Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) für die kommende Wahlperiode. Die Neubesetzung soll zum 2. Januar 2026 erfolgen, um eine zeitliche Deckungsgleichheit zwischen der Ratswahlperiode 2025 bis 2030 und der Amtsdauer des Aufsichtsrates sicherzustellen.
Der Aufsichtsrat der EBE besteht gemäß Gesellschaftsvertrag aus 18 Mitgliedern. Davon werden sechs Mitglieder vom Rat der Stadt Essen entsandt. Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen, entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Ein Mitglied dieser Gruppe muss Vertreter der Arbeitnehmerschaft oder einer in der Gesellschaft vertretenen Gewerkschaft sein. Die Gewerkschaft ver.di hat vorgeschlagen, einen ihrer Vertreter erneut zu benennen.
Zudem wird die Entsendung eines geborenen Mitglieds durch den Oberbürgermeister zur Kenntnis genommen. Hierbei handelt es sich um die Fachbereichsleiterin der Stadtkämmerei. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Amtszeit der Mitglieder endet mit dem Ende der Ratswahlperiode bzw. spätestens mit der Entlastung der Gesellschafterversammlung nach Ablauf des vierten Geschäftsjahres.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen