Einführung und Verpflichtung sachkundiger Bürger*innen des Rechnungsprüfungsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0392/2026/OB wird das Verfahren zur Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger sowie deren Stellvertreter im Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Essen geregelt. Gemäß § 25 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen liegt die Durchführung dieser feierlichen Handlung beim Vorsitzenden des Ausschusses.
Die Verpflichtung der Mitglieder und ihrer Stellvertreter erfolgt auf Grundlage von § 58 Abs. 1 S. 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen dieses Vorgangs bekunden die Ausschussmitglieder ihr Einverständnis durch das Stehen an ihren Plätzen und das Aussprechen einer festgelegten Formel. In dieser Erklärung verpflichten sich die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten. Zudem wird zugesichert, die Pflichten zum Wohle der Stadt Essen und ihrer Bevölkerung zu erfüllen. Nach erfolgter Einführung und Verpflichtung gilt der neue Rechnungsprüfungsausschuss als konstituiert.
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- 24.03.2026entfällt