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Vorlage

Entsendung eines Mitgliedes in den Beirat der Musikschule Kettwig e. V.

1709/2025/OB 19.11.2025 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll für die kommende Wahlperiode von 202V bis 2030 ein Mitglied in den Beirat der Musikschule Kettwig e. V. entsenden. Die Stadt Essen ist als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Stadtgemeinde Kettwig aufgrund einer Vereinbarung aus dem Jahr 1972 Mitglied des Vereins und steht sowohl im Vorstand als auch im Beirat mit jeweils einem Sitz zur Verfügung.

Da die Satzung der Musikschule keine Regelung zur Amtszeit der Vertreter enthält, ist eine erneute Legitimierung durch den Rat notwendig. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen müssen Vertreter der Gemeinde in Organen juristischer Personen durch den Rat bestellt werden. Die so bestellten Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der Stadt Essen zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein.

Aktuell wird der Beirat durch ein Mitglied einer Fraktion vertreten. Das Wahlverfahren für die Vertretung in Organen von Personenvereinigungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, wobei für die Wahl einer einzelnen Vertretung ein einfacher Mehrheitsbeschluss ausreicht. Die Entsendung des neuen Mitglieds erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen im Rat.

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