Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2024
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsamt hat einen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2024 vorgelegt. Dem Rat der Stadt Essen wird vorgeschlagen, den geprüften Jahresabschluss festzustellen und dem Oberbürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 zu beschließen.
Die Prüfung umfasste neben dem Jahresabschluss auch den Lagebericht sowie die Einhaltung gesetzlicher und ortsrechtlicher Bestimmungen. Im Rahmen des Prüfverfahrens waren Korrekturen erforderlich, die jedoch keine wesentliche Änderung des Abschlusses verlangten und lediglich redaktionelle Anpassungen in der Finanzbuchhaltung zur Folge hatten. Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes gibt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Essen wieder. Die Erstellung erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.
Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Jahresabschluss und stellt die Chancen sowie Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses oder des Lageberichts festgestellt. Es liegen somit keine Tatsachen vor, die der Feststellung des Jahresabschlusses 2024 oder der vorbehaltlosen Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rechnungsprüfungsamt
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- Sitzungstermine des Rechnungsprüfungsausschusses für das Jahr 2026 23.09.2025
- IT-Prüfungen im Haushaltsjahr 2024 (Jahresbericht) 16.09.2025
- Einführung und Verpflichtung sachkundiger Bürger*innen des Rechnungsprüfungsausschusses 24.03.2026
- Bestellung der Schriftführung für den Rechnungsprüfungsausschuss 24.03.2026
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