfolge
- 10.09.2026kein Ergebnis hinterlegt
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Aus derselben Sitzung
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