Überprüfung von Fußgängersignalanlagen als Querungshilfen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1330/2026/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Überprüfung von Fußgänger-Lichtsignalanlagen als Querungshilfen. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit zu gewährleisten und gleichzeitig die langfristigen Unterhaltungskosten im städtischen Haushalt zu steuern.
Im Rahmen anstehender Erneuerungs- oder Ersatzmaßnahmen an Lichtsignalanlagen soll die Erforderlichkeit der Anlagen grundsätzlich überprüft werden. Dabei wird untersucht, ob die Anlagen unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Vorgaben, technischer Regelwerke und verkehrstechnischer Rahmenbedingungen beibehalten werden müssen oder durch kostengünstigere Alternativen wie Zebrastreifen, Mittelinseln, Gehwegvorstreckungen oder Plateauaufpflasterungen ersetzt werden können. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf Standorten in Tempo-30-Zonen sowie auf Orten, an denen sich die Verkehrsbelastung oder der Querungsbedarf seit der ursprünglichen Einrichtung verändert haben.
Die Verwaltung führt bei der Bewertung Kriterien wie die Verkehrsmenge, das Unfallgeschehen, die Sichtbeziehungen sowie die Nähe zu Schulen oder sozialen Einrichtungen an. Durch den möglichen Rückbau von Lichtsignalanlagen sollen Einsparungen bei den jährlichen Unterhaltungskosten erzielt werden, um Mittel für die Instandsetzung von Straßen oder andere städtische Aufgaben freizusetzen. Die betroffenen Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität werden über geplante Rückbaumaßnahmen und die neuen Querungshilfen informiert. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Sachverhalts durch den Ausschuss sowie die Bezirksvertretungen I bis IX vor.
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